Immer wieder toll, die Tollitäten des Täuschlands… NRW- Wahlen mit unbestimmten, dennoch vorhersehbarem Ausgang einer skandalös mangelhaften Wahlbeteiligung (ja, solche BürgerInnen verdienen denn auch keine Demokratie – leisten die Nicht-WählerInnen doch der Demokratur weiteren Vorschub – Leute, anderswo in der Welt riskieren Menschen ihr Leben, um wählen zu dürfern!), Kind Lena wird zur National-Ikone, gar […]
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KKH-Chef: Hotels sind transparenter als Pflegeheime
Angesichts der bekannt gewordenen betrügerischen Machenschaften von ambulanten Pflegediensten erklärt Ingo Kailuweit, Chef der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Viele Versicherte sind nach diesem Skandal verunsichert und wissen nicht, wie sie eine Pflegeeinrichtung objektiv beurteilen können. Betroffene und Angehörige erwarten auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege. Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte oder gar überhaupt nicht erbrachte Pflege zahlen müssen.“ Der Vorstandsvorsitzende kritisiert, dass die Bundesregierung versäumt habe, einen funktionierenden Pflege-TÜV zu installieren, der alle kritischen Punkte offenlegt: „Über jedes Hotel kann ich mich heute im Internet besser über den Qualitätszustand informieren, als dies bei Pflegeheimen oder Pflegediensten möglich ist.“ Die KKH hat sich bereits vor zwei Jahren beim Berliner Dialog für eine Verbesserung der Pflegenoten stark gemacht. Denn die Kasse hatte anhand ihrer Versichertendaten diverse Pflegemängel festgestellt. Diese Mängel bedeuten viel persönliches Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Krankenkassen. In der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung könnten beispielsweise fast 300 Millionen Euro gespart werden, würden nur ein Drittel aller Stürze und Frakturen von Pflegebedürftigen verhindert. Einrichtungen hätten ihre oft sehr guten Bewertungen gar nicht verdient, so Kailuweit. Würden die Qualitätsprüfungen zukünftig als wirklich transparentes Bewertungsinstrument genutzt und ein realistisches Bild der Situation vor Ort aufzeigen, hätten Pflegeheime und Pflegedienste selbst ein Interesse an hohen Qualitätsstandards. „Ein verzerrtes Bild darf nicht entstehen. Bei schwerwiegenden Pflegemängeln muss eine Abwertung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes vorgenommen werden“, fordert Kassenchef Kailuweit. Außerdem empfiehlt er, zukünftig die Routinedaten der Krankenkassen in die Bewertung insbesondere zu pflegequalitätsrelevanten Indikatoren wie Dekubitusfällen oder Stürzen mit einzubeziehen. Pressemitteilung der KKH
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Gröhe: „Zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“ – Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz machen wir die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu einem Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die zu ihm am besten passende Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen. Außerdem wird dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte können demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Sie erhalten die ihnen zustehende Versorgung, ohne dafür aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir darüber hinaus bessere Löhne für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer und werten diese wichtigen Berufe auf.“ Die wichtigsten Regelungen des HHVG sind: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Es enthält über 29.000 Produkte in 33 Produktgruppen. Zudem wird der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden. Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben. Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, erstmals bis zum 30. Juni 2018 und danach jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert: Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Die Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wird neu geregelt, um Hilfsmittel, die unmittelbar in das Verzeichnis aufgenommen werden können, besser von solchen Produkten abgrenzen zu können, die zuvor eine Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchlaufen müssen: Hält der GKV-Spitzenverband eine Klärung für erforderlich, ob das Produkt Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist und damit eine Nutzenbewertung des G-BA erfolgen muss, hat der G-BA dem GKV-Spitzenverband innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Stellt sich bei der Prüfung durch den G-BA heraus, dass das Produkt untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, leitet der G-BA unmittelbar das Bewertungsverfahren ein. Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten &bdq
uo;Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden. Das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre […]
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Prävention – Verlustgeschäft durch Finanzausgleich – Innungskrankenkassen fordern Korrektur des Morbi-RSA
