Mitglieder der Chicago Dental Society wurden zu den Auswirkungen der Krise bezogen auf die Situation in der Praxis befragt. Die negativen Auswirkungen haben dramatische Folgen. Etwa 90% aller Befragten gaben an, dass ein deutlicher Rückgang bei sehr profitablen kosmetischen Behandlungen zu verzeichnen ist. Dreiviertel aller Zahnärzte klagten darüber, dass auch notwendige Behandlungen von Patienten verschoben oder unterlassen werden. Leider folgt diesem Abwärtstrend auch die Kontrolle inklusive Professioneller Zahnreinigung, hier ist es über die Hälfte der Zahnärzte, bei denen die Patienten ausbleiben.
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Litsch: „Der Morbi-RSA sichert die Versorgung von chronisch Kranken“
Für völlig verfehlt hält Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die jüngste Debatte um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und die wirtschaftliche Lage der Krankenkassen. „Wer den Risikostrukturausgleich als Ursache für die Unterschiede bei Beitragssätzen und Vermögensrücklagen von Krankenkassen bezeichnet, betreibt Legendenbildung“, stellt Litsch klar. Denn vor Einführung der Morbiditätsorientierung im RSA seien die Beitragsunterschiede viel deutlicher ausgefallen. So habe im Frühjahr 2008 die günstigste Krankenkasse 11,3 Prozent, die teuerste 16 Prozent erhoben. Beitragssatzunterschiede im Kassenwettbewerb seien politisch gewollt, und eine Beitragssatzspanne von derzeit 1,5 Prozentpunkten sei kein Skandal, sondern Ausdruck unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien. Auswertungen des AOK-Bundesverbandes zeigen, dass der Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit eher ruhig verläuft. Das Preisniveau ist überwiegend stabil, von einer Erhöhung der Zusatzbeiträge sind Anfang des Jahres nur 6,7 Prozent GKV-Versicherten betroffen gewesen, ohne den AOK-Anteil sogar nur 2,4 Prozent. Zudem führt eine Marktbetrachtung nach Kassenarten in die Irre. Die größten Beitragssatzunterschiede bestehen nicht etwa zwischen, sondern innerhalb der Kassenarten. So gibt es unter den Betriebskrankenkassen gleichzeitig die günstigste mit 0,3 Prozent und die teuerste Kasse mit 1,8 Prozent. Auch beim Gesamtvermögen je Versichertem stehen neun BKKs in den Top10. „Trotzdem machen einige Kassenmanager den RSA dafür verantwortlich, dass ihre Kasse nicht mehr so glänzt wie früher, als sich Risikoselektion noch lohnte“, kritisiert Litsch. „Damit wird verschleiert, dass sie es bisher versäumt haben, ihr Geschäftsmodell erfolgreich fortzuentwickeln. Denn heute kann eine Kasse viele chronisch Kranke versichern, ohne dass ihr daraus ein Nachteil entsteht. Wenn diese Krankenkasse das Versorgungsmanagement beherrscht und mit Ärzten, Kliniken, Pharma etc. partnerschaftlich und erfolgreich verhandelt, kann das sogar zu Wettbewerbsvorteilen führen.“ Erneut entfacht wurde die Debatte um den Morbi-RSA durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG), das am kommenden Donnerstag verabschiedet werden soll. Mit den Anträgen will die Koalition eine Beeinflussung ärztlicher Diagnosen verhindern und eine zusätzliche Diagnosevergütung für Ärzte verbieten. Dieses Vorhaben unterstützt der AOK-Bundesverband ausdrücklich. Zugleich setzt er sich in seiner Stellungnahme dafür ein, ambulante Kodierrichtlinien verbindlich einzuführen. Vorstandsvorsitzender Litsch betont: „Die Qualität der Diagnose-Informationen ließe sich sofort verbessern.“ Litsch setzt nun darauf, dass mit der Beauftragung einer Gesamtuntersuchung zum Optimierungsbedarf beim RSA das Klima wieder konstruktiver werde. Es sei gut, dass jetzt der Wissenschaftliche Beirat in einem geordneten Verfahren Möglichkeiten der sinnvollen Weiterentwicklung prüfe. Damit sei auch die Forderung vom Tisch, der RSA müsse grundlegend revidiert werden. Bereits im Jahr 2015 hatte sich die AOK als erste Kassenart für eine Gesamtevaluation des RSA ausgesprochen. In einem Positionspapier skizzierte die Gesundheitskasse frühzeitig mögliche Untersuchungsgegenstände. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Großes Interesse an Videosprechstunden: Ärzte zeigen sich offen für digitale Möglichkeiten
Rund die Hälfte aller Ärzte kann sich vorstellen, Videosprechstunden mit Patienten abzuhalten: Während im Vorjahr rund ein Drittel der Ärzte dieser Option gegenüber aufgeschlossen war, ist es mittlerweile fast die Hälfte (2015: 38,7 Prozent, 2016: 47 Prozent). Der Anteil der Gegner sank von 61,3 Prozent auf 53 Prozent. Diejenigen Ärzte, die Videosprechstunden positiv gegenüberstehen, wurden zusätzlich gefragt, bei welchen Patientengruppen sie sich diese Kommunikationsform besonders gut vorstellen könnten. An erster Stelle nannten sie dabei Patienten, die nur eingeschränkt mobil sind (81,6 Prozent). Weitere sinnvolle Zielgruppen wären Patienten, die einen weiten Anfahrtsweg zur Praxis haben (72,3 Prozent) sowie chronisch kranke Patienten (52,8 Prozent). Mit ihrer Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ beobachtet die Stiftung Gesundheit seit 2005 die Einstellung niedergelassener Ärzte zu wiederkehrenden und aktuellen Themen. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheit – Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
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Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall
„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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