(HANNOVER) Die Landtagsgrünen fordern die Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen. “Es ist an der Zeit, dass die rund 130.000 Pflegekräfte in Niedersachsen als neue Akteure im Gesundheitswesen die Interessen der Bevölkerung an einer qualitativ hochwertigen Pflege angemessen vertreten können”, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Mittwoch (heute) in Hannover. Ziel des Vorstoßes der Grünen ist es, die nVersorgungsqualität in Heimen und Krankenhäusern zu verbessern. Der DBfK Nordwest hat in einer Mitteilung seine Unterstützung für die Eingabe der Grünen angekündigt. (Zi)
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Gedanken für das neue Jahrzehnt
Mit der Zeit lernst Du,
dass eine Hand halten nicht dasselbe ist
wie eine Seele fesseln
Und dass Liebe nicht Anlehnen bedeutet
und Begleitung nicht Sicherheit
Du lernst allmählich, dass Küsse keine Verträge sind
und Geschenke keine Versprechen
Und Du beginnst, Deine Niederlagen erhobenen Hauptes
und offenen Auges hinzunehmen
mit der Würde des Erwachsenen,
nicht maulend wie ein Kind
Und Du lernst, all Deine Straßen auf […]
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden
Der Bundestag hat heute einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bei schweren Erkrankungen wie chronischen Schmerzen oder Multiple Sklerose kann Cannabis als Medizin helfen, Symptome zu lindern. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass künftig Patientinnen und Patienten Cannabis in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen können, wenn es medizinisch angezeigt ist. Die Genehmigungsfrist durch die Krankenkasse soll bei Patientinnen und Patienten, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten, höchstens drei Tage betragen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.“ Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, Cannabis in medizinischer Form an schwerstkranke Patienten auf Rezept abgeben zu können, bedeutet für viele Betroffene eine Entlastung. Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Möglichkeit, Medizinalcannabis in der ärztlichen Praxis einsetzen zu können, ist ein großer Schritt und steht für eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik.“ Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden. Zukünftig soll in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen können. Die damit verbundenen Aufgaben werden – unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe – dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“). Bis durch die Cannabisagentur ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland umgesetzt werden kann, soll die Versorgung mit Medizinalcannabis über Importe gedeckt werden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit
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BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet
Eltern, die keinen Kinder- und Jugendarzt mehr für ihr Kind finden oder die monatelang auf einen Untersuchungstermin warten müssen – längst keine Seltenheit mehr auf dem Land und auch in Städten. In Deutschland herrscht inzwischen deutlich spürbar ein Kinder- und Jugendärztemangel. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) appelliert daher an die Gesundheitsminister der Länder, endlich die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wenn sich ab morgen in Düsseldorf die Gesundheitsminister der Länder in Düsseldorf treffen, muss das Thema „Kinder- und Jugendärztemangel“ ganz oben auf die Agenda! Viel zu lange hat die Politik untätig zugeschaut, wie immer weniger Kinder- und Jugendärzte immer mehr Kinder und Jugendliche versorgen. Die Fakten: Wir haben erfreulicherweise seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der Geburtenrate. Allein 2016 wurden 776.883 Kinder in Deutschland geboren, 18,7 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Krankheiten, die früher in der Kinderklinik behandelt wurden, werden heute ambulant behandelt. Wir versorgen immer mehr chronisch kranke Kinder und Jugendliche und eine wachsende Zahl von Patienten mit sozial bedingten Entwicklungsstörungen. Auch das System der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wird immer umfangreicher. Die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte hat mit diesen Entwicklungen nicht Schritt gehalten – ein Fehler der starren Bedarfsplanung. Wir haben also zu wenig Kinder- und Jugendärzte. Unser Berufsstand ist zudem überaltert: Derzeit verabschiedet sich ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand und in den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in Rente gehen. Wo sich überhaupt noch Nachfolger finden, sind diese nicht mehr bereit, 60 Wochenstunden und mehr zu arbeiten. Wie die Politik die Pädiatrie zukunftsfest machen kann Wir brauchen eine neue, bessere und flexiblere Bedarfsplanung. Kinder- und Jugendarztpraxen müssen dort sein, wo Eltern sie brauchen, vor allem in den dicht besiedelten Großstadtvierteln oder auch auf dem Land. Wo es zu wenige Kassensitze gibt, müssen mit neuen Budgets neue Sitze geschaffen werden! Wir brauchen eine Aufhebung der starren Budgetgrenzen. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, mehr zu arbeiten, müssen dafür auch entsprechende Honorare bekommen! Wir brauchen außerdem auch mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss ebenfalls entsprechend vergütet werden. Im Studium: Wir brauchen deutlich mehr Ausbildung in Pädiatrie. Kinder- und Jugendheilkunde als Teil der Primary Care muss genau wie Allgemeinmedizin zu vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“werden. In der Weiterbildung: Wir brauchen auch wie bei den Allgemeinärzten die finanzielle Förderung der Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen. Hierzu hat der BVKJ ein Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern bereits übersendet. Wir bitten die Gesundheitsminister dringend: Nutzen Sie Ihre Konferenz in Düsseldorf, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft zu sichern, denn unsere Kinder und Jugendlichen warten nicht mit dem Aufwachsen und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten heute schon am Limit.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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