Gestern war ich auf einer Veranstaltung der FDP-Landtagsfraktion in Leipzig. Geladen war der Staatssekretär im Gesundheitsministerium Daniel Bahr sowie die Präsidenten der Sächsischen Ärzte- und Zahnärztekammern und zahlreiche Vertreter der Ärzteschaft.
Gesprochen wurde über den aktuellen Stand der Gesundheitspolitik, die Sorgen und Nöte der Leistungserbringer vor allem in Sachsen und über Ideen für zukünftige Veränderungen.
Leider gab es wenig Konkretes über die geplanten Veränderungen. Ich werte dies jedoch positiv, da der Weg des Ministeriums aus meiner Sicht richtig ist, zunächst in Ruhe und mit Bedacht Änderungsvorschläge zu entwickeln, als mit Fragmenten und Schnellschüssen den von Reformen der vergangen Jahre gestressten Gesundheitsmarkt weiter zu verunsichern.
Eine von mir gestellte Frage wurde dann doch halbwegs konkret beantwortet. Es geistert in den Köpfen ja immer mal wieder die Frage herum, ob und wann im ärztlichen Bereich mit einer Freigabe der Bedarfsplanung (analog zur Zahnärzteschaft) zu rechnen ist. Herr Bahr meinte hierzu, dass auf Grund der vielschichtigen Problematik wohl in dieser Legislaturperiode nicht mit einer Veränderung zu rechnen sei. Die Einen wird diese Aussage beruhigen und Andere werden enttäuscht sein, zumindest verspricht dies ein kleines bisschen mehr Planungssicherheit.