„Die Verknüpfung des steuerlichen Kinderfreibetrags mit dem Mindestunterhalt kommt den Alleinerziehenden diesmal zugute. Zwar haben sie steuerlich nichts davon, weil 99 Prozent der Mütter und Väter zu wenig verdienen, über den gestiegenen Unterhalt können sie sich jedoch freuen“, beurteilt Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Bundesvorsitzende des VAMV die neuen Tabellenbeträge. „Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betragen 550 Euro im Monat, das erreichen die Unterhaltsbeträge nur in Ausnahmefällen. Der Großteil der Kinder erhält den Mindestunterhalt, der aus der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle resultiert. Die allein erziehenden Eltern zahlen meistens drauf.“
Der VAMV macht seit vielen Jahren auf die Unzulänglichkeiten des Unterhaltsrechts aufmerksam: Nur ca. ein Drittel aller Kinder erhalten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel erhält nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt und ein Drittel kriegt gar nichts – wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Unterhaltspflichtverletzung ist noch immer kein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Mütter müssen für ihre Kinder oft über Jahre und auf eigene Kosten den Unterhalt einklagen.
Edith Schwab: „Um Kindern ihren Grundbedarf garantieren zu können, brauchen wir eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro – zahlbar aus Steuergeldern für jedes Kind, egal in welcher Familienform es lebt. Nur so können wir wirksam Kinderarmut bekämpfen. Das Unterhaltsrecht ist dazu nicht in der Lage.“
Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 6.1.2010