doch doch

doch doch herr meyer-müller-schulze, ich habe sie schon richtig verstanden: sie möchten eine krankmeldung für ihre tochter no.1 haben, damit sie selbst zu hause bleiben können, weil wiederum ihre frau mit tochter no.2 frisch entbunden im krankenhaus liegt. aber wissen sie, diese von allen so genannte krankmeldung nennt sich „ärztliche bescheinigung zum bezug von krankengeld bei erkrankung eines kindes“ und … tochter no.1 ist zum glück nicht krank. jaaa, ich verstehe, dass sie zu hause bleiben müssen. doch, ich verstehe auch, dass ihr arbeitgeber gerne dafür eine bescheinigung möchte. der sagt, die gibt es bei mir? da versteht ihr arbeitgeber wohl das krankenkassensystem nicht so ganz. da gibt es nämlich keine gefälligkeitsbescheinigungen. aber zum einen ist der kaiserschnitt bei ihrer frau geplant gewesen, also kann man da gut urlaub nehmen (das machen übrigens andere männer auch), zum anderen – tschuldigung – sprechen wir hier von unzulässigen krankenkassenleistungen. sie holen sich die bescheinigung woanders? ok. das ist ihre sache. sie zahlen sooviel krankenkassenbeiträge, da muss das drin sein? naja. für ihre tochter zahlen sie nichts ein, die ist familienversichert. und vielleicht sind manche krankenkassenbeiträge auch gerade deswegen so hoch, weil die krankenkassen manchmal für dinge aufkommen, die gar nicht in ihren aufgabenbereich gehören. zum beispiel die betreuung eines gesunden kindes durch den leiblichen vater.

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