Fassungslos … (Teil 3)

Was ist „bereinigungsfähig“?
Bereinigungsfähig heißt, dass die Kassen das Recht haben, die Mehrkosten, die sie für einen Selektivvertrag oder einen Vertrag der „integrierten Versorgung“ haben, sich bei den anderen Ärzten, die nicht an diesen Verträgen teilnehmen, wieder zu holen.
Das heißt konkret (wenn diese Meldung vom 13.01.10 wirklich umgesetzt wird):
Dafür, dass die „Kollegen“ in München zukünftig 75€ pro Patient […]

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