(NORDWEST) 1,3 Milliarden Einwohner hat die Volksrepublik China – wir suchen eine oder einen davon: unser Mitglied Jie Zhou studiert Pflege und befasst sich derzeit mit einer Hausarbeit für einen Modulabschluss. Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist die Qualifizierung von Pflegenden im internationalen Vergleich. Frau Zhoe möchte dazu gerne ein Interview durchführen und sucht nun eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der seine Ausbildung in China gemacht hat und nun in Deutschland als Pflegerin oder Pfleger arbeitet. Und da die nicht gerade an jeder Ecke stehen, helfen wir beim Suchen. Alos, jetzt noch mal im Schnelldurchflauf: Pflegerinnen oder Pfleger, die in Deutschland arbeiten und ihre Krankenpflegeausbildung in China absolviert haben und zudem für ein Interview bereit stehen, mögen sich direkt bei Frau Zhou unter der Adresse sophie_silk[@]hotmail.de melden. Vielen Dank dafür. (Zi)
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Jeder dritte Patient verzichtet auf Knie-OP dank der Zweitmeinung eines Experten
Jede zehnte von jährlich 160.000 Knie-Operationen in Deutschland ist aus Expertensicht überflüssig. Die BARMER GEK will ihren Versicherten deshalb mehr Sicherheit bieten, bevor sie sich zu einem Eingriff entschließen, und zwar durch die Zweitmeinung eines Spezialisten. Dazu hat die BARMER GEK Verträge mit ausgewählten Spezialisten abgeschlossen, die die Betroffenen über den Teledoktor der Kasse kontaktieren können. „Vor allem jüngere Patienten sollten vor einer komplizierten Knie-Operation eine Zweitmeinung einholen, um einen übereilten oder fehlerhaften Eingriff zu vermeiden. Bislang hat etwa jeder dritte Patient, der sich eine Zweitmeinung eingeholt hat, auf eine Knie-Operation verzichtet“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. Teledoktor vermittelt bei Bedarf an den Knie-Spezialisten Vor einem Eingriff können sich die Versicherten erst beim BARMER GEK Teledoktor, der der Schweigepflicht unterliegt, beraten lassen. Bei Bedarf vermittelt der Teledoktor den Patienten zu einem renommierten Knie-Spezialisten. Dies erfolgt etwa nach Rissen des vorderen Kreuzbandes mit Begleitverletzungen wie Meniskus- und Knorpelschäden und bei kindlichen Knieverletzungen. Der Knie-Experte ermöglicht in der Regel binnen 14 Tagen den Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät den Betroffenen über Behandlungsoptionen. Knie-Experten der BARMER GEK betreuen auch Bundesliga-Profis Bislang arbeitet die BARMER GEK mit Knie-Spezialisten aus Berlin, Darmstadt, Hamburg, Hannover, Gießen, Kiel, Mainz, Oldenburg, Neubrandenburg, Regensburg und München zusammen. „Wir bauen ein bundesweites Netz von ausgewählten Knie-Spezialisten auf, die mitunter auch Spitzensportler aus der Fußball-Bundesliga betreuen. Von der Expertise der bundesweit renommiertesten Knie-Experten können unsere Versicherten profitieren“, sagt Marschall. Pressemitteilung der BARMER GEK
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BARMER GEK schließt neue Rabattverträge
Die BARMER GEK hat für zwölf Arzneimittel neue Rabattverträge mit Generikaherstellern geschlossen. Die erstmals ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen dienen unter anderem der Behandlung von Tumorerkrankungen, Herzschwäche, Bluthochdruck, der Parkinsonerkrankung oder einer Demenz. Sie haben ein jährliches Ausgabenvolumen von etwa 84 Millionen Euro. Die Verträge mit insgesamt elf Unternehmen laufen vom 1. September 2015 bis zum 31. September 2017. Wie bei früheren Ausschreibungen setzt die BARMER GEK in dieser siebenten Tranche auf das sogenannte Mehrpartnermodell. Dabei können je Wirkstoff bis zu drei Hersteller einen Zuschlag für die Belieferung erhalten. „Mit dem Mehrpartnermodell sind Vorteile für Patienten, Ärzte und Apotheker verbunden. Es bietet Liefersicherheit und verschafft den Generika insgesamt damit mehr Akzeptanz“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit Rabattverträge für rund 250 Wirkstoffe und ihre Kombinationen geschlossen. Sie umfassen ein Umsatzvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr und ermöglichen durch Preisnachlässe der Hersteller Einsparungen von mehr als 400 Millionen Euro jährlich. Mehr Informationen zu BARMER GEK Rabattverträgen www.barmer-gek.de/101109 Pressemitteilung der BARMER GEK
