Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnete am 9.5.2010 die Umstellung auf die Kostenerstattung als „vorrangiges Vergütungsziel“.

Nur wenige Tage später entschieden sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages mit 118 Nein-Stimmen zu 95 Ja-Stimmen gegen den Antrag von Angelika Haus, die Kostenerstattung als primäres Abrechnungs- und Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.

Es gibt Gerüchte, dass die Nein-Stimmen überwiegend von Krankenhausärzten stammen sollen.

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