Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange weiss bleiben, sollte man diese regelmäßig und vor allen Dingen nach Mahlzeiten reinigen, um zurückgeblieben Farbstoffe aus der Nahrung zu entfernen. Sind die Zähne schon verfärbt ist es sicherlich am besten sich diese bei seinem Hauszahnarzt bleichen zu lassen.
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AOK-Faktenbox informiert über Nutzen und Risiko der Pille
Die Einnahme der Pille zur Empfängnisverhütung ist für Frauen in manchen Fällen mit Gesundheitsrisiken verbunden: Je nach enthaltenem Wirkstoff kann die Gefahr für potenziell lebensbedrohliche Thrombosen deutlich erhöht sein. Über diesen möglichen Schaden, aber auch über den Nutzen kombinierter hormonaler Verhütungsmittel informiert eine neue Faktenbox, die die AOK aus Anlass des Weltverhütungstages am 26. September unterwww.aok.de/faktenboxen veröffentlicht. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Harding-Zentrum für Risikokompetenz am Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung entwickelt worden. „Es geht uns darum, dass Frauen über die möglichen Risiken Bescheid wissen und eine informierte Entscheidung treffen können“, erklärt Professor Gerd Gigerenzer, Leiter des Harding-Zentrums. Im ersten Teil der Faktenbox wird daher zunächst der Nutzen der Pille dargestellt: Im Vergleich etwa mit der Anwendung von Kondomen führt sie zu einer relativ sicheren Schwangerschaftsverhütung. Dies gilt für neuere, aber auch für ältere Varianten der Pille, die oft auch als „Pille der ersten und zweiten Generation“ bezeichnet werden. Im zweiten Teil der Box werden dann aber Unterschiede deutlich: Die Einnahme von Präparaten mit den Gestagen-Varianten Drospirenon, Gestoden oder Desogestrel geht mit einem höheren Risiko für Blutgerinnsel in den Venen einher als die Einnahme von Pillen mit älteren, bewährten Gestagenen. „Es ist deshalb wichtig, in der Packungsbeilage der Pille zu prüfen, welches Gestagen enthalten ist“, sagt Dr. med. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention im AOK-Bundesverband. Auch Frauenärzte, die hormonale Verhütungsmittel verschreiben, sind angehalten, auf das Thromboserisiko zu achten. „Vor allem bei der Erstverordnung für junge Frauen sollten bewährte Präparate verordnet werden, deren Risiko geringer ist“, so Kolpatzik. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hatte im vergangenen Jahr allerdings ergeben, dass etwa zwei Drittel der unter 20-jährigen AOK-Versicherten die problematischen Präparate verschrieben bekommen und somit einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt sind. Bei einer Thrombose bildet sich in einem Blutgefäß ein Blutgerinnsel (Thrombus) – meist in tiefen Bein- oder Beckenvenen. Dieses Blutgerinnsel verengt oder verstopft das Gefäß, was zu schweren Folgeschäden führen kann. Es können sich zum Beispiel Teile des Blutgerinnsels lösen, in die Lunge gelangen und eine Lungenembolie verursachen. Die neue Faktenbox zur Pille ergänzt das bestehende Informationsangebot der AOK unter www.aok.de/faktenboxen. Das Themenspektrum der bisher veröffentlichten 17 Faktenboxen reicht vom Thema Impfen über den Sinn und Unsinn von Nahrungsergänzungsmitteln bis zum Nutzen eines jährlichen Ultraschalls zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Auch GKV-Leistungen wie die Pflegeberatung, die Kostenübernahme für Zahnspangen oder die Zahlung von Kinderkrankengeld durch die gesetzlichen Kassen werden kurz und verständlich erklärt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Digitalisierung im Pharmahandel
In Zeiten, in denen sich ganze Branchen den Kopf über geeignete Digitalisierungsstrategien zerbrechen, lebt der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sie vor. Denn im Geschäft mit der Arzneimittelversorgung konnte man es sich noch nie leisten, einen zukunftsweisenden Trend zu verschlafen. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel war immer schon ein Meister der Rationalisierung und hat bereits früh das Potential der Technisierung seiner Prozesse erkannt und umgesetzt. Bestes Beispiel dafür ist der Bestellprozess zwischen Apotheke und Großhandel durch das Verfahren MSV2. Bereits vor über 30 Jahren eingeführt war es so zukunftsweisend, dass es bis zum heutigen Tag noch teilweise im Einsatz ist. Doch die Anforderungen im Großhandel und den Apotheken haben sich geändert. Deshalb brachte der Bundesverband PHAGRO gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) vor drei Jahren ein neues, internet-basiertes Bestellverfahren mit dem Namen MSV3 auf den Weg. Es wird heute bereits von mehr als 80% aller Apotheken genutzt. Mit Einführung der MSV3-Norm hat der PHAGRO im Arzneimittelmarkt erneut eine Vorreiterrolle im Bereich Digitalisierung eingenommen. In einem nächsten Schritt soll künftig auch die elektronische Übermittlung von Artikelinformationen bei Lieferungen und Retouren möglich sein. Damit bildet MSV3 die Voraussetzung, die Abläufe sowohl auf Großhandels- als auch auf Apothekenseite immer effizienter und weitgehend papierlos zu gestalten. „Die Übermittlung von Chargeninformationen in Papierform, die ab dem Jahr 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben ist, ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll, da diese Daten nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist nun, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, um die Prozesse im Großhandel und der Apotheke auf der Basis von MSV3 Schritt für Schritt weiter zu digitalisieren“, so Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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Krankenkassen lehnen zu oft Mutter/Vater-Kind-Kuren ab – Patientenbeauftragte nimmt Verantwortliche in die Pflicht
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat heute Vertreter der Krankenkassen in einem Gespräch auf die Missstände im Genehmigungsverhalten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren hingewiesen und angemahnt, dass die gesetzlichen Vorgaben umgehend von allen Krankenkassen eingehalten werden: „Die Ergebnisse einer kürzlich von mir veröffentlichten Studiebelegen, dass die Erfolgsquote von Widersprüchen bei abgelehnten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen bei 72 Prozent liegt. Das heißt, viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen. Die Studie zeigt zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen.“ Fischbach fordert nun die Krankenkassen auf, innerhalb der nächsten vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Damit wären Versicherte nicht so häufig gezwungen, Widerspruch einzulegen, um beispielsweise eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu erhalten. „Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen an Recht und Gesetz halten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen, die ihnen zustehen, auch bekommen – und zwar unabhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.“ Weiterhin plädiert die Patientenbeauftragte dafür, dass die Krankenkassen die Widerspruchsquote und die Erfolgsquote der Widersprüche auf ihren Websites veröffentlichen, um diese Zahlen für die Versicherten transparent zu machen. So würde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht mehr allein über die Höhe des Zusatzbeitrags, sondern auch über die gesetzeskonforme Bewilligung der Leistungen geführt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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