(BREMEN) Geahnt hat man es – die Uni Bremen hat es jetzt untersucht: die Pflegeberufe haben ein Imageproblem. Zumindest gilt das für Schülerinnen und Schüler, die vor der Wahl eines Ausbildungsberufes stehen. Nur 1,9% der Jungen und 10,4% der Mädchen an allgemeinbildenden Schulen können sich vorstellen, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Schulformen. So kämen für 11,4% der Hauptschüler ein Pflegeberuf infrage – aber nur 5,3% der Realschüler und 3,4% der Gymnasiasten würden einen Pflegeberuf wählen. Als Begründung für diese Situation führen die Forscher einen Mangel an Interesse und persönliche Voraussetzungen, aber auch klischeebehaftete Vorstellungen vom Pflegeberuf an. Angesichts des bestehenden und weiterhin drohenden Personalmangels in der beruflichen Pflege bahnt sich mit dieser Entwicklung eine Versorgskatastrophe an, denn in naher Zukunft wird niemand mehr ernsthaft den Pflegenotstand in Frage stellen können. Es ist am Ende auch die fortgesetzte Mißachtung der Warnungen, die Ursächlich für diese Situation ist. Immerhin – die Studie fördert auch zu Tage, dass fast 95% der Auszubildenden in den Pflegeberufen diesen Beruf wieder wählen würden. (Zi)
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Termin-Servicestelle: Ab 1. April auch Termine bei Psychotherapeuten
Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vermittelt ab dem 1. April auch Termine bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Ergänzend zu der seit Anfang 2016 laufenden Termin-Vermittlung bei Fachärzten können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten aus dem Rheinland künftig auch bei der Suche nach einem Termin für ein therapeutisches Erstgespräch oder zum Beginn einer Akuttherapie von der Servicestelle unterstützen lassen. Zur Vermittlung eines Erstgespräches ist keine Überweisung von einem Haus- oder Facharzt erforderlich. Für die Vermittlung einer Akuttherapie muss allerdings die Empfehlung eines Therapeuten vorliegen, die Patienten im Bedarfsfall im Rahmen des Erstgespräches erhalten. Für die Vermittlung von Facharztterminen über die Servicestelle bleibt das Vorliegen einer Überweisung – mit Ausnahme von Augen- und Frauenärzten – obligatorisch. Ressourcen effektiver nutzen „Das neue Angebot ist niederschwellig angelegt und kann im Verbund mit den neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie dazu beitragen, Patienten während der Sprechstunden schneller akut zu versorgen und damit die begrenzten Ressourcen der Therapeuten effizienter zu nutzen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „In den Erstgesprächen lässt sich feststellen, in welchen Fällen akuter Behandlungsbedarf besteht.“ Wichtig: Die Termin-Servicestelle vermittelt ebenso wie bei den Fachärzten keine „Wunsch-Termine“ beim „Wunsch-Therapeuten“ – es geht allein um die Terminvermittlung auf Basis der gleichen gesetzlichen Fristen und Vorgaben. Die Servicestelle muss Patienten einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen anbieten. Ist dies nicht möglich, erhalten Patienten einen Termin in einer stationären Einrichtung. Analog zu den Fachärzten gilt dabei ein Radius von maximal 30 Minuten Anfahrtszeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar. Besser direkt an Therapeuten wenden KVNO-Chef Bergmann rät Betroffenen, sich weiterhin zunächst direkt an den Therapeuten ihrer Wahl zu wenden, um einen Termin zu vereinbaren: „Als Neurologe und Psychiater weiß ich, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist. Die Termin-Servicestelle ist ein Angebot, das Patienten unterstützen soll, wenn die eigene Suche erfolglos bleibt.“ Wie groß das Interesse an einer Terminvermittlung über die Servicestelle vor diesem Hintergrund ausfallen wird, ist unklar. „Unsere bisherigen Erfahrungen mit der Vermittlung von Facharztterminen zeigen, dass sich Patienten lieber von einem ihnen bekannten Mediziner behandeln lassen“, stellt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein fest. Denn die Inanspruchnahme der Termin-Servicestelle hält sich bislang in Grenzen: „Relativ betrachtet profitieren nur wenige Patienten von der Servicestelle. 2016 haben wir knapp 10.000 Facharzttermine vermittelt – gemessen an insgesamt über 65 Millionen Behandlungsfällen in Nordrhein pro Jahr eine überschaubare Größe. Dazu kommt, dass rund 15 Prozent der von der Servicestelle vermittelten Facharzttermine von den Patienten gar nicht wahrgenommen wurden“, so König. Gesetzgeber schreibt Terminvermittlung vor Grundlage für die Vermittlung von Psychotherapie-Terminen sind Vorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 sowie der zum 1. April neu in Kraft tretenden Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung im Bund neu strukturiert. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Nordrhein
