Die Diskussion über die Arztbriefe zeigt beispielshaft die Problematik an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf. Guter Informationsfluss in beiden Richtungen ist eine notwendige Bedingung für die optimale mehr…
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Gutes Hören steigert die Lebensqualität
Ist einer der fünf Sinne eingeschränkt, verschlechtert das die Lebensqualität. Schlechtes Hören erschwert die Teilhabe am sozialen Leben. Denn Gespräche, Unterhaltungen und Telefonate schützen letztendlich auch vor Vereinsamung. Die neuen Verträge, die die AOK Baden-Württemberg mit Hörgeräteakustikern geschlossen hat, sichern schwerhörigen Menschen weiterhin die Versorgung mit aufzahlungsfreien und qualitativ hochwertigen Hörgeräten. „Alles, was man zum guten Hören braucht, übernimmt die AOK – ohne Aufzahlung für unsere Versicherten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Betroffene haben einen Anspruch auf Hörgeräte in hoher Qualität und mit guter Alltagstauglichkeit. Unsere neuen Verträge mit Hörgeräteakustikern garantieren dies und bilden genau das ab – denn Wirtschaftlichkeit schließt Qualität nicht aus“, so Hermann weiter. Seit 1. Dezember 2014 sind die neuen Verträge im Südwesten in Kraft. Bei der AOK Baden-Württemberg wurden 2013 rund 35.000 erwachsene Versicherte mit Hörhilfen versorgt. AOK-Versicherte erhalten moderne und qualitativ hochwertige Hörgeräte, die dem aktuellen Stand der Hörgerätetechnik entsprechen – ohne Aufpreis. Dazu zählen Geräte, die eine Hörminderung in geräuschvoller Umgebung ausgleichen und insbesondere mit Digitaltechnik, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mehreren Kanälen und mindestens drei Hörprogrammen ausgestattet sind. Bei Bedarf verfügen die Hörgeräte auch über Mehrmikrofontechnik oder Audioeingang und automatische Verstärkungsregelung. Beratung, Reparatur- und Wartungsleistungen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken sind für die Versicherten ebenfalls kostenlos. Mehrkosten entstehen nur für spezielle Ausstattungen, die zum Nachteilsausgleich nicht notwendig sind und reine Komfortfunktionen darstellen. Versicherte haben die freie Wahl unter den Vertragspartnern der AOK Baden-Württemberg. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Akustiker kann sich lohnen. Die AOK Baden-Württemberg empfiehlt, vor der Entscheidung für eine Hörhilfe zunächst verschiedene Geräte im Alltag zu testen und dabei mindestens ein aufzahlungsfreies Hörsystem auszuprobieren, das die individuelle Hörstörung ausgleicht. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Belastung durch Bürokratie: Ärzte brauchen mehr Zeit für Patientenbehandlung
„An den Ergebnissen können wir sehen: Es gibt nicht nur eine gefühlte Belastung durch ein Zuviel an Bürokratie. Es gibt sie wirklich!“, kommentierte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Abschlussbericht des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung“ des Nationalen Kontrollrates (NKR). Er wurde heute im Bundeskanzleramt in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Feldmanns Fazit: „Wir müssen den Fokus wieder stärker auf die Behandlung der Patienten richten.“ In dem aufwendigen Projekt wurden Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen nach der zeitlichen Belastung durch Informationspflichten befragt, um den konkreten bürokratischen Aufwand zu erfassen. Die erfassten Bürokratiekosten in Höhe von 4,33 Milliarden Euro lassen sich auch anders ausdrücken: In jeder Praxis ist durchschnittlich eine Person etwa 100 Tage lang mit dem Abarbeiten von Informationspflichten beschäftigt. Dabei entsteht die größte Belastung nicht durch die medizinische Dokumentation oder durch Maßnahmen der Qualitätssicherung. Es sind vielmehr die Bereiche, in denen Kostensteuerung eine große Rolle spielt – bei Verordnungen und Bescheinigungen sowie Anfragen von Kostenträgern. Die am Projekt beteiligten Organisationen haben aus der Analyse der Praxisdaten nun konkrete Änderungen und Handlungsempfehlungen abgeleitet und der Öffentlichkeit präsentiert. Dazu gehört beispielsweise die Vereinfachung der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und der Verordnung der medizinischen Rehabilitation. Hier soll zukünftig das Muster zur Einleitung, der sogenannte „Antrag zum Antrag“, entfallen. Das NKR-Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung zahlreicher Akteure. Beteiligt waren die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Außerdem auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer, der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit. Zuständig für die methodische Umsetzung war das Statistische Bundesamt. Koordiniert wurde das umfangreiche Projekt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats, Wolf-Michael Catenhusen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt
Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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