Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird. Daher ist es wichtig, bei einer zunehmend stärker werdenden Verfärbung der Zähne den Hauszahnarzt zu konsultieren, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Sollte die Zahnverfärbung lediglich oberflächlich sein und keine gesundheitliche Relevanz haben, kann meist schon eine Professionelle Zahnreinigung Abhilfe schaffen.
Related Posts
Elektronischer Entlassbrief für Krankenhäuser via KV-Connect
Schnelle und sichere Weiterleitung wichtiger Patientendaten an weiterbehandelnde niedergelassene Ärzte im Nachgang eines Krankenhausaufenthaltes – das ermöglicht der elektronische Entlassbrief via KV-Connect allen Krankenhäusern. Dieser funktioniert prinzipiell wie der elektronische Arztbrief von KV-Connect. Mit CGM JESAJANET hat nun das erste System für Krankenhäuser das Audit der KV Telematik GmbH erfolgreich absolviert. Nachdem das Unternehmen CompuGroup Medical AG den eArztbrief der KV Telematik GmbH (KVTG) in seinem Zuweiserportal CGM JESAJANET umgesetzt hat, wurde im März das Prüfverfahren zur Qualitätssicherung und Interoperabilitätsprüfung der KVTG durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Es hat damit als erstes System das Audit für den stationären Bereich absolviert. Als herstellerübergreifende Plattform ist CGM JESAJANET unabhängig vom verwendeten Krankenhausinformationssystem einsetzbar. „Dies ist ein Meilenstein für die sektorenübergreifende Kommunikation“, erklärt Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG, „denn nun können nicht nur elektronische Arztbriefe im niedergelassenen Bereich, sondern auch Entlassbriefe zwischen ambulantem und stationärem Sektor ausgetauscht werden. Der Austausch zwischen den Sektoren wird vereinfacht, wenn auf beiden Seiten das gleiche System genutzt wird.“ Passend dazu haben schon mehrere Anbieter von Praxisverwaltungssystemen das eArztbrief-Audit erfolgreich abgeschlossen, weitere sind angemeldet. Das Interesse der Krankenhäuser am elektronischen Entlassbrief ist groß, nicht zuletzt wegen der Förderungen im eHealth-Gesetzentwurf und der zu erwartenden Zuweiserbindung. Pressemitteilung der KV Telematik GmbH
The post Elektronischer Entlassbrief für Krankenhäuser via KV-Connect appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Doc Blog Dogs Favourites Vol.XIX – Heaven on Earth
Et voilà: Favourite No. XIX aus dem permakulturellen House of Avalon: “Heaven on Earth” – Permakultur klug und verständlich erklärt von Rico Zook in einem Film von Dharma Dog:
Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen
Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute in Berlin die von ihm in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES Instituts vorgestellt. Die Studie zeigt insbesondere, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt. Nach Ansicht von Staatssekretär Laumann sind diese Unterschiede größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt. So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich, indem der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent). Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erinnert Staatssekretär Laumann die Krankenkassen an ihre gesetzlichen Pflichten, denen sie bei allen Leistungsbereichen nachkommen müssten: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen. Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert daher u. a. mehr Transparenz von ihnen. „Vor allem müssen die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden. Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, sagt Laumann. Er wiederholt zudem seine Forderung, dass Patienten bei Leistungsanträgen nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen appeared first on Healthcare Netzwerk.