Ich möchte hiermit darauf aufmerksam machen, dass die Kanzlei LEX MEDICORUM die Präsenz im Web 2.0 weiter ausbaut.
Sie finden ab sofort zahlreiche aktuelle Infos auf der Facebook-Fanseite oder auf Twitter.
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Die KBV hat sowohl die Internetseite der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, www.116117info.de als auch die BundesArztsuche-App überarbeitet. Neu ist vor allem eine Suche nach Standorten und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxen. Berlin, 16. Januar 2018 – Alle Informationen auf einen Blick – und das übersichtlich und schnell. Dies bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen einer Medienplattform an. So lassen sich die nächst gelegenen ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen ab sofort sowohl auf der überarbeiteten Internetseite www.116117info.de als auch mit der BundesArztsuche-App finden. „Wir haben in unserem strategischen Konzept KBV 2020 eine engere Verzahnung von Notfalldienst und ambulanten Bereitschaftsdienst vorgeschlagen. Wir wollen den Patienten informieren und ihm alles Nötige an die Hand geben, damit er den richtigen Versorgungspfad findet. Die digitale Suche im Internet oder per App gehört dazu“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Auf der Seite www.116117info.de findet man alle Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Eckdaten zur Funktionsweise der Rufnummer. Besucher der Website können jetzt die nächstgelegene Bereitschaftspraxis in ihrer Region finden (entweder mit Hilfe der Eingabe der Postleitzahl oder über die Standortsuche eines Mobilgerätes). Bundesweit gibt es über 600 solcher Praxen. Fast flächendeckend steht diese neue Suchfunktion zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut. Außerdem ist die Darstellung der Informationsseiten nun für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones optimiert. Zur Erklärung: Die 116117 wählt man bei nicht lebensbedrohlichen akuten Beschwerden wie zum Beispiel Symptomen einer Grippe. Die 112 hingegen ist für lebensbedrohliche Notfälle, wie zum Beispiel Anzeichen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, zuständig. Nicht ganz sicher? Im Zweifelsfall kann das medizinische Personal hinter der 116117 auch den Rettungsdienst alarmieren. Die BundesArztsuche-App wiederum gehört zu den am häufigsten heruntergeladenen Arztsuche-Apps in Deutschland. Mit ihr lässt sich bundesweit die passende Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten finden – und ab sofort nun auch der nächsterreichbare Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS beginnt am Mittwoch in Hamburg „Medizinisches Wissen nur zu generieren, hat keinen Sinn, es muss die Patienten erreichen“, fordert der Präsident des 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann. Weil aber kein Mensch alle relevanten neuen wissenschaftlichen Studien auch nur annähernd … Read more →
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In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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