Barrierefreie Praxen sind (nicht nur in der Gynäkologie) eine Rarität, zudem gibt es kaum verlässliche Informationen über die tatsächlichen Bedingungen vor Ort. Viele Angaben – gerade im Internet – beruhen auf Selbsteinschätzungen der Ärzt_innen. Welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden bleibt unklar. Und Barrierefreiheit im Kontext der Gynäkologie bedeutet nicht nur einen schwellenlosen Zugang zur Praxis zu haben, sondern auch eine barrierefreie Toilette, sowie Platz (für Rolli, Hebelifter, Assistentin) und Zeit zum Aus- und Ankleiden. Das größte Hindernis ist jedoch der Behandlungsstuhl, der fast nie genügend absenkbar ist – eine Behindertenzeitschrift schrieb einst von der „Besteigung des Mount Gyn“[1], für die körperlich beeinträchtigte Frauen gegebenenfalls auf einen Hebelifter zurückgreifen können müssen.