Was steht eigentlich wirklich in dem neuen Vertrag mit der SVA? Welche Neuerungen, Veränderungen, neue Regelungen gibt es? Es ist von so vielen Zahlen im Zusammenhang mit der SVA-Einigung die Rede, dass wir nun versuchen wollen, die Unklarheiten zu beseitigen.
Wahr ist, dass die Honorare für alle niedergelassenen ÄrztInnen um 4 Prozent angebhoben werden – das ergibt sich durch die Absenkung der Labortarife um 22%.
Zusätzlich konnte eine monatliche Abrechnung der Honorare mit der SVA ab 2011 erreicht werden. Das hat zur Folge, dass eine Erhöhung der Liquidität in den Ordinationen erreicht wird. (Analog VAEB, BVA).
Außerdem im Vertrag enthalten:
- Errichtung von Gruppenpraxen – ohne Abschläge (ab 1. Juni 2010 möglich)
- Aufwertung des Hausarztes zum Koordinator und Coach bei chronisch Kranken
- Aufwertung der Zuwendungsmedizin
- Ausbau der Psychotherapie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Forcierung der Gesundheitsvorsorge durch Bonifikationen für Versicherte durch die SVA
Das von der SVA vorgeschlagene Call- und Recall-System kann nach entsprechenden Pilotprojekten einen Meilenstein im Bereich Präventionsmedizin bedeuten.
Es ist richtig, dass an der Umsetzung eines patientenorientierten Versorgungssystem mit leistungsadäquater Honorierung in den nächsten eineinhalb Jahren mit Vertretern der SVA und Vertretern der Ärztekammer gearbeitet wird.
Natürlich nur unter Berücksichtigung der für die Ärzteschaft wichtigen Punkte und Prinzipien wie z.B. absolute ärztliche Therapiefreiheit, individuelle Behandlung des Einzelnen sowie Ablehnung eines rein ökonomisch orientierten Verrechnungsmodells.