Die Fundstücke der Woche vom 20.3. – 26.3.2010…
Wissenschaftler aus den USA haben einen Zusammenhang zwischen zu wenig Schlaf und der Menge an viszeralem Fett im Körper entdeckt. Menschen, die nachts durchschnittlich nur auf fünf oder weniger Stunden Schlaf kommen, haben mehr von dem Fett, welches die inneren Organe umhüllt. Viszerales Fett ist nicht direkt sichtbar, […]
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Hermann Gröhe: „Arzt-Patienten-Gespräch ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung“
Im Rahmen des Nationalen Krebsplans hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Kommunikative Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten in der Onkologie“ unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg gefördert. Die Ergebnisse und Konsequenzen für die künftige Ausgestaltung des Medizinstudiums werden heute (Montag) und morgen auf einem Abschluss-Symposium in Heidelberg vorgestellt und diskutiert. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe erklärt dazu in Heidelberg: „Die Diagnose „Krebs“ ist für die betroffenen Menschen zumeist ein Schock. Vieles von dem, was bisher als sicher galt, gerät ins Wanken – Angst und Hilflosigkeit machen sich breit. Ärztinnen und Ärzte spielen eine entscheidende Rolle dabei, ihre Patienten in dieser Situation zu begleiten und über ihre Krankheit sowie mögliche Therapien aufzuklären. Dabei sind Fachkenntnisse, aber auch Menschlichkeit gefragt. Je besser das Arzt-Patienten-Gespräch gelingt, umso eher sind Patienten in der Lage, aktiv am Genesungsprozess mitzuarbeiten. Deshalb ist es wichtig, Ärztinnen und Ärzte schon im Medizinstudium besser auf die Gespräche mit ihren Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Ein einfühlsames und verständliches Arzt-Patienten-Gespräch kann dazu beitragen, die Behandlung bei einer Krebserkrankung, aber auch bei vielen anderen Erkrankungen zu verbessern.“ Gemeinsam werden die Teilnehmenden des Symposiums konkrete Umsetzungsvorschläge zur Implementierung des onkologischen Mustercurriculums in die medizinische Ausbildung erarbeiten und diese in einer „Heidelberger Erklärung“ veröffentlichen. Die Ergebnisse des Projektes stellen darüber hinaus einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der im Jahr 2012 in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommenen Vorgabe dar, dass die ärztliche Gesprächsführung Gegenstand der ärztlichen Ausbildung und Inhalt der abschließenden Staatsprüfung ist. Im Juni 2008 wurde der Nationale Krebsplan vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen. Er hat das Ziel, die im internationalen Vergleich gute onkologische Versorgung in Deutschland sowie die Krebsfrüherkennung weiterzuentwickeln und die Patientenorientierung zu stärken. Derzeit läuft die Umsetzung der zahlreichen Empfehlungen zu den insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de/praevention/nationaler-krebsplan.html http://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Home/homepage_node.html Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt
Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Bundessozialgericht: elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Pflicht
Das Bundessozialgericht hat die Revision eines Klägers zurück gewiesen, der statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sog. „Nachweisberechtigung“ analog der bisherigen Krankenversichertenkarte ohne Foto und eGK-Chip zur Verfügung gestellt bekommen wollte. Das BSG stellte fest, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen keine Ausnahmetatbestände vorsehen und auch keinen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellen. BSG – B 1 KR 35/13 R – Die vollständige Begründung finden Sie hier…
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