Ich möchte hiermit darauf aufmerksam machen, dass die Kanzlei LEX MEDICORUM die Präsenz im Web 2.0 weiter ausbaut.
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Hochrangige Vertreter und Experten aus Politik, Medizin und Wissenschaft aus über 40 Ländern und internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), beraten auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Bonn über weitere Verbesserungen der Patientensicherheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden. Dabei muss jedes Gesundheitswesen seine eigenen Herausforderungen meistern. Der internationale Austausch kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Schutz vor gefährlichen Infektionen, die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen weltweit weiter voranzutreiben. Deshalb dürfen die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Patientensicherheit nicht nachlassen. Ein weltweiter Tag der Patientensicherheit ist dafür ein wichtiges Signal. Ich freue mich, dass wir die internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Patientinnen und Patienten kraftvoll fortsetzen werden und Japan als Ausrichter des nächsten Gipfeltreffens zur Patientensicherheit gewinnen konnten.“ Britischer Gesundheitsminister Jeremy Hunt: “Es war mir eine Freude, Gastgeber des ersten internationalen Ministertreffens zur Patientensicherheit in London im vergangenen Jahr gewesen zu sein. Deshalb empfinde ich es auch als große Ehre, in diesem Jahr bei dem Treffen dabei zu sein, zu dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe eingeladen hat. Seit letztem Jahr haben wir gute Fortschritte gemacht. Wir freuen uns, dass wir nun die ersten Schritte unternehmen können, um den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Ich bin stolz, dass Großbritannien bei der Patientensicherheit vorangegangen ist, indem wir die internationale Staatengemeinschaft dazu ermutigt haben, wertvolle Erkenntnisse nicht nur im eigenen Land umzusetzen, sondern weltweit miteinander zu teilen. Damit können wir unsere Gesundheitssysteme zu lernenden Systemen weiterentwickeln.“ [aus dem Englischen übersetzt] Im Rahmen der Konferenz startet die WHO ein weltweites Programm zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit „Global Challenge Patient Safety – Medication Safety“. Die Ministerinnen und Minister haben sich darauf verständigt bei der WHO darauf hinzuwirken, den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Neben Fragen der Infektionsvermeidung und Arzneimittelsicherheit steht der Nutzen von digitalen Innovationen für die Patientensicherheit und die Förderung einer Sicherheitskultur auf der Agenda. So kann Führungsverantwortung, eine gute Fehlerkultur, eine enge Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, die Einbindung der Patienten und auch eine stärkere Berücksichtigung der Patientensicherheit in der medizinischen Ausbildung zu einer besseren Behandlung und Versorgung beitragen. Bei der zweiten weltweiten Konferenz zur Patientensicherheit am 29. und 30. März in Bonn kommen über 300 internationale Experten, Ministerinnen und Ministern sowie hochrangigen Gesundheitspolitikern aus mehr als 40 Staaten und Repräsentanten internationaler Organisationen zusammen, darunter WHO-Generaldirektorin Margaret Chan. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. In Deutschland gibt es 584 Krankenhäuser mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, die jährlich rund 970.000 vollstationäre Behandlungsfälle versorgen. In Deutschland weiß niemand, wie es um die Qualität der Krankenhausversorgung psychiatrisch erkrankter Menschen bestellt ist. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist ein erster, kleiner Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird. Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz.“ Während zur Finanzierung der Leistungen derzeit die historisch gewachsenen Budgets je Klinik einfach fortgeschrieben werden, soll es ab 2020 einen neuen Budgetfindungsmechanismus geben: Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln – verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch. Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, kann so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so v. Stackelberg, erreichen wir keine übergreifende leistungsgerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“ Genug Personal in die Kliniken Mit der Psychiatrie-Personalverordnung gibt es eigentlich ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Kliniken ausreichend Personal einstellen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass in Psychiatrien die vorgesehene Ausstattungsquote oftmals nicht erfüllt ist. Experten schätzen Unterschreitungen von 15 und mehr Prozent. Es scheint einen fatalen Hang zu geben, in psychiatrischen Einrichtungen zu wenig Personal einzustellen. Erst die Prüfung, ob das notwendige und qualifizierte Personal tatsächlich vorhanden ist, schafft hier Abhilfe. Beispielsweise konnte im Rahmen einer erweiterten Strukturprüfung in Hessen der Erfüllungsgrad der Personalvorgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 85 Prozent im Jahr 2007 auf 96 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kassen Kontrollmöglichkeiten brauchen, damit die Kliniken auch tatsächlich das in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbarte Personal einstellen und die gezahlten Gelder nicht anderweitig verwenden. „Wenn aus den Portemonnaies der Beitragszahler zusätzliches Geld für zusätzliches Personal an die Kliniken gezahlt wird, dann müssen die Krankenkassen auch das Recht bekommen, die korrekte Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Berichtspflicht an ein Institut würde lediglich Scheintransparenz schaffen“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Aus Sicht der Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen wurden mit den vereinbarten gesundheitspolitischen Vorhaben wichtige Impulse für die kommenden vier Jahre gesetzt, die es nun zügig im Falle einer Regierungsbildung in verbindliche Maßnahmen umzusetzen gilt. „Im Vergleich zu der letzten Koalitionsvereinbarung wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der kommenden Legislaturperiode einen viel höheren Stellenwert einnehmen als jemals zuvor“, lautet die Prognose von Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V., basierend auf den Ergebnissen der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD. Positiv zu bewerten sei dabei, dass eines der Kernanliegen des bvitg, nämlich die Entwicklung eines übergeordneten Prozesses zur Erarbeitung eines eHealth-Zielbildes, im Koalitionsvertrag mit aufgenommen wurde. „Mit dieser grundlegenden Entscheidung stellt die kommende Bundesregierung die Weichen zur erfolgreichen Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Ausgestaltung eines Zielbildes kann nur gelingen, wenn ihn auch die an der industriellen Gesundheitswirtschaft und an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure dieses in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend gemeinsam entwickeln. Zudem sollte der Anspruch sein, im Rahmen eines konkreten Aktionsplans noch in dieser Wahlperiode mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen zu beginnen“, betont Zilch. Um eine rasche Umsetzung der elektronischen Patientenakte und weiterer Projekte noch in dieser Wahlperiode zu garantieren, bedürfe es zudem einer Investitionsoffensive zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Zugang und Refinanzierung müssen im politischen Prozess geklärt und verbindlich festgelegt werden. Zusätzlich sollte auch die Finanzierung der Digitalisierung von medizinischen Einrichtungen, stationär als auch ambulant, sichergestellt sein, damit diese befähigt werden, längst notwendige Investitionen zu tätigen. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur müsse vom Staat weiterhin gefördert werden, denn schnelle Datenübertragung sei die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitssystems, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. „Es kann nicht sein, dass es immer noch weiße Flecken in der Breitbandversorgung in Deutschland gibt“, kritisiert der bvitg-Geschäftsführer. Zu begrüßen sei im Koalitionsvertrag wiederum der weitere Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie die Herbeiführung von Interoperabilität und die Integration der Pflege in die Telematikinfrastruktur. In diesen Belangen bietet der bvitg der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur die sektorübergreifende Versorgung vorantreiben soll, Unterstützung durch seine Expertise an. „Nach einer intensiven und langen Zeit der Verhandlung gilt es nun gemeinsam die Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen“, so Zilch. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.
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