(HAMBURG) Heute geht es in Hamburg erstmals um den Zukunftsmarkt Pflege – das ist zumindest die Botschaft, die von der Messe Let’s Care in Hamburg-Schnelsen ausgeht. Die Zeit dafür scheint gekommen: kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über Gesundheit gesprochen wird. Experten sehen im Wirtschaftsbereich “Gesundheit” gar Potenziale für den Arbeitsmarkt. Welche Perspektiven sich im Gesundheits- und Sozialwesen eröffnen zeigt die Messe Let’s Care heute und morgen in der Messehalle Hamburg-Schnelsen. Informiert wird über das Arbeitsfeld und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Mit dem Angebot wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einer vom demografischen Wandel geprägten Gesellschaft gerade in diesen Fachberufen mit einem Mangel zu rechnen ist. An der Veranstaltung ist der DBfK Nordwest beteiligt, der eine Reihe von Vorträgen beisteuert – und mit einem Stand vertreten ist. Aber das nur am Rande. (Zi)
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PKV-Tarifwechsel-Leitlinien ab 1. Januar in Kraft
Zum Inkrafttreten der neuen Tarifwechsel-Leitlinien am 1. Januar 2016 erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Privatversicherte können ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen: Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert ihnen das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens. Seit jeher machen die Versicherer bei Beitragsanpassungen auf diesen Anspruch aufmerksam und bieten – wenn die Versicherten älter sind als 60 Jahre – Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen an. Um dieses Recht weiter zu stärken, hat der PKV-Verband ‚Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel‘ erarbeitet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Bereits jetzt bekennen sich Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien. Wer einen Tarifwechsel anstrebt, sollte direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Wechselrecht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller ‚Wechselberater‘, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren ‚Erfolgshonorar‘ einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem oft die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“ Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen
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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf 17,5 Mrd. Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. Halbjahr 2017
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Der Überschuss des 1. Quartals in Höhe von 612 Millionen Euro hat sich somit mehr als verdoppelt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Mitte 2017 – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die Kassenzahlen zeigen, dass die Verbesserungen, die wir etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig haben dieKrankenkassen mit 17,5 Milliarden Euro Finanzreserven weiterhin gute Spielräume, ihre Versicherten mit hochwertigen Leistungen bei attraktiven Beiträgen zu unterstützen. Das ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 116,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 115 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. Halbjahr einen Überschuss von 598 Millionen und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen. Auf Basis der Finanzdaten des 1. Halbjahrs spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch in der zweiten Jahreshälfte ein deutliches Plus erzielen und sich die positive Finanzentwicklung der GKV bei weiterhin günstiger Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in diesem und auch im kommenden Jahr fortsetzt. Mitte Oktober wird sich der gemeinsame Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt mit der Aktualisierung der Finanzprognose für 2017 beschäftigen und erstmalig eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2018 erstellen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2018 festlegen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im 1. Halbjahr nochmals deutlich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 650 Millionen Euro (1. Quartal: 361 Mio. Euro), die Ersatzkassen von 456 Millionen Euro (1. Quartal: 155 Mio. Euro), die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 111 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Mio. Euro), die Innungskrankenkassen (IKKen) von 93 Millionen Euro (1. Quartal 27 Mio. Euro) und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro (1. Quartal: 58 Mio. Euro). Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Ausgabenüberhang von 1 Million Euro (1. Quartal: -6 Mio. Euro). Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017. Mit einer äußerst günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Halbjahr von 4,7 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über der Ausgabenentwicklung der Krankenkassen. Deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung Trotz Umsetzung wichtiger Verbesserungen, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, sank der absolute Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen im 1. Halbjahr 2017 auf 3,6 Prozent. In den Monaten Januar bis März lag der Ausgabenzuwachs noch bei 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2016 lag er noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,3 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Die Ausgabenentwicklung bleibt dabei sogar deutlich unter den Prognosen des Schätzerkreises, der im Oktober vergangenen Jahres mit einem absoluten Ausgabenzuwachs in einer Größenordnung von 4,9 Prozent gerechnet hatte. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. Halbjahr lediglich bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,7 Prozent (je Versicherten um 2,5 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 0,9 Prozent (je Versicherten um -0,3 Prozent). Zur Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten hat nach neueren Erkenntnissen auch der Umstand beigetragen, dass die Neuzugänge an Versicherten, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger sind, sondern auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen als gleichaltrige Bestandsversicherte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung moderat verlaufen. Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Halbjahr 2017 absolut um 3,2 Prozent und um 2,0 Prozent je Versicherten gestiegen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind um rund 7,6 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 auf rund 1,95 Milliarden Euro gestiegen. Zu der moderaten Entwicklung hat auch ein erheblicher Rückgang der Ausgaben für innovative Arzneimittel bei Hepatitis C gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 beigetragen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Halbjahr 2017 um rund 5,1 Prozent (je Versicherten um rund 3,9 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um knapp 18 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,9 Prozent (je Versicherten 2,7 Prozent), beim Zahnersatz 1,0 Prozent (je Versicherten minus 0,2 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr bei Ärzten und Zahnärzten noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2017 absolut um 2,5 Prozent (je Versicherten um 1,3 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni rund 0,94 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen be
reits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Daten teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate […]
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Christoph Lohfert Stiftung lobt Lohfert-Preis 2018 aus
Kulturwandel im Krankenhaus: Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur – so lautet das Ausschreibungsthema für den Lohfert-Preis 2018. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, übernimmt die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2018. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2018 erneut praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Das Konzept soll grundlegend neue Ansätze und patientenorientierte, qualitätsverbessernde Impulse beinhalten. Sicherheitskultur spielt zentrale Rolle bei Patientenversorgung Kulturwandel zur Verbesserung der Sicherheitskultur zielt darauf ab, erwünschte sicherheitsbezogene Grundmuster, geteilte Werte, Überzeugungen und Handlungsweisen bei den Mitarbeitern zu fördern und zu verankern. Der Lohfert-Preis 2018 prämiert Konzepte, die durch multidimensionale Ansätze zum Kulturwandel in Krankenhäusern beitragen. Sie sollen die nachhaltige Verbesserung der (Patienten-) Sicherheitskultur in einzelnen Fachabteilungen oder der gesamten Einrichtung fördern. Bewerbungskriterien Bewerben können sich alle Teilnehmer der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und online eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018. Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.christophlohfert-stiftung.de angenommen. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich ebenfalls dort. Die Christoph Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis 2018 am 19. September 2018 im Rahmen des 14. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg. Pressemitteilung der Christoph Lohfert Stiftung
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