Der Ärztetag hat dazu noch folgende Beschlüsse gefasst:
Der Deutsche Ärztetag spricht sich für eine stärkere Erprobung von sozialverträglichen Selbstbehalttarifen sowie Wahltarifen für zusätzliche Versorgungsangebote für GKV-Versicherte auf Basis einer Kostenerstattung aus. Kostenerstattung ermöglicht mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen als Voraussetzung für eine von den Versicherten selbst gewählte Individualisierung der Versorgung und fördert das Kostenbewusstsein. (14)
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bis zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips als primärem Abrechnungs- und Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bestehenden Benachteiligungen für gesetzlich Krankenversicherte bei der Wahl der Kostenerstattung zu beseitigen und eine Gleichberechtigung von Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 SGB V und Sachleistungsprinzip in der GKV herzustellen. (93)