(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun der Pflegekammer zugestimmt. Dafür sei ihr – bei aller parteilichen Unabhängigkeit – schon mal gedankt. Natürlich begrüßt der DBfK dass Engagement der SPD. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden am 18.02.2010 im Landtag in Niedersachsen erstmalig beraten – in derselben Sitzung, in der der Antrag der CDU/FDP-Koalition zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe bereits zum zweiten Mal beraten wird. Sage noch mal jemand, es tue sich nichts. (Zi)
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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen. „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Viele Gesundheitsunternehmer verschlafen die Kommunikationsrevolution!
Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen auch in den Fokus der Medien. Gleichzeitig wird der Begriff Gesundheitswirtschaft zu einem wichtigen Stichwort der öffentlichen Debatte. … Weiterlesen →
Kein Ende in Sicht: Arzneimittelpreise steigen weiter
Die Preise für Arzneimittel in Deutschland steigen weiter unaufhaltsam. Daran ändert auch die 2011 eingeführte Nutzenbewertung neuer Medikamente nichts. Das ist das Ergebnis einer Analyse der KKH, die die Kaufmännische Krankenkasse auf ihrem Berliner Dialog gestern Politikern vorstellte. „Wir verfolgen die Entwicklungen auf dem Arzneimittel-Markt mit großer Sorge“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit in Berlin. „Bald zahlen Krankenkassen wieder mehr für Medikamente als für die gesamte ärztliche Behandlung. Das sind ganz bittere Pillen für das Gesundheitswesen.“ Allein zwischen 2007 und 2014 sind die Kosten für Arzneimittel bei der KKH um 32 Prozent gestiegen. Insbesondere bei den patentgeschützten Originalpräparaten sind besorgniserregende Tendenzen festzustellen. Denn während hier die Menge der abgegebenen Arzneimittel um 23 Prozent sank, stiegen die Kosten im selben Zeitraum um 31 Prozent. „Das heißt nichts anderes, als dass Pharmafirmen für ihre Originalpräparate immer höhere Preise verlangen, um ihre Gewinne zu maximieren“, so Kailuweit. Auch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) von 2011 hat nicht geholfen, langfristig Kosten zu senken oder diese wenigstens auf stabilem Niveau zu halten. Statt geplanter zwei Milliarden Euro sparen die Kassen dadurch gerade einmal rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Laut Kailuweit gibt es genügend Beispiele dafür, dass trotz der im Gesetz vorgeschriebenen Nutzenbewertung auch Medikamente ohne Zusatznutzen zu teuer auf den Markt kämen. Ein weiteres Problem stellt aus Sicht der KKH die Tatsache dar, dass Pharmahersteller im ersten Jahr den Preis frei diktieren können. Geht es anschließend in die Preisverhandlungen, haben Hersteller häufig schon das Nachfolgepräparat auf den Markt gebracht – erneut zu einem extremen Preis. Ein Beispiel hierfür ist das Hepatitis C-Medikament Sovaldi, dessen Nachfolger Harvoni kein Jahr später zu einem noch höheren Preis auf den Markt kam. Für die KKH steht es außer Frage, dass eine innovative Medikamentenversorgung auch ihren Preis hat. Allerdings haben die Preise von zahlreichen neuen Medikamenten mit den eigentlichen Herstellungskosten oftmals so gut wie nichts mehr zu tun. Jedenfalls sind die extremen Preise für Spezialpräparate nicht alleine mit Kosten für Forschung und Entwicklung zu erklären. „Zur Wahrheit gehört, dass Pharmafirmen für die Vermarktung ihrer Produkte häufig doppelt so viel zahlen wie für Forschung und Entwicklung“, sagt Kailuweit. Allein für die direkte Vermarktung seien circa 15.000 Pharmaberater eingesetzt, die jedes Jahr ungefähr 20 Millionen Besuche bei Ärzten durchführten. Diese Beeinflussung von Ärzten sieht neben der KKH auch Dr. Rolf Kühne von der Ärzteorganisation MEZIS („Mein Essen zahl ich selbst“) kritisch: „Ärztliche Tätigkeit sollte patienten- und nicht gewinnorientiert sein. Jeder Patient hat das Recht, dass die ihm verschriebenen Medikamente ausschließlich aufgrund unabhängiger wissenschaftlicher Informationen und nicht aufgrund interessengeleiteter Informationen der Pharmaindustrie verordnet werden.“ Insgesamt kommt die KKH zu dem Schluss, dass unter den derzeitigen Bedingungen von einem Marktversagen auf dem Arzneimittelmarkt die Rede sein kann, da die üblichen Marktgesetze in diesem Bereich nicht greifen. „Der Profitmaximierung der Pharmaindustrie zu Lasten des solidarisch finanzierten Gesundheitssystems muss wirksam begegnet werden“, fordert KKH-Chef Kailuweit. Ein AMNOG 2 noch in dieser Legislaturperiode sei unverzichtbar. Pressemitteilung der KKH
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