Am 29.03.2007 hat das Europäische Parlament die Änderung der EG-Richtlinie Medical Devices Directive 93/42/EWG über Medizinprodukte in Form der MDD 2007/47/EG beschlossen. Als eine der wesentlichen Änderung wird nun Software als eigenständiges Medizinprodukt definiert. Der Beitrag von Herrn Armin Gärtner (Sachverständiger für Medizintechnik und Telemedizin) analysiert aus Sicht der Betreiber die Bedeutung und erste Konsequenzen dieser Definition, die mit der 4. MPG Novelle am 21.3.2010 umgesetzt wurde.
Der Artikel wurde freundlicherweise von Herrn Gärtner zur Verfügung gestellt.
Das Bild wurde freundlicherweise von ‚© Michael Bührke (inuit) / PIXELIO’ zur Verfügung gestellt.