(NORDWEST) Wir wollen es hier mal ganz ohne moralischen Zeigefinger verstanden wissen – aber für Gesundheits- und Krankenpflegende gehört Prävention eben zum Selbstverständnis dazu. Und wenn dann die Mitglieder der AG Junge Pflege für den Junge Pflege Kongress bei der Europäischen Union anrufen und sich für eine Kampagne gegen das Rauchen engagieren, dann ist das nicht nur unsere Anerkennung wert, sondern auch diesen Hinweis. Also – am 12. Mai auf dem Junge Pflege Kongress: HELP. (Zi)
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Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!
Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen
Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: • Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. • Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. • Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte auf Einladung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff ist Gastgeberin des diesjährigen Treffens der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und –ombudsleute mit mehr als 30 Teilnehmern aus zahlreichen Ländern und Regionen Europas. Das Treffen findet am 23. und 24. Februar 2017 in der hessischen Landesvertretung in Berlin statt. Hierzu erklärt Frau Voßhoff: Ich freue mich, meine europäischen Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen zu dürfen. Der freie Zugang zu staatlichen Informationen ist nicht mehr nur ein rein nationales Thema, sondern gewinnt gerade auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Die Vernetzung und der Austausch mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen ist mir daher ein besonderes Anliegen. Auf dem Programm des Treffens stehen Vorträge und Erfahrungsberichte der Informationsfreiheitsbeauftragten und einzelner Nutzer des Rechtes auf Informationszugang. Graham Smith aus dem Kabinett der Europäischen Bürgerbeauftragten erläutert, wie Informationsfreiheit in den EU-Institutionen umgesetzt wird. Sara Hutchison, Referentin bei der schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten, präsentiert Anwendungsfälle aus ihrer Heimat. Einen Überblick über die Entwicklung der Informationsfreiheit In Deutschland gewährt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Arne Semsrott von der IFG-Initiative „Frag den Staat“ stellt eine Online-Plattform vor, die IFG-Anträge für Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht. Doktor med. Angela Spelsberg und Professor Doktor med. Schildern in zwei Fallstudien Erfahrungen im Umgang mit dem Informationsfreiheitsrecht in Deutschland. In Arbeitsgruppen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zweiten Konferenztag rechtliche und praktische Aspekte der Informationsfreiheit, etwa die Kontrolle der Informationsgewährung oder die Ausstattung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Veranstaltung dient auch der Vorbereitung der (Welt-)Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2017) im September in Manchester. Über die Informationsfreiheit Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Seit 2006 gibt es auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Innerhalb bestimmter Schranken erlaubt es freien Zugang zu amtlichen Informationen und Einsicht in Verwaltungsvorgänge. Als Ombudsfrau wacht die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) über dem Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf diesen Informationszugang. Die BfDI kann öffentliche Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken. Auch in vielen Bundesländern existieren Informationsfreiheitsgesetze. Nur in Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen fehlen bisher Landesinformationsfreiheitsgesetze. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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