Die Diskussion über die Arztbriefe zeigt beispielshaft die Problematik an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf. Guter Informationsfluss in beiden Richtungen ist eine notwendige Bedingung für die optimale mehr…
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Krankenschwester setzt Akademisierung durch
(NORDWEST) Wieviel Akademisierung das Gesundheitswesen verträgt, mag hierzulande noch ein Diskussionsthema sein – in Großbritannien nicht mehr. Dort muss ab 2013 einen Hochschulabschluss erlangen, wer als Pflegende arbeiten möchte. Die Initiative soll dazu beitragen, dass das Ansehen der Pflege im Königreich angehoben und die Pflegende nicht länger als die DienerInnen der Ärzte (doctor’s handmaiden) betrachtet […]
GKV-Überschüsse für Zukunftsinvestitionen einsetzen
Zu den Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Januar bis September 2017 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Das Finanzergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung in den ersten neun Monaten 2017 ist entgegen aller Horrorszenarien, die die Kassen an die Wand gemalt haben, erneut extrem positiv. Mittlerweile ist die Finanzreserve der Krankenkassen viermal so hoch wie vom Gesetz vorgesehen. Die Ausgabenentwicklung im stationären Bereich liegt wieder hinter der allgemeinen Ausgabenentwicklung. Die Einnahmen der Krankenkassen stiegen um 4,2 Prozent, die Ausgaben um 3,7 Prozent. In die stationäre Versorgung fließen hingegen nur 2,4 Prozent. Das ist weniger als der Kostenzuwachs, insbesondere im Personalbereich der Krankenhäuser. Dies ist auch Ergebnis einer Blockadehaltung in wichtigen Teilen des Krankenhausstrukturgesetzes, wie zum Beispiel den Zentrumszuschlägen, die die Kassen seit Monaten fahren. Mit den weit über die Mindestvorhaltungen angesparten Finanzmitteln hat das Gesundheitswesen einen eigenen finanziellen Topf, aus dem für die zentralen Fragen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge, die Sicherung des Personalbedarfs und die Digitalisierung von der zukünftigen Bundesregierung Mittel genutzt werden können und sollen.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Entlassmanagement: Zulassungsverfahren der Verordnungssoftware läuft
Ab dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein standardisiertes Entlassmanagement für Patienten sicherzustellen. Zu einer der Vorgaben gehört der Einsatz von zertifizierten Softwareprodukten bei der Erstellung von Verordnungen. Aufgrund eines engen Zeitrahmens zur Umsetzung weist die Industrie darauf hin, dass noch nicht alle Softwareprodukte bis zum vorgegebenen Datum zugelassen und implementiert sein könnten. Gemäß der Vereinbarung zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V sind ab dem 1. Oktober 2017 Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. In diesem Zusammenhang ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen sowie Verordnungen auszustellen. Dabei gelten für die Verordnungen im Krankenhaus – mit marginalen Einschränkungen – dieselben Regelungen wie bei niedergelassenen Ärzten. Vor diesem Hintergrund wurde gemäß der Vereinbarung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 21. September 2017 das Verfahren zur Zulassung der Verordnungssoftware veröffentlicht. Damit können die zuständigen Anbieter für Krankenhausinformationssysteme nun mit der Zertifizierung der entsprechenden Module beginnen. Dabei stehen sie jedoch großen zeitlichen Herausforderungen gegenüber: „Mit Blick auf den gesetzlichen Zeitrahmen ist das gesamte Vorgehen sehr knapp bemessen. Deshalb möchten wir die Kunden unserer Mitglieder dafür sensibilisieren, dass die zertifizierte Software zum 1. Oktober 2017 gegebenenfalls noch nicht zur Verfügung stehen könnte“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. Davon spricht auch die DKG in ihrem Rundschreiben vom 21. September 2017. Das Ausstellen von Verordnungen sei dabei eine „Kann-Bestimmung“ und man könne problemlos auf eine Zertifizierung der Software warten. Zudem kann übergangsweise an bestehenden Verfahren festgehalten werden oder aber auch auf den neuen Verordungsformularen für das Entlassmanagement händisch eine Verordnung vorgenommen werden, bis die Software zur Verordnungsformularbedruckung seitens der DKG durch eine Prüfziffer hierfür freigegeben wurde. Regresse seitens der Kostenträger sind bei einem Einhalten der Bestimmungen nicht vorgesehen. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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