(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun der Pflegekammer zugestimmt. Dafür sei ihr – bei aller parteilichen Unabhängigkeit – schon mal gedankt. Natürlich begrüßt der DBfK dass Engagement der SPD. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden am 18.02.2010 im Landtag in Niedersachsen erstmalig beraten – in derselben Sitzung, in der der Antrag der CDU/FDP-Koalition zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe bereits zum zweiten Mal beraten wird. Sage noch mal jemand, es tue sich nichts. (Zi)
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Aufbau der klinischen Krebsregister zügig vorantreiben
Bis Ende 2017 soll es nach dem Willen des Gesetzgebers in jedem Bundesland arbeitsfähige klinische Krebsregister geben. Der dafür bereits vor drei Jahren begonnene Auf- und Umbau entsprechender regionaler Strukturen kommt jedoch nur schleppend voran, wie ein im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstelltes Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos zeigt. Neben fehlenden Landesgesetzen und noch nicht arbeitsfähigen Einrichtungen in einigen Bundesländern listet das Gutachten vor allem Probleme bei der Datenerfassung, Datenverarbeitung sowie bei der länderübergreifenden Datenvernetzung der Register auf. Für die Gutachter erscheint daher aus heutiger Sicht das Ziel, bis Ende 2017 arbeitsfähige Register mit entsprechenden Instrumenten und Verfahren zur Datennutzung zu haben, derzeit wahrscheinlich nur in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland realisierbar. Diese drei Länder haben die Weichen so gestellt, dass die Ziellinie rechtzeitig erreicht werden kann, wenn der begonnene Prozess engagiert fortgesetzt wird. Kritisch hingegen sehen die Gutachter die Situation in acht von 16 Bundesländern. In den übrigen Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stuft Prognos ein planmäßiges Zielerreichen sogar als gefährdet ein. „Noch ist es für alle Bundesländer und Register nicht zu spät, die Vorgaben des Gesetzes zeitgerecht zu erfüllen, aber die im Gutachten aufgezeigten Baustellen müssen nun schnell und konsequent angegangen werden“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Prüfauftrag für die Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ende 2017 prüfen, ob die klinischen Krebsregister voll arbeitsfähig sind. Nur dann dürfen die Krankenkassen sie auf Dauer finanzieren. Neben den Ergebnissen überprüfen die Krankenkassen künftig vor allem Strukturen und Prozesse der Datenerhebung der Register entsprechend den 2013 gemeinsam mit Ländern und Registern erarbeiteten Förderkriterien. Um seine Mitglieder bei diesem anspruchsvollen Prüfauftrag zu unterstützen, wird der GKV-Spitzenverband in den kommenden Monaten zusammen mit den Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab entwickeln. Falls in einem Land noch nicht alle Kriterien erfüllt werden, hat der Gesetzgeber eine Nachbesserungsfrist bis Ende 2018 eingeräumt. Während die gesetzlichen Krankenkassen klinische Krebsregister zukünftig nur finanzieren dürfen, wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, gibt es solche strikten Vorgaben in der Aufbauphase nicht. Schon seit 2014 erhalten die Register nach dem Willen des Gesetzgebers daher eine Förderung durch die Krankenversicherung (derzeit 125 Euro pro Fall). Bei einer vollständigen Datenerfassung in den Bundesländern betragen die Registerkosten für die gesetzliche Krankenversicherung künftig insgesamt ca. 50 Mio. Euro pro Jahr. „Register sind kein Selbstzweck, sondern haben ein klares Ziel: Sie sollen die Versorgung von Krebskranken qualitativ verbessern. Dafür wollen wir unseren Beitrag leisten. Der Aktionsraum der Krankenkassen ist aber relativ begrenzt. Der Gesetzgeber hat ihnen nur einen Prüfauftrag eingeräumt. Diesen werden wir jedoch effektiv und im Sinne unserer Versicherten nutzen. Die praktische Umsetzung des Gesetzesauftrags liegt in der Hand der Bundesländer und der Register“, so Dr. Doris Pfeiffer. Hintergrund Die klinischen Krebsregister erfassen die Krankheitsverläufe der Patienten. Registriert werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen (Rezidiven); ebenso gesammelt werden Informationen zum Überleben der Patienten. Durch die erfassten Daten wird darüber hinaus sichtbar, ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen. Mit der regelmäßigen Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die behandelnden Ärzte und Kliniken können Verbesserungsprozesse in der Krebsbehandlung angestoßen werden. Klinische Krebsregister ermöglichen auch statistische Aussagen, die z. B. zur Gesundheitsberichterstattung, für die Versorgungsforschung, für die Verbesserung von organisatorischen Abläufen in Praxis und Klinik und v. a. zur Qualitätssicherung bei der Versorgung krebskranker Menschen herangezogen werden. Um valide Aussagen treffen zu können, müssen die Daten der Register sowohl vollständig als auch vollzählig sein. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Gute Initiative: Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen
Anlässlich der heute bekanntgewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministers für Änderungen bei den Vorgaben für Sprechstunden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Es gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, mit den niedergelassenen Ärzten die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür werden die Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahler gut bezahlt. Dass es bei der Terminvergabe und den Sprechzeiten Probleme gibt, ist offensichtlich. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung die Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen möchte. Wir erwarten jedoch, dass die geplanten zusätzlichen Gelder für diejenigen Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen annehmen, den Beitragszahlern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Immerhin zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Gesamtdurchschnitt vom Landarzt bis zur radiologischen Gemeinschaftspraxis pro Jahr über 380.000 Euro Honorar an jede Arztpraxis. Wenn ein kleiner Teil der Ärzte nicht genug Termine anbietet und deshalb andere Ärzte über die Terminservicestellen einspringen, dann ist das ein innerärztliches Verteilungsproblem. Für echte Zusatzleistungen, von denen die Versicherten auch etwas haben, erhalten die Ärzte bereits heute auch zusätzliches Honorar. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise bei Sprechstunden am Samstag für jeden einzelnen Patienten über die normale Vergütung hinaus einen Zuschlag von rund 11 Euro. Aber mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen alleine dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrer Gesamtheit die Aufgaben im Bereich der Sprechzeiten und der Terminvergabe nicht länger vernachlässigen, lehnen wir ab.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Digitaler Dialog: Nicht predigen, sondern umsetzen
Wir predigen den digitalen Wandel und Paradigmenwechsel in der Kommunikation nicht, wir setzen ihn um: Mit einer aktiven Live-Berichterstattung durch unabhängige Blogger auf dem 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS wollen wir auch in diesem Jahr wieder aktiv den öffentlichen Dialog anstoßen – für und mit Interessierten, die nicht persönlich an dem Kongress teilnehmen können. Was bedeutet der Live-Dialog für eine … Weiterlesen →