Im Zuge der Verhandlungen um mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer neuen Gesundheitssteuer gedroht. Angesichts der katastrophalen Finanzlage in Deutschland mit einer voraussichtlichen Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro bis 2011 müssen Einsparung getroffen werden. Die Gesundheitsreform, so Schäuble, dürfe nicht zu Lasten des Haushaltes gehen. Um die Herkulesaufgabe Schuldenabbau bewältigen zu können, sei ihm sogar die Einführung einer Gesundheitssteuer recht.
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Branchentreff beim 7. Pharma-Großhandelstag
Fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem letzten Pharma-Großhandelstag lud der Bundesverband PHAGRO wichtige Vertreter aus Politik, Behörden, Verbänden, Krankenkassen und Industrie zum erneuten Austausch nach Berlin. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe begrüßte die Teilnehmer des 7. Großhandelstags. Gröhe bedankte sich dabei für den großartigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung mit Arzneimitteln, den der vollversorgende pharmazeutische Großhandel werktäglich selbst in den entlegendsten Gebieten Deutschlands leistet. “Der vollversorgende Großhandel spielt auch eine herausragende Rolle, wenn es um die Sicherheit von Arzneimitteln geht. Deshalb freut es mich sehr, dass Sie sich, zusammen mit Ihren Marktpartnern, im Projekt securPharm engagieren”. In seinem anschließenden Vortrag beantwortete der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper die Frage nach der zukünftigen Positionierung der immer internationaler ausgerichteten vollversorgenden Großhandelsbranche folgendermaßen: “Alle PHAGRO-Mitglieder fühlen sich dem Prinzip der herstellerneutralen Vollversorgung verpflichtet. Inhaltlich gibt es keine Neupositionierung, unabhängig davon, welcher Nationalität die Eigentümer sind, oder in welchen Ländern man sonst tätig ist”. Entwicklungsspielräume gäbe es allerdings bei der Ausweitung der Dienstleistungspalette des Pharmagroßhandels. Es erscheine überlegenswert, so Dr. Trümper, diese gegenüber der Industrie weiterzuentwickeln, z. B. über eine Ausweitung in Richtung Pre-Wholesaling. Aufgrund seiner neutralen Stellung kann der Großhandel mit seiner Marktkenntnis und seinem Marketing- Know-how Lösungen für seine Partner erarbeiten. Und auch Apotheken könnten von einer Ausweitung der Großhandelsleistungen profitieren, insbesondere beim Warenmanagement. Allerdings ginge es in der sensiblen Beziehung der Marktpartner nicht nur ums Geld. “Die wichtigste Währung einer jeden Geschäftsverbindung”, so betonte Dr. Trümper, “ist und bleibt nun mal das Vertrauen.” Das Thema der Veranstaltung “Sichere Vollversorgung” wurde insbesondere vor dem Hintergrund der sog. GDP-Leitlinien der Europäischen Kommission intensiv diskutiert. Diese sollen sicherstellen, dass die Qualität und Unversehrtheit von Arzneimitteln beibehalten und die legale Lieferkette vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel geschützt wird. Der stellvertretende PHAGRO-Vorsitzende Ralph-D. Schüller machte deutlich, dass alle vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen die neuen Leitlinien verantwortlich und kontinuierlich in die Praxis umsetzen. Gleichwohl unterstrich Schüller, dass in der behördlichen Auslegungs- und Umsetzungspraxis teilweise unverhältnismäßige Anforderungen an den pharmazeutischen Großhandel gestellt würden. Da der pharmazeutische Großhandel Arzneimittel in der Regel innerhalb sehr kurzer Zeiträume an Apotheken ausliefert, sei ein Transport innerhalb eines Temperaturbereiches von 2 bis 30° Celsius grundsätzlich akzeptabel im Sinne der Vorgaben. “Der PHAGRO vertritt zusammen mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie die Auffassung, dass kurzfristige Unter- oder Überschreitungen der Lagertemperatur während des Transports die Qualität eines Arzneimittels grundsätzlich nicht negativ beeinflussen”, so Schüller. Pressemitteilung des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V.
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Finanzreserven der Krankenkassen wachsen weiter auf fast 20 Milliarden Euro – Spahn: Abbau übermäßig hoher Rücklagen richtiger Schritt.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 416 Millionen Euro erzielt. Die nun ebenfalls vorliegenden endgültigen Jahresergebnisse 2017 ergaben einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro – rund 350 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen. Damit sind die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende März 2018 auf rund 19,9 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:„Wir liegen mit unserem Versichertenentlastungsgesetz richtig. Die Krankenkassen häufen aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter Finanzreserven an. Deshalb ist es richtig, dass Krankenkassen sobald wie möglich ihre übermäßig hohen Rücklagen abbauen müssen, um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten.“ Einnahmen in Höhe von rund 60,1 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 59,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent einen Zuwachs von 3,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,08 Prozent und damit um 0,03 Prozentpunkte unterhalb des Vergleichsquartals. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1. Quartal einen Überschuss von rund 197 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 122 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 29 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 18 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 53 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte ein geringes Defizit von 3 Millionen Euro. Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,5 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent. Im 1. Quartal 2017 lag der Ausgabenzuwachs bei 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,5 Prozent, die Verwaltungskosten um 3,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Quartal 2018 um 2,1 Prozent und damit nur moderat gestiegen. Bei Preisabschlüssen von durchschnittlich +2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den Krankenhäusern in den Monaten Januar bis März zu kostenkostendämpfenden Effekten bei der Mengenentwicklung gekommen ist, die noch einer näheren Analyse bedürfen. Hierbei können auch Sondereffekte des 1. Quartals eine Rolle gespielt haben. Die Arzneimittelausgaben stiegen ähnlich wie im Vorjahr um 3,9 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Im Unterschied zu Vorjahren ist es nicht mehr zu hohen Zuwächsen bei Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern gekommen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,9 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlungbetrug der Anstieg ebenfalls 2,9 Prozent, beim Zahnersatz 2,2 Prozent. Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (8,8 Prozent) sowie für Hilfsmittel (5,5 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2018 mit 3,8 Prozent in ähnlichem Umfang wie die Leistungsausgaben gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahresquartal heraus, ergibt sich ein unterproportionaler Anstieg der Netto-Verwaltungskosten von rund 3,0 Prozent. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden
Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit. Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen. Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen. Es gibt drei denkbare Lösungen: Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet. Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger. Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt. Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt. Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege. Zahlen und Fakten: In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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