Prävention – medizinisch und volkswirtschaftlich zwar bedeutsam, aber für die Krankenkassen ein Verlustgeschäft. So lautet das Ergebnis eines von den Innungskrankenkassen in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachtens zu Präventionsanreizen im Finanzausgleich der Krankenkassen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisiert: „Krankenkassen setzen sich für die Gesunderhaltung ihrer Versicherten in vielfältiger Weise ein. Mit dem Präventionsgesetz wurden die Kassen hier noch mehr in die Pflicht genommen. Gleichzeitig gibt es einen Finanzausgleich zwischen den Kassen, der sich an Krankheit orientiert – man kann sogar sagen, Krankheit belohnt. Dass hier ein Zielkonflikt besteht, sticht doch jedem ins Auge!“ Dabei verweist Wollseifer auf die immense Bedeutung von Prävention: „Sie lohnt sich. Wer wüsste das nicht besser als die Innungskrankenkassen.“ Allein für primärpräventive Maßnahmen haben die Innungskrankenkassen im Jahre 2014 fast 24 Millionen Euro ausgegeben. Das sind pro Versicherten 4,36 Euro. Der Schnitt über alle Kassenarten hinweg habe 4,16 Euro betragen. „Wir nehmen Prävention ernst, sehr ernst sogar“, so Wollseifer. Es müsse sich jedoch auch rechnen. Was lange nur als Vermutung galt, kann jetzt endlich wissenschaftlich mit Fakten belegt werden: „Kassen werden systematisch finanziell bestraft, wenn sie in Prävention investieren. Das kann doch nicht ernsthaft politisch gewollt sein“, fragt Hans Peter Wollseifer. Und Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. fügt hinzu: „Wenn Krankheitsdiagnosen mehr als Präventionserfolge wiegen – wer investiert dann noch langfristig in Prävention?“ Erstmalig belastbare Aussagen Für belastbare Aussagen haben die Innungskrankenkassen anonymisierte Daten von rund sechs Millionen Versicherten aus dem Zeitraum von 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Zwei nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast vergleichbare Gruppen wurden gebildet. Die Personen in der einen Gruppe haben Präventionsleistungen in Anspruch genommen, die in der Kontrollgruppe nicht. Untersucht wurde die Entwicklung von verschiedenen, der Prävention zugänglichen Krankheiten, von Leistungsausgaben und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Das Ergebnis: Die Präventionsgruppe ist gesünder als die Gruppe, die keine Prävention betreibt. Auch bei der Entwicklung der Leistungsausgaben gibt es erhebliche Unterschiede. Wer sich gesund ernährt, sich aktiv bewegt und an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, verursacht weniger Leistungsausgaben – vor allem im stationären Bereich und bei Arzneimittelausgaben. Dieser positive Effekt verkehrt sich aber durch entgangene Zuweisungen aus dem Finanzausgleich „Dass die Ergebnisse die finanzielle Benachteiligung der Kassen so klar belegen, hat uns selbst überrascht: Prävention rechnet sich betriebswirtschaftlich für die Krankenkassen nicht“, sagt Dr. Dennis Häckl, Geschäftsführer des WIG² Institutes. Kritisch sieht diesen Effekt auch die IKK classic, mit 3,5 Millionen Versicherten die sechstgrößte Krankenkasse Deutschlands. Mehr als eine halbe Million Versicherte haben im letzten Jahr einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie sich durch Teilnahme an Kursen, Vorsorgeuntersuchungen, durch Sport und aktive Lebensweise für die eigene Gesundheit stark gemacht haben. Kostenpunkt: 48,5 Millionen Euro. In diesem Jahr rechnet Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig mit gut 50 Millionen Euro Ausgaben für diese Programme. „Als Kasse schwimmen wir mit der Präventionsidee gegenwärtig gegen den Strom des eigenen wirtschaftlichen Interesses“, sagt Ludwig. Dies führe „zu Ermüdungseffekten, insbesondere weil der finanzielle Druck auf die GKV wächst“. Ludwig warnt vor möglichen Folgen: „Der Druck kann zu einem sukzessiven Abflachen des Engagements für Präventionsziele, wenn nicht zum schleichenden Rückzug aus diesem Praxisfeld führen.“ Dies gelte es zu verhindern. Änderung der Krankheitsauswahl Aus diesem Grund verlangen die Innungskrankenkassen, den Präventionsanreiz im Morbi-RSA zu verstärken. Die unangemessen starke Berücksichtigung von sogenannten Volkskrankheiten bei der Krankheitsauswahl müsse zurückgenommen werden. Dabei handelt es sich um jene Erkrankungen, die durch Prävention vermieden oder deren Verlauf durch Prävention günstig beeinflusst werden können. Darunter fallen beispielsweise Diabetes mellitus, Hypertonie oder auch die Lungenerkrankung COPD. Aber auch an dem derzeitigen System der pauschalen Berücksichtigung der Präventionsausgaben muss sich etwas ändern. Hier verloren die Innungskrankenkassen in 2014 über 40 Millionen Euro. „Die kassenindividuellen Zuweisungen für Primärprävention muss sich mehr an den realen Ausgaben der jeweiligen Kassen orientieren“, sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Ein „gedeckelter Ist-Kosten-Ausgleich“ würde die Präventionsanreize für die Kassen nachhaltig stärken. „Der Morbi-RSA konterkariert die Bemühungen der Krankenkassen um zielgerichtete Prävention“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Innungskrankenkassen erwarten deshalb eine Korrektur: Der Finanzausgleich muss sich stärker am Präventionsgedanken orientieren. Die komplette Gutachten finden Sie hier: https://www.ikkev.de/downloads-pressekonferenz/. Pressemitteilung des IKK e.V.
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