(KÖLN) Das in Köln ansässige Deutsche Institut für Pflegeforschung (dip) hat heute seine Ergebnisse aus dem Pflegethermometer 2009 vorgestellt. Die zentralen Ergebnisse der bundesweiten Befragung von Pflegenden in deutschen Krankenhäusern objektivieren die Wahrnehmung der Kollegen und Kolleginnen in den Kliniken: der chronsiche Mangel an Pflegenden führt zu einer Zunahme der Belastungen – die Mängel in der Patientenversorgung nehmen so zu. Wir nennen das Pflegenotstand. Die vom Pflegenotstand ausgehende Gefahr für die Patientensicherheit war auch Gegenstand der Berichterstattung des Fernseh-Magazins Frontal 21 in der gestrigen Sendung. Das es so nicht weitergehen kann, muss allen Beteiligten und Verantwortlichen angesichts solcher Ergebnisse klar sein. So ist die Befragung auch als Handlungsaufforderung für alle Betroffenen zu verstehen. Immerhin – die Befragungsergebnisse fördern auch einen Wandel des Berufsbildes Gesundheits- und Krankenpflege zu Tage: vier von fünf jungen Pflegenden sehen gute Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege. (Zi)
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Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken statt überregulieren
Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Impfung statt Masern – Schutz für den Einzelnen und die Gemeinschaft
BZgA-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“ ruft Jugendliche und junge Erwachsene auf, den persönlichen Impfschutz zu überprüfen Köln, 29. September 2015. Aktuell sind in Deutschland viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht ausreichend gegen Masern geimpft. Die Auswirkungen mangelnden Impfschutzes in Deutschland zeigen sich in diesem Jahr besonders deutlich. Rund 2.500 Masernfälle wurden 2015 bisher bundesweit registriert. Mehr als die Hälfte davon in Berlin. Jeder vierte Masernerkrankte in Berlin musste im Krankenhaus behandelt werden. Ein Beleg dafür, dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit sind. Fehlender Impfschutz vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat zu den diesjährigen großen Masern-Ausbrüchen geführt. So war in Berlin rund die Hälfte der Erkrankten zwischen 18 und 43 Jahre alt. Die Impfung hätte sie schützen können. „Wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung einen Schutz gegen Masern haben, können Masernausbrüche verhindert werden.“ erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Etwa jeder zehnte Masernpatient in Berlin war ein Säugling. Dazu erläutert Dr. Thaiss: „Eine ausreichend geimpfte Gemeinschaft kann auch Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, vor einer Maserninfektion schützen.“ Nicht nur Kindern, sondern auch Jugendlichen und Erwachsenen bis zum Alter von 44 Jahren, d. h. allen nach 1970 Geborenen, wird der Impfschutz gegen Masern besonders empfohlen. Daten der aktuellen repräsentativen BZgA-Studie belegen, dass 74 Prozent der Befragten nicht wissen, dass eine Masern-Impfempfehlung für Erwachsene besteht. Im Jahr 2012 waren es noch 81 Prozent. „Diese positive Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, Menschen kontinuierlich auf die Impfempfehlung aufmerksam zu machen und zur Masern-Impfung zu motivieren.“ so Dr. Thaiss. „Deshalb ruft die BZgA in diesem Herbst mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“ erneut zur Überprüfung des persönlichen Impfstatus auf.“ Bundesweit wird mit neuen Plakatmotiven und in Kinospots an den Impfcheck gegen Masern erinnert. Ergänzend werden ausführliche Hintergrundinformationen zu Masern und zur Impfung sowie ein interaktiver Masern-Impfcheck unter http://www.impfen-info.de/impfpass angeboten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Kinder im Alter von 11 Monaten bis zum Ende des zweiten Lebensjahres zwei Impfungen gegen Masern zusammen mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Vor Aufnahme in eine Kita können Säuglinge bereits im Alter von 9 Monaten geimpft werden. Verpasste Impfungen sollten baldmöglichst nachgeholt werden. Das gilt auch für alle nach 1970 geborene Erwachsene. Weitere Informationen zum Thema unter: – „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“- Informationen zur Masern-Impfung für Jugendliche und junge Erwachsene: http://www.impfen-info.de/impfpass/ – Animation und Simulator zur Herdenimmunität: http://www.impfen-info.de/wissenswertes/herdenimmunitaet/ – Pressemotive zur Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“: http://www.bzga.de/presse/pressemotive/impfaufklaerung-und-hygiene/ – Befragungsergebnisse zur Masern-Impfung (2014): http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/impfaufklaerung/ – Steckbrief Masern als Bürgerinformation (in 6 Sprachen): http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern – Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI (Epidemiologisches Bulletin 34/2015): http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html – Landesamt für Gesundheit und Soziales, Berlin (Informationen zum Masernausbruch): http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/infektionsepidemiologie-infektionsschutz/ – Robert Koch-Institut (SurvStat@RKI 2.0; Datenbank für Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz): http://survstat.rki.de/ Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts
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TK-Studie: Arzneimittelausgaben für Krebstherapie steigen bis 2016 um 17 Prozent
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente werden bis zum Jahr 2016 auf 3,25 Milliarden Euro steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) und des Hamburger Center for Health Economics. “Mit der Studie werfen wir einen Blick in die Zukunft der Krebstherapie. Dass die Pharmaindustrie in diesem Bereich viele neue Medikamente auf den Markt bringen wird, ist sehr erfreulich”, sagt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. “Als Kasse müssen wir jedoch auch ein Gegengewicht zur Pharmaindustrie bilden, deren Geschäftsziel es ist, ihre Gewinne zu maximieren.” Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente lagen 2012 auf einem Niveau von über 2,7 Milliarden Euro, was etwa 9,5 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel entspricht. Nach den Ergebnissen der Studie, der ein Gutachten vom Marktforschungsinstitut IMS Health zugrunde liegt, steigen die Kosten bis 2016 um 17,2 Prozent. Bis dahin werden nach Angaben von IMS Healthvoraussichtlich 26 neue Krebsmedikamente auf dem deutschen Markt verfügbar sein, die mit jährlichen Kosten von 526 Millionen Euro ins Gewicht fallen. Die größten Kosten wird die medikamentöse Behandlung von Brustkrebs (1,163 Milliarden Euro), Darmkrebs (458 Millionen Euro), schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom, 343 Millionen Euro) und nichtkleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC, 342 Millionen Euro) verursachen. “Bei diesen Preisen werden die pharmazeutischen Unternehmen gut darlegen müssen, ob ihre neuen Medikamente wirklich einen Zusatznutzen für die Patienten haben und nicht nur teure Nachahmer-Präparate sind”, so Baas. “Die Ausgabensteigerungen machen weitere Maßnahmen zur Kostensenkung notwendig. Zum Beispiel Einsparungen durch “Biosimilars” und Verbesserungen bei der frühen Nutzenbewertung.” Seit 2011 dürfen Pharmaunternehmen nur für Präparate einen höheren Preis verlangen, wenn diese einen Zusatznutzen haben. Das ist die zentrale Aufgabe der sogenannten frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt hat. Der Preis wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelt. Im ersten Jahr kann der Preis jedoch weiterhin vom Unternehmen festgelegt werden, unabhängig vom später tatsächlich festgestellten Zusatznutzen. “Unter Qualitätsaspekten ergeben die Karenzzeiten der freien Preisgestaltung keinen Sinn. Entweder hat ein neues Medikament einen Zusatznutzen oder nicht”, kommentiert Baas. “Wenn ein Preis verhandelt wurde, ist es nur logisch, dass dieser rückwirkend ab der Markteinführung gilt.” Eine weitere Maßnahme der Kostendämpfung ist, den ausgehandelten Preis geheim zu halten. Nach wie vor gilt Deutschland als Referenzpreisland. Die pharmazeutische Industrie fürchtet daher eine international abwärts gerichtete Preisspirale, sollten die öffentlich zugänglichen Erstattungsbeträge in Deutschland zu niedrig sein. Geheime Rabatte könnten der Industrie mehr Spielraum und der GKV folglich größere Einsparungen einräumen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK)
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