Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen – Expertenworkshop der Vertragspartner nach § 113 SGB XI am 22. Februar 2010

(BERLIN) Wesentliche Grundlage der Veranstaltung war eine zuvor nicht bekannte Auswertung des MDS einschließlich einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Transparenzverfahrens. Kern der Verbesserungsvorschläge des MDS war die Definition von Risikokriterien (die der MDS auch gleich vorgenommen hat). Grundlage der Definition ist die fachliche Einschätzung der SEG 2 (AG des MDK, die die Evaluation durchgeführt hat). Diese Risikokriterien sollen bei Nichterfüllung zur sprungweisen Abwertung von Bereichs- und Gesamtnote führen. Äußerst Problematisch ist hierbei, dass für den ambulanten Bereich die Kriterien T1 und T2 (hier wird geprüft, ob individuelle Wünsche zur Körperpflege und zum Essen und Trinken dokumentiert sind) als Risikokriterien eingestuft werden. Dies ist fachlich nicht nachzuvollziehen, zumal die Prüfpraxis zeigt, dass es insbesondere bei T1 vor allem um die Dokumentation von Wassertemperatur und Pflegeprodukten geht.
Interessante Ergebnisse präsentierte Prof. Wingenfeld unter dem Titel: Perspektiven der Beurteilung von Ergebnisqualität – Ziele, Vorgehen und Stand des BMG – / MMFSJ-Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenpflege“: Externe Qualitätsprüfungen könnten nur Stichproben einbeziehen, weshalb hier lediglich die Struktur- und Prozessqualität bewertet werden könne, während im Rahmen des internen Qualitätsmanagements Vollerhebungen und somit Bewertungen der Ergebnisqualität möglich seien. Im ambulanten Bereich sei eine zusätzliche Hürde für die Beurteilung von Ergebnisqualität, dass die Pflege zum großen Teil von Angehörigen durchgeführt wird und somit zumeist nicht davon ausgegangen werden kann, dass der ambulante Pflegedienst maßgeblichen Einfluss auf Pflegeergebnisse habe.
Ziel der Veranstaltung und Auftrag an die Moderatoren der Workshops war offensichtlich, lediglich die Evaluation der Transparenzvereinbarungen zu diskutieren, nicht aber die Qualität der Umsetzung. Aus diesem Grunde wurde auf die konkreten Kritikpunkte am Vorgehen des MDK kaum eingegangen. Frau Prof. Hasseler von der HAW, die mit der wissenschaftlichen Evaluation beauftragt ist, erklärte in ihrem Abschlussvortrag deutlich, dass sie sich im Rahmen ihres Auftrages nicht mit der Frage beschäftigen wird, ob die Instrumente der Transparenzvereinbarungen geeignet sind, bei unterschiedlichen Prüfern zu identischen Ergebnissen zu führen. Somit kann eine wesentliche Frage bezüglich der Evaluation nicht geklärt werden, nämlich ob die Transparenzberichte geeignet sind, dem Verbraucher vergleichbare Prüfergebnisse zur Verfügung zu stellen. Solange nicht gewährleistet ist, dass unterschiedliche Prüfer zu den gleichen Ergebnissen kommen, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse, die dem Verbraucher zur Verfügung stehen, vergleichbar sind. Da aber genau dies ein erklärtes Ziel der Pflegetransparenzvereinbarungen ist, ist nicht verwunderlich, dass das maßgeblich durch den GKV-Spitzenverband gestaltete Evaluationskonzept von vielen Beteiligten als purer Hohn empfunden wird! (Al)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *