(NORDWEST) 1,3 Milliarden Einwohner hat die Volksrepublik China – wir suchen eine oder einen davon: unser Mitglied Jie Zhou studiert Pflege und befasst sich derzeit mit einer Hausarbeit für einen Modulabschluss. Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist die Qualifizierung von Pflegenden im internationalen Vergleich. Frau Zhoe möchte dazu gerne ein Interview durchführen und sucht nun eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der seine Ausbildung in China gemacht hat und nun in Deutschland als Pflegerin oder Pfleger arbeitet. Und da die nicht gerade an jeder Ecke stehen, helfen wir beim Suchen. Alos, jetzt noch mal im Schnelldurchflauf: Pflegerinnen oder Pfleger, die in Deutschland arbeiten und ihre Krankenpflegeausbildung in China absolviert haben und zudem für ein Interview bereit stehen, mögen sich direkt bei Frau Zhou unter der Adresse sophie_silk[@]hotmail.de melden. Vielen Dank dafür. (Zi)
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Krankenhausmanager versinken im operativen „Klein-Klein“
12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS stellt Systempartnerschaften auf den Prüfstand „Viele Krankenhausmanager behandeln das Thema Systempartnerschaften mit ihren Zulieferern nicht strategisch“, stellt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann ernüchtert fest. Immer noch betrachteten die meisten Kaufleute das Erledigen nicht medizinischer Tätigkeiten in Kliniken als ihre eigentliche Kernkompetenz. Prof. Lohmann wörtlich: „Ein Geschäftsführer beklagte sich kürzlich bei mir, er komme nicht … Weiterlesen →
ULD-Datenschutzsiegel für „ViViAN“: Vernetzungslösung für das Gesundheitswesen besteht Härtetest
Nach einem umfangreichen Begutachtungs- und Zertifizierungsprozess hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) der Vernetzungslösung ViViAN das ULD-Datenschutz-Gütesiegel erteilt. Das Gütesiegel bescheinigt der MicroNova-Software, dass sie sowohl in rechtlicher als auch technischer Hinsicht die Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit erfüllt. Arztpraxen und Patienten erhalten durch das Siegel Gewissheit, dass beim Austausch medizinischer Informationen über ViViAN kein unbefugter Zugriff auf Daten erfolgt. Die Prüfer des ULD haben die Kriterien Datensicherheit, Vermeidung unnötiger Datentransfers, Datensparsamkeit, Revisionsfähigkeit sowie die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen untersucht. Alle Aspekte seien vom Hersteller MicroNova AG angemessen bis vorbildlich umgesetzt worden, so der Prüfbericht. Die Grundlage für das hohe Maß an Sicherheit bildet der dezentrale Aufbau der Vernetzungslösung; so ist ein direkter Austausch medizinischer Informationen zwischen den Praxen möglich – ohne zwischengelagerte Server. Weiterer Bestandteil des Konzepts ist eine vorab erforderliche Einwilligungserklärung durch die Patienten zur Datenübermittlung. Ein dritter relevanter Punkt ist die Möglichkeit für Ärzte, die Detailtiefe der zu versendenden Informationen mit Hilfe von Filtern zu bestimmen. Technisch zählt die SSL-Verschlüsselung zu den zentralen Aspekten, die Datenschutz und -sicherheit gewährleisten. „Schon während der Konzeption und Entwicklung der Vernetzungslösung standen wir im intensiven Austausch mit Datenschutzbeauftragten. So konnten wir die besonders hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit in diesem Bereich umsetzen – von den bereichsspezifischen Datenschutznormen über das allgemeine Datenschutzrecht bis hin zur ärztlichen Schweigepflicht“, erläutert Dietmar Dunkel, Leiter eHealth & Medical IT bei der MicroNova AG. „Mit dem freiwillig durchlaufenen Audit- und Zertifizierungsverfahren des ULD geben wir den Anwendern unserer Vernetzungslösung die Sicherheit, dass ViViAN höchste Datenschutzanforderungen erfüllt. Dazu standen wir schon vor der Zertifizierung. Nun haben wir Brief und Siegel dafür.“ Datenschutz zentrales Kriterium für Ärzte Eine Studie des Beratungsunternehmens Accenture kam 2012 zu dem Ergebnis, dass neben inkompatiblen IT-Systemen, der Furcht vor Produktivitätsverlusten und der Neuorganisation von Praxisabläufen Datenschutzbedenken die größten Hindernisse für den Datenaustausch sind. ViViAN adressiert daher genau diese Punkte: Die Lösung kann auf alle gängigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) aufsetzen und so Kompatibilität herstellen. Dadurch entfallen auch Doppeleingaben sowie die Kosten für parallel arbeitende IT-Systeme, wie sie bisher für Vernetzungsprojekte meist erforderlich waren. Da die Software in enger Zusammenarbeit mit Ärzten entwickelt wurde, entspricht sie zudem den Anforderungen des Praxisbetriebs. So sind beispielsweise eine Vielzahl an ICD-Codierungen bereits enthalten. Darüber hinaus lassen sich Kundenwünsche individuell umsetzen. Erfolgreicher Einsatz in der Praxis Die Vorteile der MicroNova-Lösung haben bundesweit bereits verschiedene Ärztenetze überzeugt, unter anderem in Leverkusen oder Brandenburg an der Havel. Seit einigen Monaten sind auch die Praxen des Ärztenetz Rosenheim (änro) mit ViViAN vernetzt. Für den dortigen Projektpartner, Gerhard Schöndorfer, Direktor der AOK Rosenheim, liegen die Vorteile der Vernetzungslösung auf der Hand: „Durch den Informationsaustausch können die teilnehmenden Haus- und Fachärzte noch intensiver und effektiver zusammenarbeiten. Für unsere Kunden bedeutet das, dass sie durch die bessere Abstimmung zwischen den Ärzten eine noch bessere Behandlung erhalten.“ Auch in Baden-Württemberg läuft derzeit in der Region Heilbronn ein Pilotprojekt mit 100 Ärzten – der dortige MEDIVERBUND kooperiert dabei mit der AOK Baden-Württemberg sowie mit der AUDI BKK. Pressemitteilung der MicroNova AG
