BDI protestiert gegen Stammdaten-Abgleich

Dem Protest gegen die geplante Gesetzesänderung zur zwangsweisen Einführung des Online-Versichertenstammdatenabgleichs schließen sich immer mehr Verbände an:

BDI protestiert gegen Stammdaten-Abgleich – www.BDI.de

Praxen sind keine Außenstellen der Kassen. Offenbar versucht die Bundesregierung, die elektronische Gesundheitskarte durch die Hintertür vorschnell einzuführen, befürchtet BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Änderungsgesetz sollen Vertragsärzte und andere Leistungser-bringer die Leistungspflicht der Krankenkasse durch einen Online-Abgleich der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskar-te (eGK) überprüfen, und zwar beim ersten Kontakt im Quartal. Damit würden die Arztpraxen quasi zu Außenstellen der Kranken-kassen gemacht und müssten mit hohem Verwaltungsaufwand die Daten pflegen und kontrollieren. Diese Arbeit, die im Grunde die Kassen zu leisten hätten, wird natürlich nicht bezahlt und schmä-lert die Zeit, die für die Behandlung von Patienten dringend benö-tigt wird. Eine Online-Anbindung der Praxis-EDV wird zwar nicht Pflicht, doch der Stammdaten-Abgleich soll in Praxen ohne Onli-ne-Anbindung über einen geeigneten Kartenleser sowie einen Konnektor laufen. Das hat weitere Investitionskosten in den Pra-xen zur Folge.

Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., lehnt eine derartige Regelung ab und besteht auf der Einhaltung der Forde-rungen, die der Verband bereits im April letzten Jahres in Über-einstimmung mit den Beschlüssen der Deutschen Ärztetage in Münster und Ulm erhoben hat. Dazu gehören u.a.:

Die eGK muss einen wirklichen medizinischen Nutzen ha-ben und darf die Handlungsabläufe in Klinik und Praxis nicht verkomplizieren.
Die Datenhoheit des Patienten muss unter allen Umstän-den unantastbar bleiben.
Das Prinzip der Freiwilligkeit für Arzt und Patient darf nicht aufgegeben werden.
Die Einführung muss für Praxen und Krankenhäuser kos-tenneutral sein.
Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicher-heit sind unbedingt einzuhalten.
Der BDI warnt vor künstlich erzeugtem Zeitdruck bei der Einführung der Telematik im Gesundheitswesen. Die zum Teil ernüchternden Testergebnisse im Zwischenbericht zu den Feldtests sind noch nicht in der Öffentlichkeit beraten worden. Vor Beendigung aller Tests und deren Auswer-tung darf nicht mit dem Rollout und der Austeilung der
elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden.

Auf diesen Vorbedingungen besteht der BDI unverändert.

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