In unserer beliebten Reihe, in der wir den Wahrheitsgehalt von Interessenkonflikt-Statements im “Deutschen Ärzteblatt” auf die Probe stellen, widmen wir uns zum Auftakt des Neuen Jahres dem Erstautor des am 21. Dezember erschienen Artikels von Schmiegel et. al. über das kolorektale Karzinom.
Wolff Schmiegel, Professor und Direktor der Medizinischen Klinik im Knappschaftskrankenhaus Bochum, ist der vielleicht einflussreichste deutsche Meinungsbildner in einem der lukrativsten Segmente des Pharmamarktes. Hier geht es u.a. um extrem teure Medikamente wie Avastin® und Erbitux®, deren Wirksamkeit in Bezug auf eine Lebensverlängerung im besten Falle gering und nicht immer gesichert ist, deren Einsatz den Herstellern jedoch pro Patient leicht mehrere Zehntausend Euro in die Kassen spült. Schmiegel ist gleichzeitig Erstautor der S3-Leitlinie zum kolorektalen Karzinom, deren jüngste Aktualisierungen in dem Artikel präsentiert werden.
Schmiegel gibt an, frei von Interessenkonflikten zu sein:
Der Glaubwürdigkeit dieser Behauptung möchte ich dieses Mal mittels eines chronologischen Abrisses von Ereignissen aus dem Leben und Wirken des Meinungsbildners Wolff Schmiegel auf die Probe stellen, beginnend im Jahr 2005.
Nicht alle im folgenden genannten Punkte stellen Interessenkonflikte dar, die in dem Dreijahreszeitraum liegen, der von den Autoren des “Deutschen Ärzteblattes” bei der Angabe von Interessenkonflikten mindestens zu berücksichtigen wäre. [Berichtigung, 7.1.: Laut den Autorenhinweisen des Deutschen Ärzteblattes ist sogar ein Fünfjahreszeitraum zu berücksichtigen]. Der besondere Reiz der nun folgenden chronologischen Aufzählung liegt vielmehr in Schmiegels Kreativität bei der Offenlegung seiner Interessenkonflikte in verschiedenen Publikationen, die mit geradezu schwindelerregenden Kursänderungen einher geht. Hinzu kommt, dass diese Erklärungen selbst bei wohlwollender Betrachtung zu keinem Zeitpunkt so recht zu dem Eindruck von den PR- und Forschungsaktivitäten Schmiegels passen wollen, der sich aus der Durchsicht anderer Quellen ergibt.
Februar 2005
Die Firma Hoffmann-La Roche AG veranstaltet in Frankfurt eine Pressekonferenz “Avastin® bringt Hoffnung bei Darmkrebs”. Auch das “Deutsche Ärzteblatt” berichtet pflichtbewusst von der Veranstaltung und zitiert den anwesenden Experten Wolff Schmiegel. Er kommt auch in der zugehörigen Roche-Pressemeldung (“Angiogenese-Hemmer Avastin eröffnet eine neue Ära in der Krebstherapie”) begeistert zu Wort:
Mai 2005
Die Mitgliederzeitschrift “Forum” der Deutschen Krebsgesellschaft berichtet über die Weiterentwicklung der S3-Leitlinien zum Kolonkarzinom unter der Leitung von Wolff Schmiegel. Schmiegel höchst selbst ist Zweitautor des Artikels:
Schmiegel weist am Ende des Artikels jegliche Interessenkonflikte finanzieller oder persönlicher Natur weit von sich:
September 2006
Schmiegel findet sich als Sprecher im Programm eines durch die Firma Roche ausgerichteten “Satellitensymposiums”:
Oktober 2006
Die Rekrutierungsphase einer Phase-II-Medikamentenstudie, in der u.a. Präparate von Roche getestet werden, ist abgeschlossen. Schmiegel, Co-Autor der späteren Veröffentlichung, wird als verantwortlicher Ansprechpartner der Studie genannt:
Es finden sich kaum Informationen über die Finanzierung der Studie. Mehrere Jahresberichte der Universität Regensburg nennen allerdings – wenig überraschend – die Firma Roche als Geldgeber:
Die Ergebnisse der Studie fließen später in die europäische Zulassung des Roche-Medikaments Xeloda® gegen Darmkrebs ein.
September 2007
Schmiegel taucht in einem Konferenzprogramm als Vorsitzender eines durch die Firma Merck Pharma GmbH (u.a. Erbitux®) ausgerichteten “Satellitensymposiums” auf:
Januar 2008
Schmiegel ist Co-Autor einer Veröffentlichung in der Zeitschrift “Nature Clinical Practice Gastroenterology & Hepatology”. Schmiegel gibt überraschend Interessenkonflikte an, und zwar Verbindungen zu Astra-Zeneca, Roche und Sanofi-Aventis:
In der Online-Version präzisiert er diese Verbindungen. Es handele sich lediglich um die Entgegennahme von Reisekostenzuschüssen:
[…] Wolff Schmiegel has received travel grants from Astra-Zeneca, Roche, and Sanofi-Aventis.
Juli 2008
Die Ärztepostille “Medical Tribune” zitiert Aussagen Schmiegels anlässlich einer von Pfizer Oncology veranstalteten Pressekonferenz, auf der er die Vorzüge des Pfizer-Zytostatikums Irinotecan (Campto®) zu würdigen weiß:
September 2008
Ein Ratgeber der Firma Roche (“Leben mit Darmkrebs” – “Innovationen für Darmkrebspatienten”) erscheint.
Schmiegel steuert auch das Vorwort bei (“Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen Informationen rund um das Thema „Darmkrebs“ anbieten.”):
Oktober 2008
Schmiegel findet sich in einem Konferenzprogramm als Vorsitzender eines durch die Firma Roche ausgerichteten “Satellitensymposiums”:
Dezember 2008
Schmiegel ist Co-Autor eines Aufsatzes im “Journal of Clinical Oncology” zur Therapie des kolorektalen Karzinoms. Alle Autoren füllen nach den Angaben im Artikel eine Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten aus. Schmiegel gibt keine potentiellen Interessenkonflikte an.
Januar 2009
Merck Pharma freut sich in einer Pressemeldung über die wohlwollende Würdigung seines umstrittenen Medikaments Erbitux® in der unter Schmiegels Federführung verfassten neuen Fassung der S3-Leitlinien zum Kolonkarzinom:
[…]
Literatur
1. S3-Leitlinien: Schmiegel W, et al. Z Gastroenterol 2008; 46: 799-840.
Juli 2009
Schmiegel wird als Co-Autor einer Übersichtsarbeit zur Anwendung u.a. von Avastin® in der Darmkrebstherapie angegeben. Die Veröffentlichung wurde mit Unterstützung der “medizinischen Kommunikationsagentur” Gardiner-Caldwell Communications verfasst, die hierfür von Roche bezahlt wurde. Auch weitere Kosten der Publikation wurden von Roche übernommen.
In der Veröffentlichung nennt Schmiegel zur Abwechslung Beratungstätigkeiten für Roche und AstraZeneca als Interessenkonflikte:
Dezember 2009
Wolff Schmiegel präsentiert der versammelten deutschen Ärzteschaft im “Deutschen Ärzteblatt” die aktualisierte S3-Leitlinie zum kolorektalen Karzinom – und sich selbst als frei von Interessenkonflikten.
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Update, 5.2.2010:
Berichtigung im Deutschen Ärzteblatt (II)
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Update, 10.6.2010: