Ich schreib ja schon lang über diesen Krankheitskarten Kontrollwahn, das Krankenverunsicherungswesen etc. Und verstehe nicht, daß nicht ALLE Versicherten auf die Barrikaden gehen. Die staatliche Datenkrake im Bundeskasperlamt versucht immer wieder, unsere Freiheit, Menschenrechte und die Demokratie zu unterminieren mit ihrem Überwachungswahnsinn. Politik in Täuschland ist ein menschenverachtendes Geschäft, wie es scheint. Drum steh ich […]
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Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Große Unterschiede bei Komplikationsraten – Krankenhausnavigator um Informationen zur Qualität von Prostataoperationen erweitert
Die AOK hat ihr Angebot des AOK-Krankenhausnavigators erweitert und bietet in ihrem Internetportal unter www.aok.de/krankenhausnavigatorab sofort auch Informationen über die Qualität von Prostataoperationen. „Der Klinikvergleich zeigt, dass es in Deutschland große Unterschiede bei den Komplikationsraten bei Prostataoperationen gibt“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Mehrheit der Kliniken in Baden-Württemberg hat gut oder sogar sehr gut abgeschnitten, aber leider gibt es auch einige Häuser, die in der Qualität zurückbleiben. Ein Blick auf die Komplikationsraten insgesamt zeigt, dass Baden-Württemberg sich im Bundesvergleich in der Urologie auf durchschnittlichem Niveau bewegt – hier ist noch deutlich Luft nach oben“, so Hermann. Die Ergebnisse machten erneut deutlich, wie wichtig es sei, dass Qualität endlich als Kriterium in die Krankenhausplanung einfließt und so den Patienten zugute komme. Hier setzt das Krankenhaus-Strukturgesetz an – aus Sicht der Südwest-AOK ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Das Prostatakarzinom ist mit 26 Prozent der Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung bei Männern in Deutschland. Vor einer erforderlichen Operation stehen die Patienten vor der Wahl eines guten Krankenhauses. Hier hilft der AOK-Krankenhausnavigator schnell und übersichtlich, ein geeignetes Krankenhaus zu finden. Die Qualitätsergebnisse auf der Grundlage von QSR („Qualitätssicherung mit Routinedaten“) stehen nun für zwei neue Leistungsbereiche zur Verfügung – sowohl für die Radikale Prostatektomie, die Entfernung der Prostata bei Prostatakarzinom, als auch für die operative Behandlung des Benignen Prostatasyndroms, der gutartigen Vergrößerung der Prostata. Für die Ergebnisse des AOK-Krankenhausnavigators zum Benignen Prostatasyndrom (BPS) wurden mit dem QSR-Verfahren über 44.100 Fälle aus den Jahren 2011 bis 2013 aus über 420 Klinikenausgewertet. Die Gesamtkomplikationsrate lag bei diesen Fällen bei insgesamt 17,9 Prozent. Doch es gibt große Schwankungen zwischen den Kliniken. Beim besten Viertel der Krankenhäuser hatten höchstens 13,2 Prozent der Patienten Komplikationen. Bei dem Viertel der Krankenhäuser mit den höchsten Komplikationsraten waren hingegen mindestens 22,5 Prozent der Patienten betroffen. In Baden-Württemberg wurden 51 Kliniken ausgewertet: Die Komplikationsrate lag leicht über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Radikalen Prostatektomie (RPE) wurden für den gleichen Zeitraum über 15.500 Fälle aus 220 Krankenhäusern ausgewertet. Die Gesamtkomplikationsrate lag bei 19,3 Prozent. Auch hier zeigen sich große Unterschiede zwischen den Häusern. Während im besten Viertel der Kliniken höchstens 12,6 Prozent der Patienten Komplikationen erlitten, waren es im Viertel der Kliniken mit den höchsten Komplikationsraten mindestens 27,4 Prozent, also mehr als doppelt so viele. In Baden-Württemberg lag die Komplikationsrate bei 19,9 Prozent und damit etwas über dem bundesweiten Durchschnitt. Insgesamt wurden 34 Kliniken ausgewertet. Zu den ausgewerteten Komplikationen gehören beispielsweise erneute Eingriffe an Prostata, Harnröhre oder Harnleiter während des Krankenhausaufenthaltes beziehungsweise bis zu einem Jahr danach. Auch allgemeine Komplikationen wie Lungenembolien oder Herzinfarkte werden ausgewertet. Neben Informationen zu Prostataoperationen enthält der AOK-Krankenhausnavigator bereits QSR-Klinikbewertungen zu planbaren Operationen an Hüft- und Kniegelenken, bei Oberschenkelbrüchen, dem Einsetzen eines Herzkatheters, der Entfernung der Gallenblase und zu Blinddarm-OPs. Für diese Operationen wurden die Ergebnisse jetzt aktualisiert. Hier schneiden die Kliniken in Baden-Württemberg auch weiterhin überdurchschnittlich gut ab. So erhielten bei der Entfernung der Gallenblase 35 Prozent der Kliniken eine Bewertung mit drei Bäumchen – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 20 Prozent. Im AOK-Krankenhausnavigator kennzeichnen „Bäumchen-Symbole“ auf einen Blick die Bewertung: Überdurchschnittlich gut bewertete Einrichtungen erhalten drei Bäumchen, während gute beziehungsweise weniger gut bewertete Einrichtungen zwei oder lediglich ein Bäumchen erhalten. Patienten können sich für jeden dieser Eingriffe die Anzahl der Bäumchen anzeigen lassen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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BDPK Bundeskongress und Mitgliederversammlung: Zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt
Die Weiterentwicklung der stationären Versorgung für Patienten stand im Zentrum des BDPK-Bundeskongresses am 22. und 23. Juni in Potsdam. Der Verband richtete an die Politik den Appell, dem Wettbewerb stärker zu vertrauen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden Ilona Michels, Allgemeine Hospitalgesellschaft und Dr. Thomas Wolfram, Asklepios Kliniken als neue Mitglieder in den Vorstand berufen. „Die Gesundheitspolitik verliert zunehmend das Vertrauen auf die gestaltenden Kräfte des Marktes und des Wettbewerbs und versucht mit immer mehr Vorgaben das Gesundheitswesen zu regeln und zu steuern“, sagte Dr. Katharina Nebel, Präsidentin des BDPK. Das Gesundheitswesen brauche Leitplanken. Die geplanten Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik allerdings seien planwirtschaftliche Regulierungsinstrumente, die sinnvolle Systemanreize zur Verbesserung der Behandlungsqualität und medizinische Innovationen sowie die Bemühungen der Kliniken um mehr Wirtschaftlichkeit erstickten. Dass es derzeit keine Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Personalstärke und Versorgungsqualität gibt, bestätigte die RWI-Studie von Prof. Dr. Boris Augurzky „Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus“. Thomas Ballast, Vorstand der Techniker Krankenkasse sieht in dieser Frage ebenfalls weiteren Forschungsbedarf. Lothar Riebsamen, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags und krankenhauspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion sowie Markus Algermissen, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit bestätigten, dass die vom BDPK kritisierten Auswirkungen wichtige Argumente für den weiteren politischen Prozess beinhalten. Dr. Wulf-Dietrich Leber, GKV-Spitzenverband und Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer des InEK äußerten sich kritisch zu der Fülle und Regelungsdichte der sich aus dem KHSG ergebenden Aufgaben. Dringender Handlungsbedarf besteht aus Sicht der rehapolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Baehrens beim Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verhindern. „Die Menschen wollen möglichst lange zu Hause wohnen, dafür müssten die Krankenkassen Rehabilitation als ein dringend notwendiges Investment in die Lebensqualität verstehen“, appellierte sie an Gernot Kiefer, Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes. Weiterentwicklungsbedarf für die medizinische Rehabilitation zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit in Form von rechtzeitigem Zugang und verbesserter Transparenz forderten Matthias Nagel (BMAS), Dr. Thomas Hansmeier (DRV-Bund), Dr. Volker Malinowski (AHG Bad Pyrmont), Prof. Dr. Jan-Marc Hodek (Hochschule Ravensburg-Weingarten). Im Rahmen der Mitgliederversammlung verabschiedeten sich Norbert Glahn und Dr. Ulrich Wandschneider aus dem Vorstand. Als neue Mitglieder in den Vorstand berufen wurden Ilona Michels, Vorstand der Allgemeine Hospitalgesellschaft AHG und Dr. Thomas Wolfram, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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