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Krankenkassen sollen nicht für geringe Innovationskraft der Arzneimittel bezahlen
Die Pharmaindustrie sieht sich als hoch innovativ und unverzichtbar für den Standort Deutschland. Darauf wird im Rahmen des Pharmadialogs gern hingewiesen. Auswertungen, die Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, kommen zu einem differenzierteren Ergebnis. Neue und patentgeschützte Präparate sind oft sehr teuer, können aber häufig gegenüber den bereits verfügbaren Mitteln keinen wesentlichen Zusatznutzen für den Patienten nachweisen. „Die Forschung und Entwicklung von Medikamenten ist wichtig. Auch wenn die Pharmaindustrie in Deutschland viele Arbeitsplätze bietet, dürfen Gewinne mit Arzneimitteln ohne Zusatznutzen aber nicht auf dem Rücken der Versicherten gemacht werden”, so Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. In den Innovationsreporten 2013 und 2014 und im Bestandsmarktreport wurden 57 Wirkstoffe anhand von Kriterien der evidenzbasierten Medizin und der TK-Verordnungsdaten analysiert. In der Ampelbewertung schafften es nur vier Präparate auf „grün”. 27 Arzneimittel wurden mit „gelb” gewertet und 26 mit „rot”. In die Bewertung flossen drei Dimensionen ein: Erstens, ob es bereits verfügbare Therapien zur Behandlung der jeweiligen Krankheit gibt. Zweitens, ob der Wirkstoff tatsächlich einen relevanten (Zusatz-)Nutzen vorweisen kann. Und drittens, ob die Kosten im Vergleich zu vorhandenen Therapien höher oder niedriger ausfallen. Trotz der geringen Innovationskraft verursachten diese Arzneimittel 2014 etwa zwölf Prozent der Bruttoarzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Eigentlich soll dies seit 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verhindert werden. „Das AMNOG soll dem Arzt eine Orientierung im Versorgungsalltag bieten. Wenn weiter teure Arzneimittel ohne Zusatznutzen für den Patienten verschrieben werden, ist das AMNOG noch immer nicht in der Arztpraxis angekommen”, so Baas. AMNOG muss im Versorgungsalltag ankommen Trotz der frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem AMNOG eingeführt hat, zeigt sich, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung oftmals noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber vorliegen, welchen therapeutischen Fortschritt neue Arzneimittel im realen Versorgungsalltag darstellen. Daher sollte die Industrie auch nach Zulassung zur Durchführung von qualitativ hochwertigen Versorgungsstudien verpflichtet werden. AMNOG muss verbessert werden Im Gegensatz zum starren AMNOG-System, sollten die Kassen zudem mehr Möglichkeiten bekommen individuelle Preisverhandlungen mit den Herstellern zu führen. Geheime Arzneimittelpreise und Rabatte schützen die internationalen Verhandlungspositionen der Pharmahersteller und flexible Lösungen können verhindern, dass Produkte aus rein wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt genommen werden. Beides führt zu einer besseren Versorgung und zu niedrigeren Preisen. Im Mai 2015 ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Situation geraten, dass er dem Arzneimittel Glybera (Wirkstoff: Alipogentiparvovec, Therapiekosten etwa eine Millionen Euro) per Gesetz zunächst einen Zusatznutzen attestieren musste, obwohl das Nutzen-Risiko-Verhältnis von der Europäischen Arzneimittelagentur noch nicht abschließend bewertet werden kann. Arzneimittel, die wie Glybera zur Behandlung von seltenen Erkrankungen (Orphan Drugs) eingesetzt werden, bekommen per Gesetz automatisch einen Zusatznutzen attestiert, wenn sie die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten. Das macht fachlich keinen Sinn. Denn auch wenn ein Arzneimittel für die Therapie einer seltenen Erkrankung entwickelt wurde, sollte es nur dann eingesetzt werden, wenn es einen wirklichen Zusatznutzen für die Patienten hat. Die Industrie ist zudem aufgefordert, die Qualität der Studien zu verbessern und die Ergebnisse transparenter zu machen. „Wer ein wirklich innovatives Arzneimittel entwickelt hat, muss vor wissenschaftlicher Evidenz nicht zurückschrecken und den Vergleich zu bewährten Präparaten nicht scheuen”, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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