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Zahl der Antibiotika-Verordnungen in Deutschland bleibt konstant niedrig
Die öffentlichen Apotheken gaben 2016 vergleichbar häufig Antibiotika wie in den Vorjahren ab. Es waren rund 12,6 definierte Tagesdosen pro 1000 Versicherte und Tag (dose per 1000 inhabitants per day, DID) an oralen Antibiotika zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das entspricht etwa dem Wert der Vorjahre: 2012 wurden rund 13,1 und 2014 rund 12,8 DID abgegeben. Das ergab eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) anlässlich des Europäischen Antibiotikatags. Verordnungen auf Privatrezepten wurden nicht erfasst. Innerhalb von Europa gibt es immense Unterschiede im Antibiotika-Gebrauch. Im Jahr 2015 wurden in den Niederlanden im ambulanten Bereich nur 10,7 DID abgegeben. Spitzenreiter war Griechenland mit 36,1 DID. Der die Bevölkerungszahlen berücksichtigende Mittelwert lag in ganz Europa bei 22,4 DID. „Diese Zahlen sind nicht eins zu eins mit unseren aktuellen Ergebnissen vergleichbar, zum Beispiel weil in der aktuellen Auswertung des DAPI Verordnungen von Zahnärzten nicht berücksichtigt wurden und sich die Auswertung auf oral angewendete Antibiotika beschränkte. Aber die Tendenz ist klar: In Deutschland werden Antibiotika erfreulicherweise zurückhaltender verordnet als in den meisten anderen europäischen Ländern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI. Werden Antibiotika falsch eingesetzt, können sie ihre Wirksamkeit verlieren. Immer häufiger kommt es zu Infektionen durch resistente Bakterien, bei denen die klassischen Antibiotika nicht mehr wirken. Kiefer: „Apotheker beraten ihre Patienten zum richtigen Umgang mit Antibiotika. Das trägt dazu bei, dass sich weniger Resistenzen entwickeln.“ Unter www.abda.de ist ein Flyer mit dem Titel “7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika” verfügbar. Dazu gehört unter anderem, dass Antibiotika nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Die Debatte: Gesundheit zum Frühstück
Deutschland droht angesichts der älter werdenden Gesellschaft ein massiver Pflegenotstand. Zum einen mangelt es an einem nachhaltigen Finanzierungskonzept, zum anderen fehlen die Fachkräfte. Bei der heutigen Veranstaltung GESUNDHEIT ZUM FRÜHSTÜCKder Schwenninger Krankenkasse diskutierten Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, und Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V., über Lösungsansätze, Finanzierungsmodelle und notwendige gesellschaftliche Rahmenbedingungen, um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern. Staatssekretär Karl-Josef Laumann betonte, wie intensiv die Bundesregierung an einer Verbesserung der Pflege arbeitet: „Bis 2017 werden wir das Leistungsvolumen in der Pflegeversicherung um insgesamt 20 Prozent erhöhen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I haben wir die Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger in stationären Einrichtungen und zu Hause sowie die Unterstützung pflegender Angehörigen gestärkt. Im zweiten Reformschritt werden wir noch in diesem Jahr den Gesetzgebungsprozess zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff abschließen“, kündigte Laumann an. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren wird die Pflegeeinstufung grundlegend verändert. Statt drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben, die außer körperlichen Faktoren auch geistige und kommunikative Kriterien berücksichtigen. So können die Leistungen viel individueller an die Situation des einzelnen Pflegebedürftigen angepasst werden. Bernd Meurer machte auf die Situation bei den Pflegekräften aufmerksam und mahnte: „Der drohende Pflegenotstand lässt sich nicht mit einem Handstreich aufhalten. Die Problemlage ist komplexer als die bloße Frage der Finanzierung. Es fehlt die breite Anerkennung des Berufsbildes. Wir müssen den Pflegeberuf attraktiver gestalten, um einen dauerhaften Fachkräftemangel zu verhindern. Dabei muss aber die Altenpflegeausbildung als Garant für eine auf die Bedürfnisse alter Menschen fokussierte Ausbildung erhalten bleiben.“ Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, warb für mehr Aufklärung über den Leistungsumfang der Pflegeversicherung: „Wir brauchen in der Bevölkerung ein stärkeres Bewusstsein darüber, dass die Pflegeversicherung kein Rundum-sorglos-Paket ist, sondern eine Teilkaskoversicherung, die den individuellen Kostenaufwand für die eigene Pflege reduziert, aber nicht vollständig trägt.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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