Irgendwelche Hehler wollen der geliebten Bundesregierung geklaute Datensätze verticken. Ich persönlich tendiere – als juristischer Laie – zu folgender Position, die ich nicht treffender hätte formulieren können:
Internet-Law: Der gute und der schlechte Rechtsbruch
Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.
Und dann wäre da noch der Zusammenhang mit der “Gesundheitskarte”:
Wenn mir Schaaren von Datenschützern, Bartmännern, Hansens und anderen Gematikern einerseits unermüdlich versichern, die “Gesundheitsdaten” seien absolut sicher, weil a) sie technisch hoch verschlüsselt, pseudonymisiert und disseminiert seien, und b) ihr Missbrauch durch Gesetze verboten, ausgeschlossen und undenkbar sei,
dann frage ich mich doch andererseits,
ob c) Insidermissbrauch und d) eine nonchalante Uminterpretation von Gesetzestexten wirklich so unwahrscheinlich sind.
Das aktuelle Bankdatenbeispiel stützt nicht gerade die Hypothesen a) und b).