„Der ebenso kurze wie verhängnisvolle Weg vom Datensammeln zum Datenmissbrauch wurde verbaut und unmöglich gemacht!“ Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ) zeigte sich erfreut und hoch zufrieden über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung:
„Die unersättliche staatliche Datengier hat eine nachhaltige Abfuhr erfahren.“
Mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Datenmolochs hätten die Richter in Karlsruhe eindrucksvoll die Bedeutung und den Vorrang der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes bestätigt, dem sich alle politischen Entscheidungen unterordnen müssten.
Die Würde des Menschen sei und bleibe unantastbar, bezog sich der FÄ-Präsident auf die Verfassung. „Mithin ist auch die Würde von Patient und Arzt unantastbar und dies bedeutet, dass jegliches blindwütige von interessierter Seite verordnete Sammeln von Daten im sensiblen Bereich des Arzt-Patienten-Verhältnisses zu unterbleiben hat!“ Insofern sei die elektronische Gesundheitskarte in der vorliegenden Form ebenfalls sofort zu stoppen: „Dieses ohnehin im Präfinal-Stadium befindliche Projekt muss endlich vollständig entsorgt werden“, so Grauduszus, die heutige Entscheidung in Karlsruhe sei auch für diesen Bereich „eine unmissverständliche Handlungsanweisung.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351