Dass die Pflegetransparenzberichte nicht wirklich transparent sind, ist wohl unumstritten. Das Sozialgericht in Münster sieht darin sogar eine Täuschung der Verbraucher (Urteil vom 20. August 2010). Mit der Umgestaltung des „Pflegeheimnavigators“ legt die AOK, was die inhaltliche Verzerrung der Kommunikation von Prüfergebnissen betrifft, noch einmal kräftig nach. Auf der Seite www.aok-pflegeheimnavigator.de kann man nach stationären […]