Meckel statt Merkel ist ja ein vielgelesener Artikel hier im Doc Blog (die comments dorten zu lesen lohnt!). Leider hab ich’s dieses Jahr praxisbedingt nicht auf die re:publica geschafft. Dort sollte ich ja im re:health bzw e-health Forum moderieren und hätte nur zu gerne mein Lieblings start-up Unternehmen doctr.com begleitet. Und Prof.Dr. Miriam_MeckelW live gehört […]
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Prävention: Staatliche Stellen genießen wenig Vertrauen, Ärzte und Krankenkassen sind wichtigste Ansprechpartner
Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck. Die großen Zivilisationskrankheiten sind auf dem Vormarsch – und schuld ist der Lebensstil. Patienten, Ärzte und Krankenkassen gleichermaßen sehen dringlichen Handlungsbedarf. Und auch das Gesundheitsministerium setzt das Thema mit dem Referentenentwurf eines Präventionsgesetzes – der vierte bislang – jetzt erneut auf die Agenda. Doch wen sehen die Menschen in Deutschland überhaupt als Ansprechpartner in Präventionsfragen? Die repräsentative Umfrage Meinungspuls 2014 der Techniker Krankenkasse (TK) gibt Antworten. Ansprechpartner Nummer eins für die Menschen in Deutschland sind ihre Ärzte: Fast neun von zehn Befragten würden sich an sie wenden. Sieben von zehn sehen aber auch ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung als Experten, wenn es um eine gesunde Lebensführung geht – gesetzlich Versicherte mit 73 Prozent deutlich stärker als privat Versicherte (53 Prozent). Staatliche Stellen wie etwa Gesundheitsämter gelten nur vier von zehn Befragten (42 Prozent) als vertrauenswürdige Informationsquellen, private Anbieter wie Fitnessstudios nur jedem Vierten (24 Prozent). “Es ist gut, dass der Gesetzgeber mit einem Präventionsgesetz einen Rahmen vorgeben will, so dass ein verlässliches Finanzvolumen für Gesundheitsförderung garantiert zur Verfügung steht. Ich bin durchaus dafür, auch den Beitrag der Krankenkassen für Prävention hochzusetzen, allerdings nur dann, wenn die Beitragsgelder der Versichertengemeinschaft auch sinnvoll eingesetzt werden. Die Finanzierung einer nachgelagerten staatlichen Behörde gehört nicht dazu”, erklärt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. Dem Referentenentwurf zufolge sollen die Krankenkassen künftig insgesamt 35 Millionen Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung überweisen. Großer Zuspruch für Prävention in Lebenswelten Der Richtwert der gesetzlichen Kassen für Prävention soll von gut drei auf sieben Euro je Versicherten und Jahr angehoben werden, der größte Teil in sogenannte Settings fließen. Zwei Euro sind davon für die Lebenswelten Kindertagesstätte und Schule vorgesehen, zwei Euro für die Betriebliche Gesundheitsförderung. Großen Zuspruch für Prävention in den Lebenswelten zeigt auch der TK-Meinungspuls. 90 Prozent der Menschen in Deutschland halten den Setting-Ansatz für sinnvoll, also Präventionsangebote und gesundheitsförderliche Strukturen dort zu etablieren, wo sich Menschen in ihrem Alltag ohnehin aufhalten. Baas: “Beitragszahler können finanzielle Last nicht allein schultern.” Baas: “Wir müssen das große Vorhaben ‘Mehr Prävention’ auf eine breite gesellschaftliche Basis stellen, die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung können die finanzielle Last nicht praktisch allein schultern.” Auch der TK-Verwaltungsrat begrüßt das Vorhaben der Regierung, Prävention nachhaltig auszurichten. In zehn Thesen macht das Gremium unter anderem deutlich, dass Gesundheitsförderung eine breite gesellschaftliche Basis braucht. Alle Träger müssten in gleichem Maße “ins Boot” geholt werden. Vor dem Hintergrund fast 15-jähriger praktischer Erfahrungen fordert der TK-Verwaltungsrat zudem in seinem Thesenpapier, “dass die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) weiterhin in den Händen und in der Verantwortung der Krankenkassen liegen muss”. TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas abschließend: “Prävention ist richtig, weil sie Leiden verhindern kann, wenn Menschen gar nicht erst krank werden. Das ist unterm Strich auch Aufgabe der Krankenkassen, hier ist jeder Euro gut investiert. Die große politische Hoffnung, dem Gesundheitssystem dadurch Geld zu sparen, ist wissenschaftlich jedoch nicht belegt.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Pflege ist systemrelevant!
9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS thematisiert veränderte Erwartungen der Patienten „Pflegekräfte sind ganz wichtig bei der Neuausrichtung der Prozesse in den Spitälern, weil sie die Erwartungen der Patienten am besten kennen“, betont der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Beim 9. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am … Read more →
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Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel
Auf das Grüne Rezept wird ab sofort ein Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ wird künftig ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam. Die Mehrheit der Krankenkassen – etwa 70 von 123 – machen derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Zum Hintergrund: Von den 481 Millionen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die im Jahr 2014 von Apotheken abgeben wurden, ist etwa jedes zehnte (48 Millionen) auf einem Grünen Rezept von einem Arzt empfohlen worden. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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