(HANNOVER) Wir haben uns ja schon ein bisschen Sorgen gemacht, Frau Ministerin, als Sie unmittelbar nach Ihrer Ernennung beinahe über die Kreuze stolperten. Und dann halten Sie Ihre erste Rede vor dem niedersächsischen Landesparlament als neue Sozial- und Gesundheitsministerin und schaffen es tatsächlich, als drängendstes Problem Ihrer Amtszeit gleich mal den Hausärztemangel zu identifizieren und mit keinem – aber auch wirklich keinem Wort – den eklatanten Personalnotstand in der Pflege in Niedersachsen zu erwähnen. Und so haben wir das auch noch nicht gesehen: im Schlusssprung von einem Fettnapf in den nächsten – Chapeau, Frau Ministerin. (Zi)
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323.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste
Der Vorstandsvorsitzende der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ingo Kailuweit, begrüßt die aktuellen Pläne, die Kontrollmöglichkeiten im Kampf gegen Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten zu erweitern. Das Bundeskabinett will heute über die schärferen Überprüfungen abstimmen, die von Bundesgesundheitsminister Gröhe in das neue Pflegestärkungsgesetz eingebracht wurden. „Wir als Krankenkasse haben ein großes Interesse daran, dass die Versichertengelder nicht von schwarzen Schafen der Branche veruntreut werden. Denn der finanzielle Verlust für die Kassen ist immens: Allein unsere Prüfgruppe hat im vergangenen Jahr eine Schadenssumme in Höhe von 323.000 Euro bei ambulanten Pflegediensten aufgedeckt.“ Damit belegte der Bereich mit 43 Betrugsfällen Platz zwei der internen KKH-Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle wurden bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. „Mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen wir uns inzwischen seit Jahren konsequent und sehr intensiv. Dabei haben wir leider festgestellt, dass Ungenauigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen an der Tagesordnung sind. Der Einstieg in die Illegalität ist oft schleichend. Systematischer und gezielter Betrug ist kein Kavaliersdelikt und muss bestraft werden“, so Kailuweit. Der Kassenchef erneuert deshalb auch seine Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Betrugsfälle zukünftig adäquat verfolgen zu können. Häufig seien die Ermittlungsbehörden mit der Komplexität der Sachverhalte überfordert, weshalb es nicht immer zu einem Strafprozess kommen würde. Pressemitteilung der KKH
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