Dieser Gary Chang ist ein Genie. Inmitten Hong Kongs Platznot ist ihm ein sensationelles, ökologisches Wohnkonzept eingefallen. 24 Räume auf 32 qm! Und das auch alles noch sehr stylish. Dank an Emma Bates für die Info ! Ja, so sollten wir mit Raum und Energien umgehen. Gary Chang – Gründer des EDGE Design Institutes – […]
Related Posts
Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel
Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversicherung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue: „Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet. Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt. Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.“ Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter: www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
The post Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Dialogwerkstatt zur Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte „Pflegekräfte werden in den kommenden Jahren zur ‚Mangelware‘“, das sagt der Gesundheitsunternehmer und Präsident des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann, voraus. Deshalb müssten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem vorzubauen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Ein Baustein eines Lösungskonzepts sei auch die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte. Dabei müssten aber die Fehler … Weiterlesen →
ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan
Ab dem 1. Oktober 2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten Medikationsplan. Auch wenn der bundeseinheitliche Medikationsplan und der Medikationsplan der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) auf den ersten Blick gleich erscheinen, bietet ARMIN deutlich mehr. Ständiger Austausch zwischen Arzt und Apotheker Beide Medikationspläne gehen auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zurück. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur als Papierausdruck vorliegen, der dem Patienten ausgehändigt wird. Er wird allein vom Arzt erstellt, der Apotheker als Experte für Arzneimittel bleibt grundsätzlich außen vor und ergänzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Bei ARMIN werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und sind jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar. Medikationsplan kaum Mehrwert ohne Medikationsmanagement Im ARMIN-Medikationsplan können Arzneimittel als pausiert oder abgesetzt gekennzeichnet werden. Diese Arzneimittelwerden für den Patienten nicht mit auf den Medikationsplan ausgedruckt, bleiben jedoch als wichtige Information für den Arzt oder Apotheker beim begleitenden Medikationsmanagement erhalten. Das ARMIN-Medikationsmanagement beinhaltet eine regelmäßige Analyse, Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Medikation des Patienten. Eine bloße Auflistung von Arzneimitteln, wie sie der bundeseinheitliche Medikationsplan vorsieht, bietet hingegen keinen solchen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Vollständiger Medikationsplan Voraussetzung für Arzneimitteltherapiesicherheit Die tatsächliche Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit setzt einen vollständigen Medikationsplan zwingend voraus. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie die rezeptfreie Selbstmedikation des Patienten hat. Auch auf Seiten der Ärzte ist es für den Patienten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der seine komplette Medikation kennt und der ihn beraten kann. Im Rahmen von ARMIN stellt die AOK PLUS zudem die Verordnungen der letzten sechs Monate bereit, sodass hier auf eine zusätzliche Möglichkeit zur Komplettierung der Medikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan appeared first on Healthcare Netzwerk.