Medikamente auf Reisen

Grundsätzlich ist zu sagen, was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen verboten sein.
Früher hatten wir in der Apotheke noch Listen für die Länder, die gibt es inzwischen nicht mehr – wahrscheinlich wechselt es einfach zu schnell.

Personen unter medikamentöser Behandlung sollten auf einer Reise ins Ausland ihre Medikamente mitnehmen und bestimmte Vorsichtsmassnahmen treffen:
Immer das Rezept mitnehmen … oder eine ärztliche Bescheinigung. Eine Dokumentvorlage steht online zur Verfügung.
– Den Namen des Medikaments mit der internationalen Bezeichnung (DCI)  festhalten, um Verwechslungen auszuschliessen: Bestimmte Spezialitäten mit gleicher oder ähnlicher Bezeichnung können unterschiedlich zusammengesetzt sein!

Die Bestimmungen im Zielland müssen berücksichtigt werden, insbesondere im Bezug auf psychotrope Wirkstoffe. Bestimmte Substanzen wie z.B. Diazepam gelten als Betäubungsmittel und stehen unter Kontrolle. In manchen Ländern ist für die Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten eine Bewilligung nötig. Aufpassen muss man auch sonst mit starken Schmerzmitteln, Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln oder sogar Verhütungsmitteln.

Es gibt auch Länder die sind so streng, dass es in unseren Augen schon fast willkürlich ist.

Zum Beispiel in den Arabischen Emiraten. Wer nach oder auch über Dubai fliegt, sollte sehr vorsichtig sein.
Im Internet findet sich eine Liste der dort verbotenen Medikamente

Wer mit Medikamenten mit diesen Wirkstoffen angetroffen wird, macht sich des Drogenbesitzes strafbar und das bedeutet 4 Jahre Gefängnis. Man hört in diesem Zusammenhang wahre Horrorgeschichten, wie dem Schweizer, der wegen ein paar Krümeln Mohn vom Mohnbrötchen auf der Kleidung jetzt im Gefängnis sitzt.

Auf dieser Liste findet sich auch z.B. Abilify, das für Schizophrenie genommen wird, Dextromethorphan, ein „einfaches“ frei erhältliches Mittel gegen Husten, Antidepressiva und Parkinsonmittel, Mittel gegen Psychosen, Hormone, Aknemittel wie Roaccutan, das Grippemittel Tamiflu (!) …

Um also ganz sicher zu sein, sollte man vielleicht frühzeitig bei den Botschaften der betreffenden Ländern anfragen. Die Kontaktadressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz können auf der Website des EDA abgerufen werden.

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