Dieser Gary Chang ist ein Genie. Inmitten Hong Kongs Platznot ist ihm ein sensationelles, ökologisches Wohnkonzept eingefallen. 24 Räume auf 32 qm! Und das auch alles noch sehr stylish. Dank an Emma Bates für die Info ! Ja, so sollten wir mit Raum und Energien umgehen. Gary Chang – Gründer des EDGE Design Institutes – […]
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KV Telematik und bvitg ziehen an einem Strang: Gemeinsamer Workshop zum eArztbrief
Die elektronische Übermittlung des Arztbriefs ist eine wesentliche Forderung des geplanten E-Health-Gesetzes. Von Anbieterseite steht diesem Konzept nichts mehr im Wege: In einem gemeinsamen Workshop der KV Telematik GmbH (KVTG) und des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V. werden die Systeme von rund 20 Praxissoftware-Anbietern im November final für den Einsatz vorbereitet. Ziel des „Interoperabilitätsworkshop eArztbrief“ ist die Sicherstellung des reibungslosen Datenaustauschs zwischen Systemen unterschiedlicher Hersteller mit KV-Connect und den Systemen untereinander. Die eingeladenen Unternehmen haben im Rahmen des KVTG-Audits bereits belegt, dass ihre Lösungen mit KV-Connect kommunizieren können, nun soll der reibungslose Echtstart geprobt werden. Zu diesem Zwecke werden die Unternehmen Test-Arztbriefe erzeugen, die dann untereinander versendet und empfangen werden, um die gegenseitige Kompatibilität unter Beweis zu stellen. „Als Vertreter der Industrie haben wir naturgemäß ein großes Interesse an einer überzeugenden Einführung des eArztbriefs. Unsere Mitgliedsunternehmen haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und entsprechend interoperable Lösungen entwickelt. Im Rahmen des gemeinsamen Workshops zum eArztbrief können wir nun unter Beweis stellen, dass diese Lösungen herstellerneutral funktionieren und den eArztbrief auch via KV-Connect hervorragend unterstützen“, erklärt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. „Durch die Förderung im E-Health-Gesetz unterstützt der Gesetzgeber die elektronische Kommunikation zwischen Ärzten. Via KV-Connect kann dieser elektronische Austausch herstellerunabhängig erfolgen. Dies ist für die tägliche Arbeit in der Praxis wichtig. Zusätzlich zum KVTG-Audit und dem Feldtest mit 700 Ärzten in 26 Arztnetzen wird uns der gemeinsame Workshop mit dem bvitg helfen, den niedergelassenen Ärzten ein funktional einwandfreies System zur Verfügung zu stellen“, erläutert Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH. Die Kooperation von KVTG und bvitg sendet darüber hinaus ein positives Signal in Richtung der künftigen Nutzer, stellt sie doch die Bereitschaft aller Beteiligten unter Beweis, das Projekt gemeinschaftlich zum Erfolg zu führen. Der Workshop findet vom 11.-12. November 2015 in Berlin statt, die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ausschließlich Unternehmen vorbehalten, welche das eArztbrief KVTG-Audit für den eArztbrief via KV-Connect erfolgreich absolviert haben. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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Schnellerer Zugang zur ambulanten Psychotherapie
Das Angebot für gesetzlich Versicherte in Deutschland psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ist im internationalen Vergleich sehr vielfältig und umfangreich. Dennoch verging – je nach Indikation – in vielen Fällen eine zu lange Zeit, bis Patienten ein therapeutisches Erstgespräch vereinbaren konnten. Dies soll sich ab dem 1. April 2017 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni letzten Jahres eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie beschlossen, die die bisherige sehr gute ambulante Versorgung um zahlreiche Neuerungen ergänzt. Neben gestrafften formalen Bewilligungsschritten werden u.a. eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe und Veränderungen in der Gruppentherapie eingeführt. Ebenso sieht die Reform eine verbindliche telefonische Erreichbarkeit von Therapeuten sowie eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung sind zwei Bausteine von etlichen, die nun das bisherige Therapieangebot der ambulanten Psychotherapie ergänzen. Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten.“ Die psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelliges Angebot Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Patienten ab sofort einen Anspruch auf schnelle Hilfe in Krisensituationen. Ohne Überweisung vom Hausarzt kann der Therapeut in einem ersten unkomplizierten Beratungsgespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren. Psychotherapeutische Akutbehandlung Ergibt sich im ersten Sprechstundengespräch die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Intervention, kann der Therapeut dem Patienten eine psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten oder vermitteln. Dem Patienten kann so unkompliziert und kurzfristig in einer Ausnahmesituation geholfen werden; so kann verhindert werden, dass sich eine psychische Symptomatik verfestigt bzw. zu einem Langzeitleiden chronifiziert. Die psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgt als mindestens 25-minütige Einzelbehandlung, bis zu 24-mal je Krankheitsfall. Für einen schnellen Therapiestart sorgt, dass die Akutbehandlung der Krankenkasse gegenüber lediglich anzeigepflichtig ist; sie muss nicht wie andere Richtlinientherapien eigens beantragt werden. Bereits bisher hatten Erwachsene einen Anspruch auf bis zu 300 Einzelsitzungen Psychoanalyse (150 Doppelsitzungen in der Gruppe), bis zu 100 Einzelsitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (80 Doppelsitzungen in der Gruppe) und bis zu 80 Stunden Verhaltenstherapie als Einzel- oder Gruppensitzung. Bei Kindern und Jugendlichen variiert die Sitzungsanzahl. Telefonische Erreichbarkeit und Terminservicestellen sichern Sprechstundenplatz Weitere Verbesserungen sieht v. Stackelberg in der Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen und in der Terminvergabe durch Terminservicestellen. Ab dem 1. April 2017 müssen Psychotherapeuten zu angekündigten und veröffentlichten Zeiten bis zu 200 Minuten wöchentlich telefonisch erreichbar sein. Patienten können so einen Sprechstundentermin vereinbaren oder sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Die Terminservicestellen haben einen Termin innerhalb von vier Wochen ab dem Anfragezeitraum zu gewährleisten. „Mit der Terminvermittlung für die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung bieten die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 ein weiteres wichtiges Angebot an. Ich erwarte von den Psychotherapeuten, dass Patienten zukünftig wesentlich schneller einen Termin erhalten. Auch die niedergelassenen Psychotherapeuten sollten nicht vergessen, dass 90 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert sind und erst durch ihre Beiträge die flächendeckende medizinische Versorgung überhaupt möglich ist.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Innovatives Web-TV-Portal für die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft
„Lohmann media.tv“ vernetzt die Branche digital Die vielen Gesundheitskongresse zeigen deutlich, dass ein großes Interesse besteht, sich auszutauschen und zu vernetzen“ betont Prof. Heinz Lohmann im Gespräch mit PEGaktiv. So sei die Idee entstanden, diese zentralen Funktionen der temporären Tagungen auf ein permanentes Web-TV-Portal zu übertragen. „‘Lohmann media.tv‘ soll die direkte Kommunikation auf den Kongressen … Weiterlesen →