(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
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AOK Bayern: Fünf Millionen Euro für Selbsthilfe
Die AOK Bayern fördert die Selbsthilfe im Freistaat in diesem Jahr mit fast fünf Millionen Euro. Das sind über zwei Millionen Euro mehr als noch vor fünf Jahren. Dabei steht die regionale Selbsthilfe im Fokus. „Uns liegt besonders die direkte Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen vor Ort am Herzen“, so Harold Engel, zuständiger Ressortdirektor bei der AOK Bayern. Zusätzlich zur Unterstützung vor Ort werden noch Selbsthilfekontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe gefördert. Die bayerischen Selbsthilfegruppen sind gerade für chronisch kranke Menschen wichtige Anlaufstellen. Betroffene können hier ihre Erfahrungen austauschen und ihre Erkrankung damit oftmals leichter bewältigen. Neben der finanziellen Unterstützung kann die AOK Bayern auch Räume vor Ort für Treffen zur Verfügung stellen. Zudem unterstützt sie Betroffene mit dem AOK-Selbsthilfenavigator, beispielsweise bei der Suche nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe. Im Selbsthilfenavigator lassen sich Selbsthilfegruppen nach Krankheitsbildern und nach Regionen suchen oder Veranstaltungen recherchieren (www.selbsthilfe-navigator.de). Pressemitteilung der AOK Bayern
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BIG direkt gesund verzeichnet Anstieg bei Osteopathie-Behandlungen
Dortmund setzt auf Osteopathie. Das zeigt eine aktuelle Erhebung der BIG direkt gesund: Um rund 20 Prozent stieg die Zahl der osteopathischen Behandlungen bei den Dortmunder Versicherten der Direktkrankenkasse im ersten Halbjahr 2014 gegenüber 2013. Bundesweit verzeichnet sie einen Anstieg von 12 Prozent. Natürliche Behandlungsformen nachgefragt „Es besteht ein großer Bedarf an dieser natürlichen Behandlungsform“, beobachtet Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender von BIG direkt gesund. Sie hat die Leistung 2012 eingeführt und damit direkt auf Nachfragen ihrer Versicherten reagiert. Aktuell lassen sich monatlich insgesamt rund 900 Versicherte der Direktkrankenkasse beim Osteopathen behandeln, rund 800 waren es noch im Vorjahr. Spannungen und Fehlstellungen lösen Osteopathie ist eine manuelle Therapie, bei der durch Ertasten von Muskeln, Nerven und Gelenken die Spannungen oder Fehlstellungen identifiziert und gelöst werden. Sie verzichtet komplett auf Medikamente, Spritzen und Technik. „Vor allem Patienten mit oft jahrelangen Leidensgeschichtenz.B. bei Rückenschmerzen berichten uns, dass die Osteopathie hilft“, so Kaetsch. Auch bei Säuglingen vertrauen viele Eltern auf die Kraft der heilenden Hände. Qualität der Behandlung gesichert Während andere Krankenkassen den Zuschuss wieder senken, zahlt die BIG mit bis zu 400 Euro im Jahr einen der höchsten Zuschüsse für Osteopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Qualität der Behandlung zu sichern, muss der Therapeut Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder eine Ausbildung absolviert haben, die ihn zum Beitritt berechtigt. Therapie abseits von Gerätemedizin „Unsere Versicherten sind vermehrt an Therapien abseits von Gerätemedizin und Medikamenten interessiert“, stellt Kaetsch fest. Eine osteopathische Behandlung dauert circa 50 Minuten; der Körper kann noch bis zu drei Wochen auf die Behandlung reagieren. Pressemitteilung der big direkt
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Pflegestärkungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung
Ein Interview mit Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet; am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es soll Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bringen. Zum neuen Gesetz und seinen Auswirkungen äußert sich Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Die Knappschaft ist mit rund 1,75 Millionen Versicherten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Frau am Orde, Sie vertreten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Wie beurteilen Sie das neue Gesetz? Die neuen Regelungen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Knappschaft begrüßt es insbesondere, dass vor allem demenzkranke Menschen zukünftig mehr und höhere Leistungen erhalten, auch dann, wenn sie einen Hilfebedarf haben, der noch unter der Stufe I liegt, das ist die sog. Stufe 0. Positiv sehen wir auch, dass zukünftig pflegende Angehörige stärker entlastet werden können. Welche Leistungen werden denn zusätzlich zur Verfügung gestellt? Das ist zum Beispiel der Zuschlag für Mitglieder in ambulanten Wohngruppen, die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen, oder die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Diese Leistungen konnten bisher nur bei Vorliegen einer Pflegestufe gewährt werden. Sie sagten eingangs, dass auch die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Wo sehen Sie solche Entlastungsmöglichkeiten? Die neuen Entlastungsleistungen können zum Beispiel dazu beitragen, dass pflegende Angehörige weniger hauswirtschaftliche Arbeiten im Haushalt des Pflegebedürftigen durchführen müssen. Auch sind die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten bei den teilstationären Leistungen für mich ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Angehörigen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Zahlreiche Leistungsbeträge sind um vier Prozent angehoben worden. Wie wird das alles finanziert? Am 1. Januar werden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung bei allen Pflegekassen um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Der Beitragssatz für Versicherte beträgt dann 2,35 Prozent, für kinderlose Versicherte 2,60 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist eine gute Basis für die Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Können auch Pflegebedürftige von dem neuen Gesetz profitieren, die stationär versorgt werden? Auf jeden Fall. Hier ist vor allem zu erwähnen, dass zukünftig Betreuungs- und Aktivierungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnern sowie Versicherten der Stufe 0 zur Verfügung stehen. Wie wirken sich die höheren Leistungen bei der Knappschaft aus? Die Knappschaft versorgt derzeit rund 143.000 Pflegebedürftige. Allein die Anhebung der Beträge bei den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld, der Tages- und Nachtpflege sowie der vollstationären Pflege wird Mehrausgaben von ca. 47 Mio. Euro nach sich ziehen. Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen veranschlagen wir die Mehrkosten mit etwa 17 Mio. Euro. Auch unsere Mitarbeiter werden mehr gefordert: Es wird einen erheblich höheren Beratungsbedarf geben, dem wir aber gerne nachkommen. Das ganze Interview sowie ein Foto von Bettina am Orde finden Sie unter: www.knappschaft.de/interview Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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