Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange weiss bleiben, sollte man diese regelmäßig und vor allen Dingen nach Mahlzeiten reinigen, um zurückgeblieben Farbstoffe aus der Nahrung zu entfernen. Sind die Zähne schon verfärbt ist es sicherlich am besten sich diese bei seinem Hauszahnarzt bleichen zu lassen.
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Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten
Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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vdek warnt vor Verdoppelung des Zusatzbeitrages
„Nachdem die Bundesregierung die zentralen Reformpakete, wie die Klinikreform und die Reform der ambulanten Versorgung, auf den Weg gebracht hat, muss sie nun schnellstmöglich Korrekturen an der GKV-Finanzierung vornehmen“, forderte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf der Mitgliederversammlung der Ersatzkassen in Berlin. Die Milliardenkosten der Reformen könnten nicht allein den Versicherten durch Zusatzbeitragssätze aufgebürdet werden, erklärte Zahn. „Den GKV-Versicherten droht in weniger als drei Jahren nahezu eine Verdoppelung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von derzeit 0,9 Prozent auf bis zu 1,8 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar.“ Er appellierte an die Arbeitgeber, wieder mehr Finanzverantwortung zu übernehmen. „Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitragssatz dauerhaft bei 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben bleibt. Wenn die Arbeitgeber keinen Anteil an der Entwicklung des Beitragssatzes mehr nehmen, dann verringert sich ihr Anreiz, sich an der versorgungspolitischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der GKV zu beteiligen.“ Darüber hinaus bekräftigte Zahn die vdek-Forderung, die reformbedingten Mehrausgaben der Gesetze aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds (Ende 2015 ca. 10 Milliarden Euro) zu finanzieren. „Der Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse. Und solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, ist die Finanzierung der politisch verursachten Mehrausgaben ein Muss, um die Versicherten nicht zu stark zu belasten.“ Die Liquiditätsreserve im Fonds sollte auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe – umgerechnet sechs Milliarden Euro– begrenzt werden. Der restliche Überschuss würde entsprechend den Finanzwirkungen der Gesetze an die Kassen verteilt werden. „Die Reserve im Fonds sollte auch deshalb zurückgefahren werden, um sie vor den staatlichen Zugriffen zu schützen und einer zunehmenden Geldentwertung der Fondsmittel vorzubeugen. Denn laut eigenen Angaben kann das Bundesversicherungsamt die Gelder teilweise nur noch mit Negativzinsen anlegen.“ Der Verbandsvorsitzende forderte die Politik auf, die volle Beitragssatzautonomie für die Krankenkassen wiederherzustellen: „In einem wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystem gehört die Festsetzung der Beitragssätze zu den ‚Grundrechten‘ der Selbstverwaltung.“ Änderungen sollte es auch beim Finanzausgleich der Kassen, dem Morbi-RSA, geben, da dieser momentan zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen der Ersatzkassen führe. 2013 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen bereits mehr als 400 Millionen Euro, während Mitbewerber eine Überdeckung von bis zu 600 Millionen Euro aufweisen. Pressemitteilung des vdek
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Heilmittelversorgung verbessern
Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden. Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen. Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann. Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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