(HAMBURG) Heute geht es in Hamburg erstmals um den Zukunftsmarkt Pflege – das ist zumindest die Botschaft, die von der Messe Let’s Care in Hamburg-Schnelsen ausgeht. Die Zeit dafür scheint gekommen: kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über Gesundheit gesprochen wird. Experten sehen im Wirtschaftsbereich “Gesundheit” gar Potenziale für den Arbeitsmarkt. Welche Perspektiven sich im Gesundheits- und Sozialwesen eröffnen zeigt die Messe Let’s Care heute und morgen in der Messehalle Hamburg-Schnelsen. Informiert wird über das Arbeitsfeld und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Mit dem Angebot wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einer vom demografischen Wandel geprägten Gesellschaft gerade in diesen Fachberufen mit einem Mangel zu rechnen ist. An der Veranstaltung ist der DBfK Nordwest beteiligt, der eine Reihe von Vorträgen beisteuert – und mit einem Stand vertreten ist. Aber das nur am Rande. (Zi)
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BZgA: Impfaufklärung zeigt Wirkung
Vom 18. bis zum 19. Juni 2015 findet die Nationale Impfkonferenz 2015 (NIK) in Berlin statt, auf der die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Plenumsvortrag vertreten sein wird. Anlässlich der NIK stellt die BZgA neue Studienergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene) 2014″ vor. Demnach stufen mehr als 77 Prozent der Befragten, die nach 1970 geboren wurden, die Masern-Impfung als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ ein. Vor zwei Jahren waren es noch fünf Prozentpunkte weniger (72 Prozent). Dazu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass wir grundsätzlich auf einem guten Weg sind, jedoch auch weiterhin eine konsequente und zielgerichtete Impfaufklärung notwendig ist, um alle Zielgruppen zur Masernimpfung zu motivieren.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit dem Jahr 2010 allen nach 1970 geborenen Erwachsenen die Impfung gegen Masern, falls noch kein ausreichender immunologischer Schutz vorliegt. Diese Impf-Empfehlung der STIKO ist vielen nicht bekannt: die BZgA-Untersuchung zeigt, fast 74 Prozent der Befragten kennen die Impf-Empfehlung der STIKO für die nach 1970 Geborenen nicht. Die Mehrheit der Befragten, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind oder deren Schutz unklar ist, geben an, dass sie nicht auf die Notwendigkeit der Masern-Impfung hingewiesen wurden (70 Prozent). Angst vor Nebenwirkungen hindert ein Viertel (25 Prozent) der Befragten, sich impfen zu lassen, und knapp jeder Fünfte (19 Prozent) zählt sich selbst nicht zur betroffenen Gruppe für diese Impfung. Dr. Thaiss stellt anlässlich der Nationalen Impfkonferenz fest: „Staaten in aller Welt, darunter auch Deutschland, haben es sich zum Ziel gesetzt, die Masern zu eliminieren. Das ist jedoch neben anderen Maßnahmen nur zu erreichen, wenn bestehende Informationsdefizite und Ängste in der Bevölkerung durch eine gezielte und sachgerechte Aufklärung wirkungsvoll abgebaut werden damit auch die letzten Hürden genommen werden können. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Einstellung der Bevölkerung zu Impfungen sind hierfür eine wesentliche Voraussetzung.“ Deshalb hat die BZgA im Jahr 2012 die nationale Kampagne zur Masernimpfung „Deutschland sucht den Impfpass“ gestartet. Die Kampagne richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene und ergänzt die bestehenden Informationsangebote für Eltern jüngerer Kinder: http://www.impfen-info.de/impfpass/ Erste Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten der Bevölkerung zum persönlichen Infektionsschutz (Impfen und Hygiene) 2014″ stehen zum Download bereit unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/ Mehr Informationen zum Thema, einen interaktiven Impfcheck sowie den aktuellen Impfkalender finden Sie auf der BZgA-Internetseite: http://www.impfen-info.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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DKG zur Bekämpfung von MRSA-Infektionen: Kontraproduktive GBA-Entscheidung zur MRSA-Bekämpfung
Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die ASV-Richtlinie zur Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die eine bessere Kontrolle und Behandlung von MRSA verhindert. Der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Leistungen zur MRSA-Diagnostik und Therapie durchführen zu können, wurde mehrheitlich abgelehnt. Einmal mehr verhindern die Krankenkassen mit ihrer ablehnenden Haltung eine wirksame Infektionsbekämpfung. Tuberkulose-Patienten, die ohnehin ambulant im Krankenhaus behandelt werden und bei denen der Verdacht auf eine MRSA-Besiedelung besteht, müssen für die MRSA-Diagnostik einen niedergelassenen Arzt aufsuchen. Obgleich Patienten mit einer Tuberkulose häufig als immungeschwächt gelten und bereits Antibiotika einnehmen müssen. Dies ist weder aus medizinischer Sicht noch für die Patienten, die ohnehin sehr stark belastet sind, nachvollziehbar. Statt jede Möglichkeit zur MRSA-Bekämpfung zu nutzen, werden Zuständigkeitsgrenzen verteidigt. Ein schwarzer Tag für die Patientensicherheit in Deutschland.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Paradigmenwechsel in der Pflege
„Hier wird ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der das Altern in dieser Gesellschaft ein Stück humaner macht. Das ist ein neuer Blick auf die Pflege“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, der Berliner Zeitung vom Sonnabend kurz vor dem Start eines neuen Bewertungssystems in der Pflegeversicherung. Seit Beginn dieses Jahres wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten erfassten Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran gemessen, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt ist und in welchem Umfang er deshalb Hilfe benötigt. Den Medizinischen Dienst sieht Kiefer gut vorbereitet für die neue Form der Pflegebegutachtung. „Die Gutachter sind umfassend geschult und wir wissen durch Umfragen, dass sie das neue Begutachtungsverfahren für wesentlich geeigneter halten, die Lebenssituation der Menschen richtig zu beschreiben und zu beurteilen.“ Hinsichtlich der Finanzierung geht Kiefer davon aus, dass in der Pflege mindestens die nächsten vier Jahre keine Beitragssatzerhöhung nötig sein wird. „Dank der guten Beschäftigungslage werden die Reserven zum Ende des Jahres bei mehr als acht Milliarden Euro liegen. Der ab 1. Januar 2017 gesetzlich erhöhte Beitragssatz und die Rücklagen sorgen dafür, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nach unseren Berechnungen mindestens bis Ende 2020 stabil bleiben. Ein Beitragsanstieg spätestens Anfang 2022 ist sehr wahrscheinlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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