(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: Sperriger Titel, aber auch für Praxen geeignet
In den nächsten Jahren werden tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unternehmen sehr viel, um frei werdende Praxissitze wieder zu besetzen. Der Maßnahmenkatalog reicht von Investitionshilfen, Umsatzgarantien bis hin zur Bildung von Eigeneinrichtungen und dem Aufbau von kompletten Strukturfonds. „Der drohende Ärztemangel ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Notwendig ist daher auch ein gezieltes, vom Bund ausgehendes Förderprogramm zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Dafür bietet sich aus Sicht der KBV beispielhaft das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz an. Mit dem Gesetz richtete die Bundesregierung einen Förderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein. „Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden. Tatsächlich wird die Medizin immer ambulanter. Dieser Entwicklung muss die öffentliche Hand bei der Vergabe ihrer Fördermittel folgen“, erläuterte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Nach festgelegten Kriterien könnte die Bundesregierung beispielsweise Finanzmittel den jeweiligen Strukturfonds der KVen zur Verfügung stellen. Die KBV werde der Politik dazu noch einen Vorschlag vorlegen. Zum Hintergrund: Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll erforderliche Investitionen in finanzschwachen Gemeinden unterstützen, damit sich Strukturunterschiede zwischen Regionen nicht verfestigen. Allerdings sind ambulante Versorgungsstrukturen durch diesen Fonds derzeit nicht förderfähig. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Apothekenzahl sinkt auf 19.748 und erreicht tiefsten Stand seit 1987
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Damit hat sich der Rückgang weiter beschleunigt – nach minus 226 im Jahr 2016 und minus 192 im Jahr 2015. Die aktuelle Zahl markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Auffällig ist, dass auch der Trend zur Eröffnung von Filialen immer schwächer wird und die Schließung von Haupt- bzw. Einzelapotheken immer weniger kompensieren kann. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle persönliche Verantwortung tragen. „Nicht nur die Zahl der Apotheken, sondern auch die Zahl der Inhaber sinkt immer weiter“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Und das schmerzt besonders. Wenn so viele Apotheker keine Perspektive mehr für eine Existenz als Selbstständige sehen, liegt das nicht nur am scharfen Wettbewerb, sondern leider auch an den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen.“ Schmidt zufolge ist die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Schmidt weiter: „Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben.“ Versandhändler müssen sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Schmidt: „Deshalb brauchen wir dringend und schnell ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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KKH zweifelt am Erfolg der Krankenhausreform
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die geplante Krankenhausreform überwiegend kritisch. „Unter dem Strich bleiben zu viele Fragenzeichen und faule Kompromisse“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. So werde die Reform mit geschätzten acht Milliarden Euro deutlich teurer als ursprünglich von der Bundesregierung beziffert. „Hier machen sich die zahlreichen Interventionen von Krankenhausvertretern und Ländern im Lauf des Gesetzgebungsprozesses negativ bemerkbar.“ Ferner ist es nach Ansicht der KKH zwar grundsätzlich gut, mehr Qualität in deutschen Krankenhäusern schaffen zu wollen. Mehr als fragwürdig sei es aber, Häuser mit schlechter Qualität lediglich weniger zu vergüten. „Wenn Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität produzieren, müssen sie komplett von der Versorgung ausgeschlossen werden“, so KKH-Chef Kailuweit. Auch die Tatsache, dass die Bundesländer letztlich für die Umsetzung der Qualitätsstandards verantwortlich sind, sorgt bei Kailuweit für Unzufriedenheit: „Ich bezweifle, dass die Länder gemeinsam mit den Krankenkassen an einem Strang ziehen und die Qualität am Ende wirklich besser ist.“ Schließlich sieht die KKH auch beim geplanten Strukturfonds einen Schönheitsfehler. „Dieser Fonds sollte ausschließlich dafür genutzt werden, Überkapazitäten abzubauen und Krankenhäuser zu schließen oder umzuwandeln“, so Kailuweit. Stattdessen sollen Krankenhäuser auch die Möglichkeit erhalten, Gelder aus dem Fonds für andere Investitionen zu verwenden. „Insgesamt dürfte die Reform eine überschaubare Wirkung entfalten und dabei immense Kosten verursachen. Kosten, die übrigens – politisch gewollt – ausschließlich über die Arbeitnehmerseite in Form von Zusatzbeiträgen finanziert werden. Das ist unsozial“, sagte Kailuweit. Pressemitteilung der KHH
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