DGPPN: Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist rechtskonform
Welche Auswirkungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention auf die Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch Kranker in Deutschland? Zur Beantwortung der Frage hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) ein Gutachten bei Prof. Dr. Dirk Olzen vom Institut für Rechtsfragen der Medizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Auftrag gegeben. Die Behindertenrechtskonvention habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch Kranker, so das Fazit des Gutachters. Der unmittelbar geltende Art. 12 Abs. 2 BRK würde sich mit den Vorschriften des Betreuungsrechts und den länderspezifischen Regelungen, z.B. dem PsychKG NRW, vereinbaren lassen.