Den Ausbildungsberuf der Krankenschwester heißt seit 2004 laut offizieller Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger. Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist der Realschulabschluss oder ein anderer vergleichbarer Schulabschluss mit guten Noten in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik, Physik und Deutsch. Zusätzlich sollte der Bewerber/die Bewerberin für den Ausbildungsplatz zum Gesundheits- und Krankenpfleger über eine gute psychische und physische Belastbarkeit verfügen, denn Stresssituationen sind in diesem Beruf nicht selten. Auch sollten die Bewerber grundsätzlich zum Schichtdienst und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen bereit sein.
Der Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Ordnungssinn und nicht zuletzt Einfühlungsvermögen.
Die dreijährige Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Ausbildungsteil. Der theoretische Teil umfasst die Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege wie Krankheitslehre, Anatomie, Hygiene und Medikamentenkunde.
Der praktische Teil findet im Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung statt. Je nach Einrichtung werden alle Stationen wie Chirurgie, Gynäkologie, Intensivstation, Pflegestationen, Pädiatrie und Psychiatrie durchlaufen und das im theoretischen Unterricht erworbene Wissen angewandt und vertieft. Die praktische Ausbildung gliedert sich in mehrere Themenbereiche wie Erkennen von Pflegesituationen und Durchführung von pflegerischen Maßnahmen wie Körperpflege, allgemeine Wundversorgung, Verabreichung von Medikamenten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme. Zur Ausbildung gehört auch die Versorgung von Patienten im präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Bereich (Hospiz).
Nach der dreijährigen Ausbildung im theoretischen und praktischen Bereich erfolgt eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, das sogenannte Staatsexamen. Wurde die Prüfung erfolgreich bestanden, erwirbt der Auszubildende das Recht, die Berufsbezeichnung des staatlich examinierten Gesundheits- und Krankenpflegers zu führen.
Nach der Berufsausbildung werden die Gesundheits- und Krankenpfleger eigenverantwortlich in stationären Einrichtungen oder in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Dazu gehören allgemeine und Fach-Krankenhäuser, Sanatorien, Kurheime, Pflege- und Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen oder Hospize. Aber auch in ambulanten Pflegediensten oder im administrativen Bereich von Beratungsstellen und Gesundheitsämtern können Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten.
Nach zweijähriger Berufserfahrung ist eine Weiterbildung zur Stations- oder Pflegedienstleitung oder auch eine Fachweiterbildung im OP- oder intensivmedizinischen sowie altenpflegerischen Bereich möglich.