(HANNOVER) So sieht gelebte Interdisziplinarität und Kooperation aus: in Hannover findet erneut die Jahrestagung der Norddeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie und der Deutschen Gesellschaft für endoskopisches Assistenzpersonsal statt. Die Ärzte und Pflegenden, die im Alltag gemeinsam an den Endoskopen stehen, teilen hier nun die Sitzplätze in den Hörsällen. Die Veranstaltung hat heute begonnen und endet am Sonnabend. (Zi)
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TK-Studie: Arzneimittelausgaben für Krebstherapie steigen bis 2016 um 17 Prozent
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente werden bis zum Jahr 2016 auf 3,25 Milliarden Euro steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) und des Hamburger Center for Health Economics. “Mit der Studie werfen wir einen Blick in die Zukunft der Krebstherapie. Dass die Pharmaindustrie in diesem Bereich viele neue Medikamente auf den Markt bringen wird, ist sehr erfreulich”, sagt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. “Als Kasse müssen wir jedoch auch ein Gegengewicht zur Pharmaindustrie bilden, deren Geschäftsziel es ist, ihre Gewinne zu maximieren.” Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente lagen 2012 auf einem Niveau von über 2,7 Milliarden Euro, was etwa 9,5 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel entspricht. Nach den Ergebnissen der Studie, der ein Gutachten vom Marktforschungsinstitut IMS Health zugrunde liegt, steigen die Kosten bis 2016 um 17,2 Prozent. Bis dahin werden nach Angaben von IMS Healthvoraussichtlich 26 neue Krebsmedikamente auf dem deutschen Markt verfügbar sein, die mit jährlichen Kosten von 526 Millionen Euro ins Gewicht fallen. Die größten Kosten wird die medikamentöse Behandlung von Brustkrebs (1,163 Milliarden Euro), Darmkrebs (458 Millionen Euro), schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom, 343 Millionen Euro) und nichtkleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC, 342 Millionen Euro) verursachen. “Bei diesen Preisen werden die pharmazeutischen Unternehmen gut darlegen müssen, ob ihre neuen Medikamente wirklich einen Zusatznutzen für die Patienten haben und nicht nur teure Nachahmer-Präparate sind”, so Baas. “Die Ausgabensteigerungen machen weitere Maßnahmen zur Kostensenkung notwendig. Zum Beispiel Einsparungen durch “Biosimilars” und Verbesserungen bei der frühen Nutzenbewertung.” Seit 2011 dürfen Pharmaunternehmen nur für Präparate einen höheren Preis verlangen, wenn diese einen Zusatznutzen haben. Das ist die zentrale Aufgabe der sogenannten frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt hat. Der Preis wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelt. Im ersten Jahr kann der Preis jedoch weiterhin vom Unternehmen festgelegt werden, unabhängig vom später tatsächlich festgestellten Zusatznutzen. “Unter Qualitätsaspekten ergeben die Karenzzeiten der freien Preisgestaltung keinen Sinn. Entweder hat ein neues Medikament einen Zusatznutzen oder nicht”, kommentiert Baas. “Wenn ein Preis verhandelt wurde, ist es nur logisch, dass dieser rückwirkend ab der Markteinführung gilt.” Eine weitere Maßnahme der Kostendämpfung ist, den ausgehandelten Preis geheim zu halten. Nach wie vor gilt Deutschland als Referenzpreisland. Die pharmazeutische Industrie fürchtet daher eine international abwärts gerichtete Preisspirale, sollten die öffentlich zugänglichen Erstattungsbeträge in Deutschland zu niedrig sein. Geheime Rabatte könnten der Industrie mehr Spielraum und der GKV folglich größere Einsparungen einräumen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK)
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Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste: Trend zu mehr Vorwürfen hält an
14.663 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2014 begutachtet. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst fordert einen offenen Umgang mit Fehlern und eine neue Sicherheitskultur. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2014 gingen die MDK-Gutachter in 14.663 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach. Das ist knapp mehr als im Jahr zuvor mit 14.585 Fällen. Ebenso stieg die Zahl der bestätigten Fehler mit 3.796 Fällen leicht an (2013: 3.687.) „Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege. Uns geht es um einen offenen Umgang mit Fehlern, damit die Patienten entschädigt werden. Zudem müssen die Fehler systematisch analysiert werden, damit sie in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Umstände zum Fehler geführt haben.“ Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.845 Fälle in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 % der Fälle gutachterlich festgestellt. Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen. „Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich. Der Medizinische Dienst weist ausdrücklich auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Dies verdeutlichte auch der Leiter Patientensicherheit beim MDS, PD Dr. Max Skorning, am Beispiel der „Never Events“. Dies sind Ereignisse, die einerseits folgenschwer und andererseits sehr gut vermeidbar sind. „Wenn zum Beispiel bei Operationen immer eine standardisierte OP-Checkliste genutzt wird, dann kann einfach verhindert werden, dass offensichtliche Probleme und bekannte Risiken im Einzelfall übersehen werden. Besteht eine solche Routine nicht, dann liegt es nahe, dass doch folgenschwere Fehler aufgrund von Verwechslungen oder Missverständnissen geschehen können. Daher ist die Auswertung der „Never Events“ ein sehr wertvoller Ansatz zur Prävention“, erläutert Skorning. 2014 stellten die MDK-Gutachter bundesweit 209 „Never Events“ fest. Um besser aus Fehlern lernen zu können, sollten Beispiele aus dem Ausland aufgegriffen und alle erkannten Behandlungsfehler auch in Deutschland registriert werden. Hintergrund Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. Beauftragt werden die MDK durch die Krankenkassen. Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
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Gesetz: Hilfsmittelversorgung leicht verbessert
Die Qualität der Hilfsmittelversorgung wird sich für die Patienten in Deutschland ansatzweise verbessern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Blick auf die Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen anlässlich der heutigen Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Bundestag. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach seiner Publikation im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das HHVG erhöht den Stellenwert von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen und festigt die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln, führt aber auch eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen sowie erweiterte Dokumentationspflichten bei der Hilfsmittelberatung ein. „Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen. Bei den Verbandmitteln freuen wir uns für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu minimieren.“ Becker weiter: „Die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung nimmt leider zu. Die Überwachung der Präqualifizierungsstellen soll geändert werden, womit ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht wird. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringt nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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