Apotheken täuschen Kunden

So zumindest sieht es die 20Minuten im  letzten sensationellen Bericht über die Apotheken im Aargau gelesen:

Aargauer Apotheken täuschen Kunden
Aargauer Apotheken und Drogerien werben mit unerlaubten Gesundheitsanpreisungen. Bei einer Kontrolle ist das Amt für Verbraucherschutz ausschliesslich auf schwarze Schafe gestossen.
Alle zehn kontrollierten Apotheken und Drogerien wurden wegen unerlaubter Anpreisungen beanstandet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2009 des Amtes für Verbraucherschutz hervorgeht.

In den meisten Fällen habe es sich um Hinweise gehandelt, die einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben hätten. Anpreisungen solcher Art auf der Verpackung oder entsprechende Werbung seien verboten.

Wie schnell man in der Grauzone ist, habe ich schon beschrieben. Dies ist nur eine weitere Variante des Themas.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungen) und Heilmittel (Medikamente). Ein Medikament wurde bei der swissmedic angemeldet und zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit muss durch Studien belegt sein – was natürlich entsprechend teuer ist. Ein Nahrungsergänzungsmittel dagegen kann teilweise dasselbe enthalten, wurde aber nicht als Heilmittel zugelassen – und darf dann auch keine Hinweise auf Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit enthalten. Auch die Aufmachung darf nicht demgemäss täuschend sein – Organe darauf abzubilden ist z.B. schon mal nicht gut.
Nun sind das alles Sachen, die die Hersteller-Firma entscheidet, die das Produkt auch auf den Markt bringt. Genauso wie das, was sie in ihre Prospekte schreiben. Da muss man so aufpassen, was man auflegt!

„Im Zweifelsfall entscheidet der Kantonschemiker am Standort des Inverkehrbringers, ob ein Produkt verkehrsfähig ist.“

Quelle / Quelle2

Jetzt haben wir zum Beispiel das Magnesium biomed und das Magnesium biomed uno. Während ersteres (links im Bild)  als Heilmittel zugelassen ist (Liste D) und die Beutel 121 mg Magnesium enthalten – ist letzteres (rechts im Bild) nur als Nahrungsergänzung zugelassen, enthält aber 300mg Magnesium (!) also soviel, wie bisher nur die Rezeptpflichtigen Mittel wie Magnesium Diasporal enthalten haben ...

In der Apotheke / Drogerie darf ich die beiden nicht mal nebeneinander stellen – denn dann steht das Lebensmittel im Heilmittel-regal (z.B. unter der Überschrift „Stärkungsmittel“ – und das wäre ein Hinweis auf eine medizinische Anwendung – also eine verbotene Anpreisung!

Und dann reklamiert der Lebensmittelinspektor / Kantonschemiker und dann bekommt man eventuell noch einen Rüffel vom Kantonsapotheker wegen Verstosses gegen das Heilmittelrecht.
Also stelle ich die beiden Produkte auseinander – obwohl sie eigentlich zusammen gehörten in meinen Augen.

Logisch – ne? Liebe Biomed: ich weiss, dass die Zulassung als Lebensmittel günstiger ist – aber mich bringt ihr damit ein bisschen in Erklärungsnot.

Tagged: Apotheke, Essen, Gesetz, Medikament, Politik

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