Frage des Tages (3)

„Darf ich meinen Ventolin Aerosol – Spray ins Flugzeug mitnehmen?“

Was spricht dagegen?
Aerosol Sprays und Gasflaschen (auch so kleine) haben sie eventuell nicht so gerne im Flugzeug.

Was spricht dafür?
Weniger als 100ml Inhalt
Lebensnotwendiges Medikament
Kein Verbotener Inhaltsstoff

Das sagen die Vorschriften: Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck

Nicht-radioaktive medizinische oder kosmetische Artikel (einschliesslich Aerosole) wie Haarsprays, Parfüms, Kölnischwasser und alkoholhaltige Medikamente. Die Nettogesamtmenge aller oben erwähnten Artikel darf 2 kg oder 2 Liter und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels 0.5 kg oder 0.5 Liter nicht überschreiten. Die Ventile von Aerosolen müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern (als aufgegebenes Gepäck und im Handgepäck möglich).

Demnach geht das also. Ich persönlich würde ja einen ziemlichen Aufstand machen, wenn man versuchen würde das Medikament, ohne das ich im Notfall ersticken könnte wegzunehmen.

Was ich aber schon gehört habe ist, dass in Aerosol-Dosen – mit Treibmittel, wie z.B. Haarspray durch den Druckunterschied im Laderaum des Flugzeugs – also im Gepäck- dann am Ende weniger “Gas” in der Dose ist. Also würde ich den Ventolin DA (und die Reserve) besser im Handgepäck transportieren.

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