Wir melden uns mal ein paar Tage ab und wünschen allen Besuchern unserer Seite ein schönes Osterfest. Bis bald…
(Zi)
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Nett verpackt auf den Punkt gebracht:
„Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen. Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland sehr kurze Wartezeiten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Wir freuen uns über das Vertrauen der KVen und darüber, dass wir den knappen Zeitplan von sechs Monaten für die Konzeption, Entwicklung und Organisation des eTerminservice einhalten konnten“, sagte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH. Ungeachtet der Proteste der Ärzteschaft hat der Gesetzgeber an der Forderung nach Terminservicestellen in den KVen festgehalten. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Die KV Telematik hat den eTerminservice zur elektronischen Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen für die KVen entwickelt. Zum Start werden 12 KVen den eTerminservice nutzen. Gemeinsam mit diesen KVen wurden die Anforderungen für die Webanwendung innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und auf den Weg gebracht. Seit Januar können Ärzte der teilnehmenden KVen online über die Webanwendung Terminslots melden, die die Terminservicestellen dann ab dem gesetzlichen Stichtag an Patienten vermitteln. Es ist bereits eine Vielzahl an Terminen über den eTerminservice verfügbar. Zudem sind Stammdaten von 60.000 Arztpraxen im System hinterlegt. Zur Kennzeichnung der dringenden Überweisungen wurden 17 Millionen Etiketten mit Überweisungscodes erzeugt und an die niedergelassenen Ärzte verschickt. Diese Codes sollen zukünftig vorzugsweise über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) direkt auf den Überweisungsträger aufgedruckt werden. Darüber hinaus sollen auch Termine für die Terminservicestellen direkt aus den Praxisverwaltungssystemen verwaltet werden können. Dafür müssten nun die PVS-Hersteller sorgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Terminservicestellen Termine in Krankenhäusern vermitteln müssen, falls kein Praxistermin gefunden wird. Daher steht der eTerminservice auch Krankenhäusern für Terminmeldungen zur Verfügung. Zur Freischaltung sollen sich diese an die jeweilige KV wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Telematik GmbH und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Nach knapp vierjährigen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 25. Mai 2016 einen Kompromiss bei der neuen Medizinprodukteverordnung verkündet. Erklärtes Ziel der neuen Verordnung ist die Gewährleistung der Sicherheit bei gleichzeitiger, schneller Versorgung der Patienten mit innovativen Medizinprodukten. Auch wenn die konkreten Inhalte der Verhandlungsergebnisse derzeit noch nicht vorliegen, wird die neue Verordnung eine komplexe Regulierung für die Branche bringen, mit maßgeblichem Einfluss auf die Industrie und den Patientenschutz. „Der jetzige Kompromiss der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Medizinprodukteverordnung enthält in vielen Punkten Verbesserungen der Patientensicherheit. Gleichzeitig begrüßen wir, dass das bisherige System des Marktzugangs im Wesentlichen beibehalten wurde und somit ein zeitnaher Zugang zu innovativen Produkten weiterhin sichergestellt ist“, so Tobias Weiler, Geschäftsführer beim Industrieverband SPECTARIS. Die ursprünglichen Bestrebungen von Seiten der Politik, sich an der europäischen Arzneimittelregulierung zu orientieren, konnten durch das Engagement von SPECTARIS und seinen europäischen Branchenverbänden innerhalb der Diskussion für die Medizintechnikbranche abgewendet werden. Auch wenn einige äußerst kritische Punkte aus der neuen Medizinprodukteverordnung verbannt werden konnten, enthält sie dennoch zahlreiche neue Herausforderungen für die Hersteller: Unter anderem die Höherklassifizierungen von Produkten sowie der verschärfte Marktzugangsprozess (Scrutiny) für neue, implantierbare Produkte der Klasse III und Klasse IIb-Produkte, welche Arzneimittel zuführen. „Wichtig bei der Überführung der jetzigen Beschlüsse in geschriebenes Recht ist es, das Hauptziel: höhere Patientensicherheit bei gleichzeitiger Gewährleistung von Innovationen nicht aus den Augen zu verlieren“, so Weiler weiter. Für Mitte Juni ist nun die Annahme der Kompromisstexte durch die Mitgliedsstaaten und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments geplant. Im September soll die Annahme durch den Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz folgen. Die erste Lesung im Europäischen Rat ist für den späten Herbst 2016 geplant, die zweite Lesung im Europäischen Parlament folgt im Dezember 2016. Abschließend soll die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende 2016/Anfang 2017 veröffentlich werden. Das Inkrafttreten erfolgt mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Während dieser Zeit wird SPECTARIS seine Mitglieder aktiv mit Informationen und Expertise begleiten, um sie auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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