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Datenschutz bei Gesundheits-Apps und Wearables mangelhaft
Gesundheits- und Fitness-Apps und die dazugehörigen Wearables boomen. Doch viele Anbieter missachten gesetzliche Anforderungen. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht oder nur mangelhaft darüber informiert, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Gesammelte Daten können oftmals nicht gelöscht werden. Der Markt für Apps im Gesundheitsbereich boomt. Das Angebot umfasst weltweit geschätzt rund eine Million Angebote mit Gesundheitsbezug. Egal ob Fitness-, Gesundheits-, Lifestyle-Apps, Sport- oder medizinische Apps gemeinsam ist allen, dass sie die Körperdaten ihrer Nutzer elektronisch erfassen. Um besser zu verstehen, was mit diesen sensiblen Daten geschieht, haben Datenschutzbehörden aus Bund und Ländern stichprobenartig Geräte und Apps von verschiedenen Anbietern überprüft. Dabei zeigt sich, dass Hersteller, Betreiber und Verkäufer der getesteten Geräte und Apps die Nutzer oft nicht ausreichend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Stichpunktartige Anfragen der Datenschützer nach Auskunft zu gespeicherten Daten wurden mit pauschalen Verweisen auf Datenschutzerklärungen beantwortet oder wegen Nicht-Zuständigkeit abgewiesen. Viele Hersteller sind in Deutschland nur mit Serviceniederlassungen präsent, während ihr Hauptsitz in anderen EU- oder Dritt-Staaten liegt. Erst unter der ab Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung können deutsche Aufsichtsbehörden Beschwerden deutscher Verbraucher wirksamer bearbeiten. Sie appellieren daher an Bürgerinnen und Bürger vor dem Kauf und dem Einsatz von Wearables und Gesundheits-Apps genau auf den Schutz ihrer Daten zu achten. So erfüllen die meisten der untersuchten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in der Regel zu lang, schwer verständlich und enthalten zu essentiellen Datenschutzfragen nur pauschale Hinweise. Viele Erklärungen liegen nicht einmal in deutscher Sprache vor. Oftmals wurde auch nur auf die generelle Datenschutzerklärung des Unternehmens verwiesen, die kaum konkreten Bezug zu dem Wearable und den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten hat. Unbefugte Weitergabe der Gesundheitsdaten an Dritte Oft werden die durch die Geräte erhobenen Gesundheitsdaten durch externe Dritte verarbeitet. Durch die unklaren Regelungen zur Datenverarbeitung entgleiten diese Daten dabei der Kontrolle durch die Nutzer. Zwar scheinen Einzelinformationen wie Körpergewicht, zurückgelegte Schritte, Dauer des Schlafes oder Herzfrequenz für sich betrachtet oftmals wenig aussagekräftig. In der Regel werden diese Daten jedoch mit eindeutigen Personenkennungen oder auch Standortdaten verknüpft. Bei einer dauerhaften Nutzung von Wearables fallen damit so viele Informationen an, dass sich ein präzises Bild des Tagesablaufs und Gesundheitszustands der jeweiligen Nutzer ergibt. Viele der Geräte und Apps bieten die Möglichkeit, aufgezeichnete Fitness-Daten mit Freunden zu teilen. Häufig fehlt dabei ein Warnhinweis, dass die Weitergabe der sensiblen Nutzerdaten nur dann geschehen darf, wenn der Nutzer dieses ausdrücklich wünscht und bewusst hierin einwilligt. Einige Hersteller geben an, dass sie die Fitness-Daten der Nutzer für Forschungszwecke und Marketing verwenden und an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Nutzer erfahren jedoch auch hier häufig nicht, um wen es sich dabei handelt, noch können sie der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff warnt daher: Fitness- und Bewegungsdaten, wie sie von vielen Wearables erhoben werden, verraten sehr viel über das Leben und die Gesundheit ihrer Nutzer. Vor dem Kauf von Wearables und der Installation der dazugehörigen Apps auf dem Smartphone sollten sich die Nutzer fragen, ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Hersteller und Betreiber der Geräte und Apps sind in der Pflicht. Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn Fitnessdaten lediglich lokal auf einem Smartphone gespeichert und verarbeitet würden. Löschen der Daten kaum möglich Oft bieten Geräte und die damit verbundenen Nutzerkonten keine Möglichkeit, Daten selbst vollständig zu löschen. Will man etwa ein gebrauchtes Gerät weiterverkaufen, so genügt es nicht, die App zu löschen, um bereits gesammelte Daten zu vernichten. Bedenken bereiten den Datenschützern auch die technischen Analysetools mit denen Hersteller nachverfolgen, wie die Geräte oder Apps genutzt werden. Hier fehlt der Nachweis, dass gesammelte Daten tatsächlich anonym sind. Daher besteht die Gefahr, dass diese Daten für Werbezwecke und zur Profilbildung verwendet werden. Bereits im April 2016 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder von den Herstellern von Gesundheits-Apps und Wearables mehr Transparenz gefordert sowie korrekte Einwilligungserklärungen und ein Bekenntnis zur Datensparsamkeit. Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse unterstreichen die Dringlichkeit der Forderungen der Datenschutzkonferenz. Hier finden Sie die Entschließung der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern vom 6./7. April 2016: Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen! Hier finden Sie die Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog: Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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