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Krankenkassen und KVB einigen sich über die Vergütung im Notarztdienst
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nun auf ein neues Vergütungsmodell für notärztliche Leistungen verständigt. Mit dem neuen Konzept der Vergütung, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, erhalten die Notärzte künftig eine leistungsgerechtere Honorierung. Alle dokumentierten Einsätze werden in vereinbarter Höhe bezahlt. Um den Erfordernissen der Notärzte in den Großstädten wie auch auf dem Lande gleichermaßen gerecht zu werden, wird für die Bereitschaftszeit künftig eine deutlich höhere garantierte Grundvergütung ausgezahlt. Für die Bereitschaftszeiten nachts sowie an Wochenenden kommt noch ein Zuschlag hinzu. Zweiter Bestandteil der Vergütung der Notärzte ist ein leistungsbezogener Anteil, der sich nach der Einsatzdauer und der Zahl der behandelten Patienten pro Einsatz richtet. Den Vertragspartnern ist es nun gelungen, die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern auf ein neues, solides Fundament zu stellen. Somit sei eine zukunftssichere Lösung für den Erhalt eines flächendeckenden Notarztdienstes in ganz Bayern gefunden und die notärztliche Versorgung auch weiterhin auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Notarztdienst sei ein laufender Prozess, den die Vertragspartner auch weiterhin aktiv mitgestalten werden. Pressemitteilung der AOK Bayern und der Kassenärztliche Vereinigung Bayern
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E-Health-Gesetz: Industrie muss Masterplan zur Einhaltung von Fristen vorlegen
Anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des E-Health-Gesetzes durch den Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Die Ersatzkassen begrüßen grundsätzlich, dass die Politik mit dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen auch durch Fristsetzungen und Sanktionen vorantreiben will. Die Krankenkassen haben schon sehr viel Geld in das Projekt E-Health investiert, die Versicherten müssen jetzt bald einen ‚Profit‘ von den geplanten Anwendungen wie Medikationsplan, Arzneimitteltherapiesicherheit, Notfalldatenmanagement sowie der Patientenakte und dem Patientenfach haben. Deshalb darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Industrie ist gefordert, so schnell wie möglich die längst überfällige Lieferung der notwendigen Geräte für die sichere Verbindung in die Telematikinfrastruktur (Konnektoren) zu gewährleisten. Die Chancen der Nutzung der Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die Beteiligten im Gesundheitswesen sind mit diesem Gesetz sicher noch nicht ausgeschöpft. In Zukunft muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur als ‚Schlüssel‘ für die geplanten sinnvollen medizinischen Anwendungen wie Medikationsplan oder Arzneimitteltherapiesicherheit eingesetzt werden darf. Die Online-Speicherung der medizinischen Daten müsste im Gesetz verbindlich vorgeschrieben werden. Je weniger Daten auf der eGK sind, desto geringer ist der Datenverlust beim Tausch einer eGK. Der Tausch einer eGK kann bei Verlust, Defekt oder Einführung einer weiterentwickelten Generation der eGK erforderlich werden.“ Pressemitteilung des vdek
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BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge
Die BARMER hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September 2018 ausläuft. „Mit den neuen Rabattverträgen für Generika setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Gleichzeitig sind sie ein hervorragendes Instrument, die Ausgaben sinnvoll zu steuern. Beides kommt den Versicherten zu Gute“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Größter Teil der Verträge im Mehrpartnermodell Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen (72 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Pressemitteilung BARMER
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