(DUISBURG/NORDWEST) Das brummt – die ersten Anmeldungen zum Junge Pflege Kongress am 12. Mai in Duisburg gehen ein. Wenn das so weitergeht, wird das Theater am Marientor wieder voll. Immerhin 1.500 Besucher fasst die Spielstätte. Damit wäre der Kongress in Nordwest wieder der Größte seiner Art. Gute Stimmung wird es auf jeden Fall geben. Dafür sorgen die Organisatoren – die AG junge Pflege im DBfK Nordwest. Wer am Kongress teilnehmen und sicher eine Karte bekommen möchte, meldet sich besser online an. (Zi)
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Neue, teure Medikamente: KBV muss Ärzte besser über Zusatznutzen informieren
Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen. „Die Erkenntnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommen in der Arztpraxis oft nicht an“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) müsse darauf hinwirken, dass die Ergebnisse endlich regelhaft in der Praxissoftware der Ärzte hinterlegt werden, und zwar in einer für den Praxisalltag tauglichen, komprimierten Form. Elsner: „Als Lizenzierer der Arztinformationssysteme hat die KBV die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass den Ärzten diese wichtigen Informationen in der Software zur Verfügung gestellt werden.“ Die Informationen über Zusatznutzen seien Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. An die Politik richtete die Vorstandsvorsitzende den Appell, die Veröffentlichung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung per Gesetz verpflichtend zu regeln. Kritisch wertete sie Pläne der Politik, auf die öffentliche Listung des Erstattungspreises zu verzichten. „Ärzte brauchen diese Informationen, um wirtschaftlich verordnen zu können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass sie ihnen auch künftig zur Verfügung stehen.“ Die vdek-Vorstandsvorsitzende rief zudem die medizinischen Fachgesellschaften auf, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung regelhaft in ihren Leitlinien zu verankern. Elsner: „Dies muss im Interesse der Versicherten Standard werden. Dabei ist wichtig, dass die Ergebnisse zeitnah nach Veröffentlichung in die Leitlinien aufgenommen werden, um ärztliches Handeln auf Grundlage qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Befunde zu fördern.“ Die Ausgaben für Arzneimittel steigen bei den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren kontinuierlich an, von 2014 bis 2015 nahmen sie um fast vier Prozent zu. Sie machten damit rund 17,3 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der Kassen aus und stellen deren drittgrößten Ausgabenblock dar (nach Krankenhaus- und ärztlichen Behandlungen). Der Großteil des Ausgabenzuwachses bei Medikamenten ist auf neue hochpreisige Arzneien zurückzuführen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Jahr 2011 hat der G-BA die Aufgabe erhalten, für alle neu zugelassenen Arzneimittel nach Markteintritt eine wissenschaftliche Begutachtung ihres Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchzuführen („frühe Nutzenbewertung“). Die Ergebnisse dieser Bewertung stellen die Grundlage für die Preisverhandlungen (Verhandlung über den „Erstattungsbetrag“) zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmaunternehmen dar. Aufgrund der Regelungen des AMNOG können Pharmahersteller in Deutschland ein Jahr lang einen beliebig hohen Preis für neue Arzneimittel festlegen, was zum Teil zu „Mondpreisen“ führt. Der verhandelte Erstattungsbetrag gilt dann erst ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Pressemitteilung des vdek
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Gemeinsamer Beschluss zur Beibehaltung der Personalausstattung in Pflegeheimen
Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Talk: Dr. Reiner Brüggestrat zu Gast bei “Mensch Wirtschaft!”
Mannschaftskapitän beim 1. FC Vorstand Der Banker hat einen Fußball dabei: Was es damit auf sich hat und noch viel mehr, klärt der Gastgeber des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“, Prof. Heinz Lohmann, in der Februar-Ausgabe der Sendereihe auf Hamburg1 im Gespräch mit Dr. Reiner Brüggestrat, Vorstandssprecher der Hamburger Volksbank. Normalerweise stehen Zahlen, Daten, Fakten im Zentrum der … Weiterlesen →