Am 2. März trafen sich Vertreter der Beihilfe, der PKV und der BZÄK. In einer neuen Gebührenordnung, welche HZO heißen soll, soll die Grundlage zur Aufschlüsselung der GOZ liegen. In weiteren Sitzungen müssen allerdings konkrete Inhalte sowie finanzielle Auswirkungen überprüft werden. Ein Ergebnis wird im Herbst dieses Jahres vorliegen.
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Online-Befragung zeigt: Hausärzte lesen selten englischsprachige Fachartikel
Mehr als drei Viertel der Hausärzte nutzen ärztliche Fortbildungen und knapp die Hälfte Qualitätszirkel oder das Gespräch mit Kollegen, um sich über medizinische Fragestellungen auszutauschen. Deutschsprachige Fachpublikationen werden von knapp zwei Dritteln, Versorgungsleitlinien hingegen nur von einem Drittel der Hausärzte häufig genutzt. Das hat eine aktuelle Umfrage zum Informationsverhalten unter 1.000 Hausärzten für den „WIdOmonitor“ ergeben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Online-Befragung von WIdO und Cochrane Deutschland Defizite bei der Rezeption von internationalen, englischsprachigen Fachartikeln: Nur jeder siebte Hausarzt (15 Prozent) gab an, auch englischsprachige Publikationen zu lesen. Als Begründung wurden meist Zeitmangel und mangelnde Sprachkenntnisse angeführt. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich Hausärzte engagiert für eine gute medizinische Versorgung ihrer Patienten fortbilden. Da neue medizinische Erkenntnisse aber ganz überwiegend in englischsprachigen Fachzeitschriften publiziert werden, stellt sich die Frage, wie diese aktuellen Fachinformationen schnell und kompakt in der Hausarztpraxis ankommen können“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Auch das wichtige Instrument der evidenzbasierten Leitlinien werde zu wenig genutzt. „Solche Informationen könnten beispielsweise verstärkt über die Software der Ärzte Eingang in die Hausarztpraxen finden, um einen schnellen Transfer neuer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis zu ermöglichen“, so Schröder. Ärztliche Fortbildungen stehen als Informationsquelle an erster Stelle Ärztliche Fortbildungen stehen nach der Befragung bei den Hausärzten als Möglichkeit zur fachlichen Information deutlich an erster Stelle (77 Prozent). Auch die unmittelbare persönliche Kommunikation unter Kollegen stellt eine wichtige Quelle dar: Die Mehrheit bewertet Qualitätszirkel oder den Austausch mit ärztlichen Kollegen als Informationsquelle gut oder sehr gut (73 bzw. 57 Prozent). An dritter Stelle stehen deutschsprachige Fachpublikationen, die von fast zwei Drittel der Befragten häufig bevorzugt werden (64 Prozent). Aber auch die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) oder andere Leitlinien werden von der Mehrheit der Ärzte als sehr gut oder gut bewertet (65 und 62 Prozent). Allerdings gibt es hier eine Diskrepanz zur persönlichen Nutzung: Lediglich 35 Prozent haben in den letzten sechs Monaten die Leitlinien von medizinischen Fachgesellschaften tatsächlich häufig genutzt, bei den NVL fällt der Nutzungsgrad mit 28 Prozent noch geringer aus. Deutlich weniger genutzt werden moderne Medien wie Online-Plattformen (28,2 Prozent) oder Evidenz-Datenbanken (12,1 Prozent), obwohl sie hinsichtlich der Qualität positiv bewertet werden. Bei englischsprachigen, internationalen Publikationen, in denen die neuen wissenschaftlichen Ergebnisse erscheinen, zeigt sich ebenfalls eine große Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Obwohl fast die Hälfte der befragten Hausärzte englischsprachige Publikationen hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit grundsätzlich positiv bewertet (49 Prozent), wurden diese im Schnitt nur von knapp 15 Prozent der Befragten tatsächlich häufig genutzt. Jüngere Hausärzte nutzen internationale Journals allerdings signifikant häufiger als ihre älteren Kollegen. Durchschnittlich drei Stunden pro Woche für Fachlektüre Doch wie viel Zeit wenden Hausärzte auf, um medizinische Fachlektüre zu lesen? Neun von zehn der befragten Ärzte hatten im befragten Vier-Wochen-Zeitraum medizinische Fachliteratur gelesen und gaben an, dafür im Durchschnitt drei Stunden pro Woche aufgewendet zu haben. Auch hier zeigt sich: Die Zeit für englischsprachige Fachlektüre fällt deutlich geringer aus (29 Prozent und 1,6 Stunden). Als Hinderungsgründe wurden meist Zeitprobleme (82 Prozent) sowie sprachliche Barrieren angegeben (75 Prozent). Die Mehrheit der befragten Ärzte hält es vor diesem Hintergrund auch für notwendig, dass englischsprachige Quellen in deutscher Sprache angeboten werden (74 Prozent). Fragt man die Hausärzte als Ratgeber, was sie einem jüngeren hausärztlich tätigen Kollegen empfehlen würden, so geben hier 74 Prozent zwischen zwei und fünf Stunden sowie 12 Prozent mehr als fünf Stunden Fachlektüre pro Woche an. Diese Empfehlungen liegen über den tatsächlich aufgewendeten eigenen Stundenangaben. “Insgesamt wird deutlich, dass Hausärzte aktuell eher den persönlichen Austausch im Rahmen von Fortbildungen, Qualitätszirkeln oder im bilateralen Gespräch mit ärztlichen Kollegen oder Pharmareferenten nutzen“, sagt WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder. „Angesichts der rasanten Wissensvermehrung in der Medizin ist es aber wichtig, dass neue Erkenntnisse schnell in die Praxis gelangen. Dies könnte zum Beispiel über die Praxis-Software der Ärzte gelingen“, so Schröder. Die Chancen der Digitalisierung sollten noch stärker genutzt werden, um den Ärzten systematisch aufbereitete und qualitätsgesicherte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Deutschland gibt es bisher nur wenige Untersuchungen zur Informationsversorgung und Informationsbeschaffung von Ärzten. Der aktuelle WIdOmonitor schließt diese Lücke und beleuchtet, welche Möglichkeiten Hausärzte heute nutzen und wie sie diese bewerten. Die Online-Befragung wurde auf Grundlage eines vorab getesteten Fragebogens vom 1. September bis zum 18. November 2016 durchgeführt. Stichprobenziehung und Datenerhebung im Rahmen eines Online-Ärzte-Panels erfolgte durch DocCheck-Medical-Services GmbH. Insgesamt haben 1.003 hausärztlich tätige Ärzte an der Befragung teilgenommen. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.“ Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen gemeldet werden. Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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wer trägt die Kosten für Erinnnerungen nach auffäll Abstrich in der Gynäkologie
Meine privat versicherte Patientin ist von mir nach vom Labor diagnostiziertem Papabstrich Gruppe III d über die erforderliche Abstrichkontrolle in 3 Mon informiert worden. Nach 3,5 Monaten wurde ihr ein Erinnerungsschreiben geschickt, da sie sich nicht gemeldet hatte. Weitere 4 Wochen später erneute Erinnung per Post und schließlich abschließend ein Einschreiben.
Keine Reaktion von der Patientin.
Die […]