Dieser Gary Chang ist ein Genie. Inmitten Hong Kongs Platznot ist ihm ein sensationelles, ökologisches Wohnkonzept eingefallen. 24 Räume auf 32 qm! Und das auch alles noch sehr stylish. Dank an Emma Bates für die Info ! Ja, so sollten wir mit Raum und Energien umgehen. Gary Chang – Gründer des EDGE Design Institutes – […]
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Polypharmazie: BARMER GEK und Kassenärzte in Westfalen-Lippe verbessern Therapiesicherheit
Bundesweit 18,6 Millionen Menschen sollen künftig von mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie profitieren. Dafür sorgt ein Projekt, das die BARMER GEK mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), mehreren Universitäten und medizinischen Fachgesellschaften angestoßen hat. Es verbessert die Sicherheit der Arzneimitteltherapie von Patienten, die mindestens fünf Medikamente benötigen und deshalb von Polypharmazie betroffen sind. Das Projekt mit dem Namen „AdAM“ hat dafür jetzt aus dem Innovationsfonds rund 16 Millionen Euro Starthilfe bekommen. „AdAM macht die Therapie der Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen müssen, sicherer und effizienter. Bei einer Überführung in die Regelversorgung lassen sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen bis zu 2,75 Milliarden Euro einsparen“, betonte Dr. Mani Rafii, Vorstand der BARMER GEK, bei der Vorstellung des Projektes heute in Berlin. AdAM steht für „Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie- und Versorgungsmanagement“. Das Projekt widmet sich der sogenannten Polypharmazie und den durch die Komplexität der Therapie entstehenden vermeidbaren Risiken der Behandlung. Für Patienten, die an mehreren Krankheiten zugleich leiden, kann eine unzureichend abgestimmte Arznei-therapie zum lebensgefährlichen Risiko werden. Mehr Informationen verbessern Therapie Der Hausarzt bekommt von der Krankenkasse mit Genehmigung des Patienten eine Liste über die ihm verordneten Arzneimittel und behandlungsrelevante medizinische Informationen. Die Arzneimittel des Patienten gehen in dessen Medikationsplan ein, der auch die vom Patienten angegebene Selbstmedikation enthält und für den Patienten ausgedruckt wird. Dieser Überblick über die Gesamtmedikation ermöglicht es dem Arzt, gefährliche Wechselwirkungen zu erkennen. Andere Projektelemente sorgen für eine automatische und patientenspezifische Information des Hausarztes bei neu beschriebenen Risiken von Arzneimitteln und der stationären Aufnahme seiner Patienten in ein Krankenhaus. Zudem tragen sie Sprachbarrieren bei Patienten mit Migrationshintergrund Rechnung oder entwickeln praxistaugliche Handlungsempfehlungen für die Arzneitherapie. „AdAM informiert die Patienten besser über Nutzen und Risiken ihrer Medikamente und fördert ihre Mitarbeit“, so Rafii. Alles zusammen ermögliche es den Hausärzten, inmitten der Behandlungskomplexität Risiken schnell zu erkennen. AdAM sei damit Beispiel für die Ziele der Innovationsstrategie der BARMER GEK. „Über den Innovationsfonds geförderte Projekte sollten ausschließlich Ideen in die Regelversorgung gelangen, welche die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern, die Wirtschaftlichkeit erhöhen und die Strukturen und Prozesse der Versorgung optimieren“, so Rafii. Patienten profitieren von besserem Überblick des Hausarztes „Weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen, weniger Krankenhauseinweisungen, weniger Todesfälle, in erster Linie profitiert der Patient vom AdAM-Projekt“, betonte Thomas Müller, Geschäftsführer Zentralstab Unternehmensentwicklung und -steuerung bei der KVWL. Im Versorgungsalltag sei es für den Hausarzt oft schwierig, einen Überblick über alle ärztlichen Verordnungen für seine Patienten zu haben. Mit AdAM ändere sich das: „Der Hausarzt kann die Arzneitherapie koordinieren und optimieren. So werden auch Doppelverordnungen, Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler sichtbar, und der Arzt kann reagieren.“ Zum ärztlichen Arzneimittelmanagement gehört jedoch in erster Linie die kontinuierliche Analyse und Priorisierung der notwendigen Therapieprinzipien und deren Optimierung unter qualitativen Gesichtspunkten. „AdAM und die dazugehörigen Beratungsangebote helfen dem Arzt auch neue Arzneimittel gezielt dort einzusetzen, wo sie individuell dem Patienten am besten nutzen. So stärken wir unsere Ärzte in diesem Kernbereich ärztlicher Tätigkeit zum Wohle der Patienten. Für die Ärzte ist die Teilnahme am AdAM-Projekt wirtschaftlich attraktiv“, betonte der KVWL-Geschäftsführer. Von dem Geld, das die BARMER GEK weniger für Arzneimittel ausgibt, könne den beteiligten Ärzten ein angemessenes Honorar für ihren Mehraufwand beim Therapiemanagement gezahlt werden. Besonders wichtig seien der KVWL und der BARMER GEK die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projekts, um den AdAM-Ansatz bei erfolgreichem Projektabschluss in die Regelversorgung integrieren zu können. AdAM begleitet mit wissenschaftlicher Expertise Das AdAM-Projekt ist auf drei Jahre angelegt und soll Ende September 2019 abgeschlossen werden. Partner sind neben der KVWL und der BARMER GEK die Universitäten Köln, Frankfurt/Main, Bochum und Bielefeld sowie die Uniklinik Köln. Sie werden unter anderem für die Evaluation der Projektergebnisse sorgen. Hilfestellungen für den Arzt zum Management von Polypharmazie wird die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin liefern, die hier mit mehr als 20 weiteren Fachgesellschaften, u.a. der DEGAM, kooperiert. Insgesamt ist die BARMER GEK an 13 Projekten beteiligt, die durch den Innovationsfonds mit insgesamt 128 Millionen Euro gefördert werden. Das Wichtigste zu „AdAM – Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“ Warum AdAM? Die Arzneimitteltherapie birgt viele potenzielle Fehlerquellen. Dazu gehören fehlende Informationen, Sprachbarrieren, unvollständige Medikationspläne, Wechselwirkungen zwischen ärztlich verordneten Medikamenten und Selbstmedikation, mangelnder Informationsaustausch zwischen Hausarzt und Krankenhausärzten, fehlende Instrumente für eine systematische Optimierung von Medikationen und vieles mehr. All diese Risiken können mit Hilfe von AdAM reduziert werden. Was passiert bei AdAM? Erster Schritt ist immer die Einwilligung des Patienten. Mit seiner Erlaubnis fordert der Arzt bei der BARMER GEK behandlungsrelevanten Daten über Arzneimittel und die medizinische Vorgeschichte an. Auf dieser Basis kann der Arzt zum Beispiel einen bundeseinheitlichen Medikationsplan für den Patienten erstellen und die Arzneimitteltherapie elektronisch unterstützt für einzelne Patienten prüfen. Außerdem erhält der Arzt konkrete patientenbezogene Hinweise, sobald neue Arzneimittel oder neue Risiken bekannt werden und der Gemeinsame Bundesausschuss Beschlüsse zu Arzneimitteln gefasst hat. Auf diese Weise können zum Beispiel wichtige Informationen zu Arzneimittelinnovationen und der Nutzenbewertung schnell im Versorgungsalltag berücksichtigt werden. Für besonders risikogefährdete Patienten kann der Arzt zudem einen pharmakotherapeutischen Expertenrat einholen. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, erhält der Hausarzt automatisch eine Information und kann so relevante Informationen an das Krankenhaus weitergeben. Wer, wo, wie viele? Umgesetzt wird AdAM in Westfalen-Lippe. Ziel ist es, dass sich 85 Prozent der 440.000 von Polypharmazie betroffenen BARMER GEK Versicherten in das Projekt einschreiben. 1.000 Ärzte haben bereits ihr Interesse bekundet. Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und soll bis Ende September 2019 Ergebnisse liefern. Angestrebt wird eine Überführung in die Regelversorgung, wo das Projekt bis zu 18,6 Millionen Patienten helfen könnte. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Salz oder Backpulver als Bleichmittelersatz
Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange […]
Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden
Selbst wenn das sogenannte “Fernbehandlungsverbot” heute oder morgen fällt, verbleiben zahlreiche regulatorische Hürden für die Telemedizin. Für in Deutschland praktizierende Ärzte werden vor allem das Arzneimittelgesetz und die zur Anwendung kommende Vergütungsstruktur die Telemedizin vorerst weiter beschränken. Für aus dem Ausland betriebene Portale wie Fernarzt.com sind neben dem Arzneimittelgesetz auch das Heilmittelwerbegesetz weiterhin “Barrieren”. Alle regulatorischen Aspekte sind unter dem folgenden Zitat ausgeführt. Eckhardt Weber, Betreiber von Fernarzt.com und Geschäftsführer der Startup-Plattform Heartbeat Labs: “Wir würden gerne sofort mit deutschen Ärzten und deutschen Apotheken zusammenarbeiten. Und wir finden es großartig, dass jetzt die ersten Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen werden. Aber es muss noch viel mehr passieren, bis wir unseren telemedizinischen Service von Deutschland aus anbieten können: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (generell) verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat sich die Ärztekammer beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf. Wir wollen zusammen mit allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem konstruktive Lösungen für diese Herausforderungen finden. Denn Telemedizin hat ein enormes Potential, die gesundheitliche Versorgung trotz Alterung der Gesellschaft und Landarztmangel effizienter und besser zu gestalten.” Seit einigen Jahren bieten mehrere Unternehmen deutschen Patienten telemedizinische Behandlungen über Umwege an: Das Portale Fernarzt.com arbeitet beispielsweise mit britischen (von der Quality Care Commission zertifizierten) Ärzten zusammen, die deutsche Patienten per Online-Fragebogen behandeln und gegebenenfalls das Rezept elektronisch an eine Versandapotheke im EU-Ausland elektronisch übermitteln (Im Falle von Fernarzt.com ist es eine Apotheke in den Niederlanden). Die Anbieter berufen sich dafür auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ausführlicher zu den verbleibenden Hürden für die Telemedizin in Deutschland § 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (Abgabeverbot bei Fernverschreibungen): “Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.” Im Februar 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Vergütung für Video-Sprechstunden geregelt (KBV), die daraufhin kontrovers diskutiert wurde. Dazu das Ärzteblatt: “Ein weiterer Grund für die schleppende Verbreitung der telemedizinischen Anwendung ist die aus Sicht vieler Ärzte unzureichende Vergütung. ‘Die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – aber nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat (…)’” § 9 Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung für Fernbehandlung: “Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).” Die Musterberufsordnung für Ärzte sind “Empfehlungen” für die Berufsordnungen der Ärzte auf Landesebene. Mit den Zeilen 507/508 des Koalitionsvertrags setzt sich die große Koalition für ein generelles Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ein. Die Passage wird seitdem von unterschiedlichen Gesundheitspolitikern in Deutschland kontrovers diskutiert (DAZ). § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA: (bezüglich Krankschreibungen) “Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.” Pressemitteilung von heartbeat Labs GmbH
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