Was im Ausland produziert wird, ist meistens um ein Vielfaches günstiger als im Inland. Viele wundert es deswegen nicht, dass Zahnersatz immer häufiger im Ausland angefertigt wird. Damit man von seiner Krankenkasse allerdings einen Zuschuss erhält, muss man sich den Kostenvoranschlag auch beim Zahnersatz aus dem Ausland vorher genehmigen lassen. So urteilten viele Gerichte, dass die Krankenkasse nicht bezahlen muss, wenn der Patient vorher keinen Kostenvoranschlag hat genehmigen lassen.
Begründet wurde dieses Urteil damit, dass die Krankenkassen die Möglichkeit bekommen sollen, den Kostenplan vorher zu prüfen, denn gerade der Zahnersatz geht mit hohen Kosten einher. Sich den Zahnersatz über einen deutschen Zahnarzt zuerst von der Krankenkasse genehmigen zu lassen und anschließend die Zahnprothese im Ausland anfertigen zu lassen, gilt aus rechtlicher Sicht nicht mehr als angemessen. Gerade viele Krankenkassen haben keinerlei Verständnis für ein solches Vorgehen. So reagierten schon viele große Krankenkassen mit Unverständnis, immerhin würde eine Befreiung der Genehmigung des Kostenplans für ausländische Zahnärzte bedeuten, dass deutsche Ärzte dadurch benachteiligt würden.
Währenddessen wissen viele Patienten einfach nicht, dass sie ein solches Formular auch bei einem ausländischen Zahnarzt einreichen müssen. Angst davor haben, dass die ausländischen Ärzte die deutschen Formulare nicht richtig lesen könnten, braucht man nicht. Immerhin wird von ausländischen Ärzten nicht der komplette Kostenplan auf deutschen Formularen verlangt, lediglich der schriftliche Kostenvoranschlag ist zwingend notwendig.
Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss befürchten, am Ende komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben. Möchte man dies nicht verantworten, so empfiehlt es sich immer, einen Kostenplan durch die Krankenkasse genehmigen zu lassen. Im Zweifel sollte man lieber einmal mehr bei der Krankenkasse nachfragen.
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