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Kliniken haben ambulante Qualitätsmedizin
„Der diesjährige Krankenhaus-Report gibt einen guten Überblick über das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser und macht mehr als deutlich, dass ohne die Krankenhäuser die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet wäre“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Krankenhäuser stellten in vielen spezialisierten fachärztlichen Bereichen, insbesondere in der Onkologie, in der Pädiatrie, in der Psychiatrie und in der Notfallversorgung wichtige ambulante Leistungen für die Bevölkerung sicher. Deutlich werde erneut, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen vom vertragsärztlichen System nur zum Teil erfüllt werde. Die gesetzlichen und insbesondere die von den Selbstverwaltungspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschaffenen Rahmenbedingungen trügen der Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend Rechnung und vergäben Chancen für eine patientengerechte Versorgung. „Deshalb sieht die DKG nach dem Versorgungsstärkungsgesetz und nach der Krankenhausreform im Abbau von Hemmnissen zu Gunsten einer besseren sektorenübergreifenden Versorgung eine ganz zentrale gesundheitspolitische Reformaufgabe. Allerdings sind die Vorschläge, die von einzelnen Autoren dazu im Krankenhausreport gemacht werden, absolut ungeeignet. Wenn gefordert wird, die Zulassungsbedingungen für Leistungen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV), beispielsweise in der Onkologie, von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung abhängig zu machen, wäre dies die Rückkehr zur Totalabschottung der Sektoren“, machte der DKG-Präsident deutlich. Neue Hürden, noch mehr Bürokratie und Misstrauenskontrollen würden nicht weiter helfen. Es ist absolut widersprüchlich, wenn die Kassen besser verzahnte Versorgung fordern, gleichzeitig aber im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die ambulante Mitbehandlung von Begleiterkrankungen im Rahmen der ASV verhindern und die Patienten zwingen, alle sechs Monate neue Überweisungen vorzulegen. Qualifikation, Qualität und Patientenorientierung und nicht die Sorge um „Mengenausweitungen“ und „Kontrollmöglichkeiten“ müssen die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten sektorenübergreifenden Versorgung prägen. „Davon sind die Vorstellungen von Krankenkassen und KBV aber leider noch weit entfernt“, so Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Plötzliche Verschlechterung Kurzsichtigkeit
Ich behandle zur Zeit stationär einen orthopädischen Patienten in der Rehabilitation, 42, der mir heute mitgeteilt hat, dass er plötzlich mit Brille (4.75 dpt) schlechter sieht, nachdem er 2 Jahre lang Kontaktlinsen getragen hat, Monatslinsen, d.h. Wechsel einmal monatlich. Heute erste schnelle Kontrolle beim Optiker – 6.75 dpt.Keine Linsentrübung. Informatiker, viel am Laptop. Begleiterkrankung einzig […]
Fallpauschalen greifen zunehmend genauer – Belastung der Kliniken durch extreme Kosten sinkt
Die Kosten von Krankenhäusern bei der Betreuung von Patienten werden durch die systematische Weiterentwicklung der Fallpauschalen zunehmend genauer abgebildet. Damit gehen extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten zurück, stellt ein aktueller Bericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fest. Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 (Datenbasis 2014 von 241 Krankenhäusern, rd. 4 Mio. Fälle) zeigt, dass die Belastung der untersuchten Krankenhäuser durch Kostenausreißer im Saldo von 30,7 Mio. Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Mio. Euro bei unterschiedlicher Verteilung zwischen den Krankenhäusern gesunken ist. Der Extremkostenbericht ist somit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Systems. Ein weiteres Ergebnis dieser bereits zum zweiten Mal vorgelegten Analyse: In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben. Für die Selbstverwaltungspartner steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, das als lernendes System konzipierte Instrument immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz sind bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch. Hintergrund: Der jährlich erscheinende sogenannte Extremkostenbericht (gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz) prüft systematisch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern – Fälle mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen – konfrontiert sind. Im Rahmen der Analysen hatte das InEK gemäß den gesetzlichen Vorgaben detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerecht zu erfassen. Dabei konnten die Plausibilisierungsverfahren der Daten im Vergleich zum Vorjahresbericht 2015 deutlich verbessert werden. Durch den jetzt möglichen Zweijahresvergleich konnten die Ergebnisse außerdem fundierter als noch im letzten Jahr abgesichert werden. Der Bericht für 2016 wird vom InEK unter www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Extremkostenbericht_gem._17b_Abs._10_KHG veröffentlicht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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