Die Verordnung ist raus und Sie denken, Sie können sich zurücklehnen und suchen sich jetzt die Infos zusammen, wie es sich lebt mit dem Pflegedienst unter einem Dach. Ach, was schreibe ich. Sie kennen Ihre Krankenkasse und es gibt immer wieder einen Berg an Briefen und trotzdem wird Ihrem Kind dies oder jenes verwehrt. Und Sie wissen, eine Verordnung ist ein Antrag und da gelten immer noch gewisse Spielregeln bei Ihrer Kasse, zumindest bei der jeweiligen Sachabteilung.
Ein Antrag, so spiegelt es sich in meiner Erfahrung wider, ist ein Stück weit mit gutem Willen verknüpft und gewisser (interner) Richtlinien und der Sachkenntnis bei dem Menschen am Schreibtisch. Dabei kann man nicht einmal schlussfolgern, ob er positiv oder negativ beschieden wird, dass bei einer depressiven Wetterlage mehr abgelehnt wird, als wenn die Mitarbeiterin gerade vom Urlaub wieder kommt. Gerne würde ich hier mit einer Studie glänzen, aber ist nicht.