Ich schreib ja schon lang über diesen Krankheitskarten Kontrollwahn, das Krankenverunsicherungswesen etc. Und verstehe nicht, daß nicht ALLE Versicherten auf die Barrikaden gehen. Die staatliche Datenkrake im Bundeskasperlamt versucht immer wieder, unsere Freiheit, Menschenrechte und die Demokratie zu unterminieren mit ihrem Überwachungswahnsinn. Politik in Täuschland ist ein menschenverachtendes Geschäft, wie es scheint. Drum steh ich […]
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Online-Hilfe gegen Pillensucht
In Deutschland sind rund 1,5 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten. Die größte Suchtgefahr geht von Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmitteln aus. „Einige Medikamente können schnell abhängig machen, bei manchen geschieht dies binnen drei bis vier Wochen“, erklärt Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER GEK. Wie Ärzte, Patienten und Angehörige problematischen Medikamentenkonsum erkennen und frühzeitig gegensteuern können, darüber informieren jetzt die BARMER GEK und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. mit einem gemeinsam entwickelten Online-Angebot. Hinweise des Arztes oder Apothekers beachten Damit es nicht zu einer Abhängigkeit kommt, erklärt das neue Online-Angebot, welche Warnzeichen auf einen riskanten Medikamentenkonsum hindeuten. So werde mit der Zeit häufig die Dosis erhöht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Versuchten die Patientinnen und Patienten die Mittel hingegen schlagartig abzusetzen, litten sie unter Entzugserscheinungen. Das sei ein Teufelskreis in die Abhängigkeit. Es stehe aber außer Frage, dass viele Medikamente sinnvoll und notwendig seien. Allerdings sollte eine sorgfältige Diagnose vorausgehen. „Medikamente sollten exakt nach den Hinweisen des Arztes oder Apothekers eingenommen werden”, so Jakob-Pannier. Portal liefert Adressen von Anlaufstellen Das Portal informiert übersichtlich über Hintergründe, Risiken, Vorbeugung und Behandlung einer Medikamentenabhängigkeit. „Wenn Patienten mit einem Medikament nicht klarkommen, sind der verordnende Arzt, der Hausarzt oder ein niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erste Ansprechpartner“, rät Jakob-Pannier. Das Onlineportal bietet zusätzlich Adressen von Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen. Es enthält außerdem vielfältiges Infomaterial für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel für Interessierte und Betroffene oder für Behandler und Fachleute sowie für Medienschaffende. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Krankenhäuser weisen Falschbehauptungen zurück
Zur heutigen ZDF-Dokumentation „Wie gut sind unsere Krankenhäuser?“ erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „In der Vorankündigung zu der heutigen ZDF-Sendung „Wie gut sind unsere Krankenhäuser?“ werden falsche Behauptungen und Fehleinschätzungen wiederholt, die längst durch Fakten widerlegt sind. – Es ist falsch zu behaupten, durch Fehler in Krankenhäusern komme es jedes Jahr „sogar zu geschätzten 19.000 Todesopfern“. Tatsache sei vielmehr, dass: a. von allen bearbeiteten Anträgen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammer 82 auf Todesfälle entfielen. b. aus Schadendatenbanken von Haftpflichtversicherern ca. 1.200 Schadensansprüche mit Todesfallhintergrund hochgerechnet werden konnten. – Falsch ist die Behauptung, bei 18 Millionen stationären Behandlungen käme es zu 1,8 Millionen negativ-Vorkommnissen (unerwünschten Ereignissen). Tatsache ist vielmehr, dass vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen selbst insgesamt nur 8.600 Fälle vermuteter Behandlungsfehler für den Krankenhausbereich genannt würden (8.600 gegen behauptete 1,8 Millionen). – Behauptet wird, dass die Krankenhäuser in den letzten 20 Jahren 50.000 Pflegestellen abgebaut hätten. Tatsache ist, dass in deutschen Krankenhäusern im Jahr 1994 342.300 Vollkräfte im Pflegedienst eingesetzt waren; 318.700 im Jahr 2014. Differenz: 23.600 und keine 50.000. Richtig ist zudem, dass die Krankenhäuser seit mehreren Jahren immer mehr Pflegekräfte beschäftigen – seit 2007 plus 18.300. Es ist wenig hilfreich, wenn mit anerkannten Falschdaten Patientinnen und Patienten verunsichert werden. Tatsache ist vielmehr, dass wir nie höhere Sicherheitsstandards in den Kliniken hatten als heute und dass sich die Patientensicherheit im internationalen Vergleich sehr gut sehen lassen kann.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall
„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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