elektonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird geprüft

Das Bundesgesundheitsministerium lässt zurzeit prüfen, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Zukunft auch elektronisch abgegeben werden können. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden auch Mehrwertanwendungen der eGK geprüft. Hierzu zählt unter anderem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die elektronische Meldung von meldepflichtigen Erkrankungen.

Dies berichtet der GKV Spitzenverband.

Im Moment hat das Vorhaben noch den Status eines Pilotprojektes. Zunächst sollen die fachlichen und technischen Anforderungen an die eAU ermittelt und auf dieser Basis eine Pilotanwendung mit fiktiven Versichertendaten entwickelt werden. Über die Berücksichtigung von Datenschutzbelangen gibt es derzeit noch keine Aussagen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat daher die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt beauftragt, eine Machbarkeitsanalyse einer technischen Lösung für die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung durchzuführen.

Hierzu existiert ein Animationsvideo des GKV Spitzenverbandes.

Quellen:

LexisLexis

GKV Telematik

Medizin-EDV.de

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