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vdek-Pflegelotse gehört zu „Deutschlands besten Online-Portalen 2017“
Der vdek-Pflegelotse ist in Berlin mit dem Preis „Deutschlands beste Online-Portale 2017“ ausgezeichnet worden. Das Webangebot des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erhielt die Auszeichnung als Preisträger in der Kategorie „Vergleichsportale Pflegedienste & Pflegeheime“. Der Fernsehsender n-tv und das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hatten den Internet-Award 2017 erstmalig verliehen. Grundlage für die Preisvergabe war eine repräsentative Online-Befragung zwischen Februar und März 2017 zu rund 300 Webangeboten unterschiedlicher Art. Mehr als 20.000 Kundenmeinungen holten die Marktforscher hierfür ein. Bewertet wurden die Webseiten in den Bereichen „Angebot und Leistung“, „Kundenservice“ sowie „Internetauftritt“. Darüber hinaus gaben die Befragten an, für wie empfehlenswert sie die Portale einstufen. Der vdek-Pflegelotse ist auch in die Internetauftritte der BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännischen Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und der HEK – Hanseatischen Krankenkasse integriert und kann dort von den Versicherten und Interessierten abgerufen werden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sagte bei der Preisverleihung: „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Es ist schön, dass der Pflegelotse den Versicherten eine wertvolle Hilfe bei der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung oder einem passenden Pflegedienst bietet. Für uns ist die Ehrung Ansporn, weiter an der Optimierung der Website für die Versicherten zu arbeiten.“ Die vdek-Website www.pflegelotse.de ist einer der Marktführer unter den Informationsportalen für Pflegeeinrichtungen und verzeichnet rund 1,2 Millionen Besuche pro Monat. Das Online-Portal des vdek gibt mit bundesweit rund 25.000 Einträgen eine umfassende Übersicht stationärer Pflegeeinrichtungen, ambulanter Pflegedienste und häuslicher Betreuungsdienste. Alle Daten werden regelmäßig aktualisiert. Mit einem klaren und aufgeräumten Erscheinungsbild bietet der vdek-Pflegelotse seit seiner Überarbeitung Ende 2016 zudem eine noch höhere Nutzerfreundlichkeit: Auf einen Blick informiert die Webseite u. a. über die Größe und Qualität der Einrichtungen (Pflegenoten) sowie ihre Preise. Bei einer Vielzahl von Häusern können sich Nutzer über Bilder einen ersten Eindruck verschaffen. Darüber hinaus zeigt das Portal an, ob die stationäre Pflegeeinrichtung mit dem Gütesiegel „Grüner Haken“ für Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität zertifiziert wurde. Der Pflegelotse ist werbefrei und wurde ganz aktuell für seine besonders hohe Barrierefreiheit von einer unabhängigen Prüfstelle mit 96,75 von 100 Punkten ausgezeichnet (Gesamtbewertung: „sehr gut zugänglich“, Infos unter http://www.bitvtest.de/.) Eine zusätzliche Hilfe bei der Wahl der Pflegeeinrichtung oder des Pflegedienstes bieten spezielle Checklisten auf www.pflegelotse.de: Versicherte und ihre Angehörigen können sich anhand der Listen ein umfassendes Bild der verschiedenen Anbieter machen. Ein FAQ-Katalog beantwortet alle wichtigen Fragen zur sozialen Pflegeversicherung, insbesondere zu den Neuerungen durch die Pflegereform seit 1. Januar 2017. Pressemitteilung des vdek
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DKG zur Debatte um Krankenhausinfektionen im Gesundheitsausschuss
Zu den morgigen Beratungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über Krankenhausinfektionen durch multiresistente Keime erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): “Wie der Fall Kiel zeigt, kann trotz konsequenter Einhaltung von Hygienemaßnahmen das Risiko einer Erregerübertragung nicht ausgeschlossen werden. Es wird mehr als deutlich, dass die Infektionsdiskussion dringend versachlicht werden muss. Notwendig ist ein konzertiertes Zusammenwirken aller Beteiligten. Für die Kliniken hat Infektionsprophylaxe schon seit Jahren allerhöchste Priorität. Viele Verbesserungen konnten erreicht werden. Mehr Infektionsvermeidung wäre aber möglich, wenn alle auch konsequent dazu beitragen würden. Infektionsprophylaxe braucht Investitionen in bauliche und sanitäre Ausstattungen. Dazu müssen die Investitionsmittel auch bereitgestellt werden. