Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat nun, sieben Tage später, das Bundesarbeitsministerium einen Härtefallkatalog erarbeitet.
Mit höheren Sätzen können nun chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und Kinder getrennt lebender Eltern rechnen.
Es gibt jedoch weiterhin keine Extraleistungen für Zahnersatz und die Praxisgebühr sowie für Brillen, Waschmaschinen, orthopädische Schuhe und Übergrößenkleidung.