In der Grauzone

Zu meinen Aufgaben gehört es, auch ein Auge auf die aktuelle Gesetzgebung zu halten und bei Bedarf auf Anpassungen zu reagieren. Manchmal jedoch geht das relativ rasch – oder sie finden etwas Neues zu beanstanden an einem existierenden Produkt – und schon ist es passiert und man befindet sich in einer gesetzlichen Grauzone am Rande der Illegalität – ohne dass man es ahnt, geschweige denn will.

Beispiel letztes Jahr:
Vom kantonalen Labor kam jemand in die Apotheke und verlangte Allgäuer “Schrunden-Salbe“. Offensichtlich ist der Begriff “Schrunden” für ein kosmetisches Produkt nicht zulässig. Dementsprechend, darf die Salbe nicht verkauft werden. “Schrunden“ sind per Definition Risse in der Haut, diese Indikation fällt in den medizinischen Bereich und verlangt eine Registrierung eines Produktes mit der Bezeichnung “Schrunden” oder auch einer solchen Anpreisung auf der Verpackung.
Es handelt sich also nicht um eine Unzulässigkeit der Zusammensetzung, sondern betrifft lediglich die Bezeichnung Schrunden auf der Verpackung.
Ausnahme: Die Scholl Schrundensalbe und die Neutrogena “Fusscreme Schrunden” durften dann gemäss Aussage der kantonalen Behörden bis zur Neueinführung des Ersatzproduktes verkauft werden. Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung, da die Firma die neue Beschriftung bereits eingereicht hat.

Oder Stevia:
Das pflanzliche Süssmittel wurde gross eingeführt, es gab die Blätter, Pulver und Flüssigextrakt. Dann durfte man es auf einmal nicht mehr verkaufen, weil es in der Schweiz die Zulassung (als Heilmittel?) nicht bekommen hat.
Und seit 2009 ist Stevia als Zusatzstoff in der Schweiz zugelassen, so dass es inzwischen es wieder ein paar Produkte gibr, die wir verkaufen dürfen. Jetzt kommt sogar Assugrin mit einem eigenem Produkt dazu. Aber die Stevia-Blätter … darf ich immer noch nur in 2% Zumischungen zu Teemischungen verkaufen.

Und heute kommt der Lebensmittelinspektor in unser Geschäft gestürmt, hält der Drogistin den Ausweis unter die Nase und verlangt unser Himalaya-Salz zum kochen zu sehen. Das haben wir nicht – wir haben bloss die Qualität zum baden. „Na dann halt nicht.“ grummelt er und ist schon wieder weg – ohne Erklärung.

Weiss jemand etwas davon?

Tagged: Apotheke, Arbeit, Drogerie, Gesetz, Himalaya-Salz, Schrunden, Stevia

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