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) benannten Risikogruppen werden vor einer Krankenhausbehandlung getestet und wenn notwendig, entsprechend vorbehandelt. Die Krankenhäuser sind bereit, den Kreis der Risikogruppen deutlich auszuweiten oder alle Patienten zu testen. Sie müssen aber in die Lage versetzt werden, die Patienten vorzubehandeln und zu isolieren. Dies erfordert deutlich mehr Raumkapazitäten in den Krankenhäusern. Auch hier sind mehr Investitionsmittel erforderlich. Die Diskussionen über Auslastungsquoten von Krankenhausbetten und den Abbau von Krankenhäusern müssen diese Aspekte stärker berücksichtigen. Deutlich mehr Unterstützung erwarten die Krankenhäuser auch von den Krankenkassen. Es kann nicht so weitergehen, dass von den Krankenhäusern nur gefordert wird, sobald es aber um Förderung geht, die dringend erforderliche Unterstützung verweigert wird. Darauf hinzuweisen ist, dass der GKV-Spitzenverband 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verhinderte, dass niedergelassene Ärzte deutlich erweiterte Möglichkeiten zum Erkennen und Behandeln von Patienten mit multiresistenten Keimen vor Beginn eines geplanten Krankenhausaufenthaltes an die Hand bekommen haben. Die Auslösekriterien für die Testung einer Infektionsbesiedelung sind zudem hinter den RKI-Kriterien (KRINKO) zurückgeblieben. Während also die Krankenhäuser nach den Maßstäben der KRINKO-Kommission arbeiten, verweigerte der GKV-Spitzenverband die KRINKO-Kriterien zum Bestandteil der leistungsrechtlichen Regelungen zu machen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Notwendig ist die Einführung einer klaren Finanzierungsregelung, mit der die Testung und Vorbehandlung für alle Patienten vergütet wird. Die Testung und Behandlung aller ca. 18 Millionen Krankenhauspatienten kostet rund 1 Milliarde Euro. Das können die Krankenhäuser angesichts einer jährlichen Investitionslücke von etwa 3 Milliarden Euro und einer Quote von 40 Prozent Krankenhäusern mit roten Zahlen alleine nicht schultern. Infektionsprophylaxe muss zentraler Eckpunkt der Krankenhausreform werden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Kassen der Länder sind gut gefüllt – Länder müssen den Investitionsverpflichtungen gerecht werden
Bund, Länder und Kommunen können bis zum Jahr 2022 mit 63,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen. Diese Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung machen deutlich, dass auch genug Spielraum für investives Handeln auf allen Ebenen vorhanden ist. „Bevor jetzt die Einnahmen in neue Projekte fließen, müssen nun erst einmal die Verpflichtungen bedient werden, die es seit Jahren gibt. Hier gilt, dass die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gerecht werden. Jährlich fehlen rund 3 Milliarden Euro, um in die bauliche, aber auch technische Infrastruktur der Krankenhäuser investieren zu können. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und ohne die Bereitstellung von Investitionsmitteln werden die Länder dauerhaft diesem Auftrag nicht gerecht“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ebenso wie gute Schulen und Verkehrsinfrastruktur erwartet die Bevölkerung Krankenhäuser auf dem modernsten medizinischen und baulichen Standard. Dies liegt in der Verantwortung der Bundesländer“, so Gaß weiter. Wer langfristig eine patientenorientierte Krankenhausbehandlung ermöglichen möchte, muss eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. Die Ansprüche der Patienten an moderne Strukturen, Technik auf dem aktuellen Stand und neueste Versorgungsformen steigen. Zugleich braucht es auch moderne Strukturen, um die Arbeit für Pflegekräfte und Ärzte attraktiv zu gestalten. Dafür benötigen die Kliniken die Investitionsmittel. Die Fakten zur Investitionsmisere der Krankenhäuser sind bekannt: Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung der Länder von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Investitionslücke von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. „Mit den vorliegenden Zahlen zu den Steuereinnahmen 2022 haben die Länder keine Ausreden mehr, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Zudem verfügen sie über den Spielraum, um mit einem mehrjährigen Sonderprogramm Digitalisierung von 1 Milliarde Euro pro Jahr einen wesentlichen Anstoß für die Kliniken zu leisten“, so Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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